Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer (durch Brand, Blitzschlag oder Explosion); grundsätzlich ausgeschlossen sind hierbei allerdings Schäden durch Erdbeben und Nutzwärmeschäden
  • Schäden durch Leitungswasser (wegen Rohrbruch oder Frostschäden), jedoch werden hier Schäden, die durch Plansch-, Reinigungs-, Schwamm- oder Regenwasser verursacht werden nicht versichert
  • Unwetter (Sturm, Hagel), wobei in der Sturmversicherung regelmäßig Schäden durch Sturmflut und Lawinen nicht versichert werden

zusätzlich sind beispielsweise folgende Schäden versicherbar:

  • Um finanziellen Schäden aus Überschwemmungen, Überflutungen, Erdbeben etc. vorzubeugen, empfiehlt es sich auf eine Versicherung gegen Elementarschäden zurückzugreifen. Nicht nur unter dem Aspekt des Klimawandels wird diese Art der Versicherung in Deutschland immer relevanter. Wetterextreme werden in den kommenden Jahren keine Seltenheit bleiben.
  • Durch eine All-Risk-Deckung (auch als „unbenannte Gefahren“ bezeichnet) versichern Sie sich gegen alle möglichen Gefahren, die Sie in ihrer Spezialität gar nicht benennen können. Hier gilt der Grundsatz: Was die Versicherung nicht explizit ausschließt, ist mitversichert.

Versicherbar ist bei der Wohngebäudeversicherung immer der Wert des Wohngebäudes. Dieser kann auf Basis der tatsächlichen Baukosten, eines Wertermittlungsbogens oder durch einen Gutachter ermittelt werden. Der Wert bildet die Versicherungssumme. Im Schadensfall werden dann bei vollständig zerstörten Sachen der Neuwert, bei lediglich beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten erstattet.