Jegliche Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind; abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, d.h.:
- Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigungszahlungen für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, sofern diese von Ihnen zu tragen sind
- Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens

