Warum bietet die gesetzliche Erwerbsminderungsrente einen unzureichenden Schutz?

Jeder der auf sein Erwerbseinkommen angewiesen ist, benötigt diese Absicherung! Der Wert der eigenen Arbeitskraft liegt typischerweise bei Akademikern im siebenstelligen Bereich. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Arbeitseinkommen weg, was zum finanziellen Ruin führen kann, wenn keine ausreichende Absicherung vorhanden ist.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde bereits vor Jahren faktisch eingestellt und kommt heute nur noch Menschen zu Gute, die von 1961 geboren sind. Ersetzt wurde diese staatliche Leistung durch eine Erwerbsminderungsrente. Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente entstehen erst, nachdem mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung verzeichnet sind. Es wird zwischen voller und hälftiger Erwerbsminderung unterschieden. Für den Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente muss festgestellt werden, dass das Restleistungsvermögen bei weniger als 3 Std. täglich liegt, für die hälftige Erwerbsminderungsrente liegt dieses zwischen 3 und weniger als 6 Std. täglich.

Bei der Prüfung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, spielt die Qualifikation oder Erfahrung keine Rolle! Es wird ausschließlich geprüft, ob irgendeiner Tätigkeit nachgegangen werden kann. Zudem fällt die Erwerbsminderungsrente der Höhe nach sehr gering aus, so dass häufig sogar noch weitere Sozialleistungen notwendig werden, wenn keine private Vorsorge getroffen wurde. Sehen Sie am Besten gleich einmal in Ihre eigenen Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung, die Sie jährlich erhalten. Hier ein Muster:

Insgesamt wird ca. jeder Vierte während seines Berufslebens zumindest vorübergehend berufsunfähig. Selbst unter Akademikern sind es immer noch ca. 20%.