Jegliche Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind; abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, d.h.:

  • Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigungszahlungen für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, sofern diese von Ihnen zu tragen sind
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens