Wie hält es der Partner mit der Altersvorsorge? Das wollen nur 31 Prozent der Deutschen wissen, obwohl die Mehrheit der Befragten angibt, dass innerhalb einer Beziehung offen über Finanzen gesprochen werden sollte.
Wie gehen Deutsche in ihren Partnerschaften mit Geld um? Werden gemeinsame Entscheidungen besprochen und bei welchen Themen besteht Redebedarf? Diese Fragen wollte ein Finanzvertrieb mittels Umfrage klären.
„Innerhalb einer Beziehung sollte offen über Finanzen gesprochen werden“ – dieser Aussage stimmen 88 Prozent der Deutschen zu. Gesprächsbedarf gibt es vor allem bei den monatlichen Fixkosten: 61 Prozent der Menschen in Deutschland halten es für wichtig, sich mit der Partnerin bzw. dem Partner über die monatlich anfallenden Kosten auszutauschen. Rund jede zweite Person (53 Prozent) findet, dass über Kredite oder Schulden offen gesprochen werden sollte. 44 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich Klarheit über das monatlich verfügbare Nettoeinkommen ihrer Partnerin und ihres Partners. Die Liquidität des jeweiligen Gegenübers interessiert die Menschen ebenfalls. So will mehr als ein Drittel (36 Prozent) der befragten Personen offen darüber sprechen, wie hoch die aktuelle Summe auf dem Girokonto der Partnerin bzw. des Partners ist.
Doch diese Offenheit endet bei der Altersvorsorge. Denn nur 31 Prozent der Menschen in Deutschland möchten wissen, welche Maßnahmen zur Altersvorsorge die Partnerin bzw. der Partner bereits getroffen hat. Dazu zählt ebenfalls, ob Familienangehörige bereits für das Alter der Partnerin/ des Partners vorgesorgt haben. 27 Prozent möchten wissen, über welche Kapitalanlagen der/die Partner/-in verfügt. Ob eine Erbschaft gemacht wurde, ist nur noch für 15 Prozent interessant. Fondsbasierte Rentenversicherungen oder ob und in welche ETF-Sparpläne und Aktien hingegen investiert wird, interessieren 18 Prozent.
Für jede fünfte befragte Person (21 Prozent) ist es wichtig, sich mit der Partnerin/ dem Partner offen über Risikoversicherungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterhalten.
Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer durch Swiss Life Select beauftragten Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.047 Personen im März 2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Fehler bei der Hinterbliebenen-Vorsorge
Der passende Hinterbliebenen-Schutz ist keine leichte Angelegenheit und sollte stets mit einem qualifizierten Vermittler oder Berater abgesprochen sein, um Fehler zu vermeiden. Einige der häufigsten Fehler, die bei der Risikolebensversicherung gemacht werden, sind hier zusammengestellt.
• Aufschieben: „Demnächst“ die eigene Absicherung anzugehen, kann schon zu spät sein. Insbesondere, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind, Unterhaltspflichten bestehen oder Kredite bedient werden müssen.
• Nicht Anpassen: Lebenslagen ändern sich und auch die Anbieter entwickeln ihre Produkte weiter. Deshalb sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und angepasst werden.
• Koppelverträge: Aneinander gekoppelte Verträge haben entscheidende Nachteile. So droht der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn bei finanziellen Engpässen die Zahlungen ausgesetzt werden oder gar gekündigt wird. Sind die Verträge getrennt, können die Raten für den Sparvertrag ausgesetzt werden. Der wesentlich günstigere Risikoschutz kann wahrscheinlich weitergezahlt werden.
• Online-Abschluss allein im Netz: Auf individuelle Beratung sollte auch bei einer Risikolebensversicherung nicht verzichtet werden, sofern nicht bereits ein umfangreiches Vorwissen besteht.
• Der Preis entscheidet: Wer auf das billigste Angebot zurückgreift, verzichtet mitunter auf wichtige Leistungen oder ärgert sich später über steigende Beiträge. Um einzuschätzen, welche Gesellschaften konstante Beiträge bieten und Kaufbeitragserhöhungen während der Laufzeit verzichten, ist Marktkenntnis und Erfahrung nötig.
• Nur den Hauptverdiener versichern: Paare sollten stets bedenken, dass natürlich auch der andere Partner versterben kann. Geprüft werden sollte, ob verbundenen Risiko-Lebensversicherungen oder auch eine gegenseitige „Über-Kreuz“-Absicherung besser ist. Auch Varianten mit fallender Versicherungssumme sind denkbar.
• Die Hinterbliebenen-Absicherung „auf sich selbst“ abschließen: Keine gute Idee. Aus steuerlichen Gründen sollte der Empfänger der Versicherungsleistung stets auch Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein.
• Halbwahrheit bei den Gesundheitsfragen: Das kann wie ein Bumerang zurückkommen; unter Umständen ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen ganz zu verweigern, wenn falsche oder unwahre Angaben bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gemacht werden.
Eine umfassende Beratung zum Hinterbliebenen-Schutz sollte aber auch Informationen zu Vorsorgedokumenten wie Sorgerechts- und Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht umfassen. Versicherungsvermittler müssen dabei auf die Abgrenzung zur Rechtsberatung achten.
Ihr L&R FinanzKonzepte Team mit dem Finanzblog für Akademiker
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