Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u. a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn angerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.
Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert und schützen somit die Versichertengemeinschaft. Natürlich gibt es von der Regel Ausnahmen, so dass es auch Tarifbausteine gibt, die sofortigen Versicherungsschutz bieten. Dies gilt sogar für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen.
Praxisbeispiele:
a) Zahnersatz:
Herr Nonnen aus Hamburg Eimsbüttel hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotz-dem benötigt er Zahnersatz und entscheidet sich für ein Implantat. Er ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von seiner gesetzlichen Krankenkasse erhält er nur einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss er aus eigener Tasche bezahlen, in diesem Fall knapp 2000 EUR. Er beschließt bei seinem Versicherungsmakler nach einer Zahnzusatzversicherung zu fragen.
b) Vorsorgeuntersuchung:
Bei einer Vorsorgeuntersuchung zeigt sich, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Die Zahnärztin rät zu Inlays, da es sich um größere Kauflächen handelt. Auf Frau Sinister aus Hamburg Bergstedt kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro zu. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen geringen Festzuschuss. Die restlichen Kosten muss sie selber bezahlen. Glücklicherweise hat Frau Sinister bereits vor Jahren bei Ihrem Versicherungsmakler eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die auch für Inlays aufkommt.

