Warum funktioniert der Generationenvertrag nicht mehr?

  1. Die steigende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugsdauer, wodurch die finanzielle Gesamtleistung je Rentner steigt
  2. Die sinkende Geburtenrate führt zu einer zu geringen Zahl an zukünftigen Beitragszahlern.

Verlauf der Bevölkerung in Deutschland zwischen 1950 und 2060

Keine Pyramide mehr: Der Anteil der Altersgruppen an der Bevölkerung hat sich gewandelt

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag bezeichnet einen angenommenen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils Erwerbstätigen (oder jedenfalls der Großteil von ihnen, nämlich die Arbeitnehmer) zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst.

Die Probleme die mit einem rein umlagefinanzierten System einhergehen, lassen sich anhand der veränderten Demographie im Zeitverlauf sehr plastisch nachvollziehen. Nach derzeitigen Prognosen werden im Jahr 2040 1,9 Beitragszahler einen Rentner finanzieren müssen (Quelle: Rürup-Kommission).

Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

Generationenvertrag

Der medizinisch-technische Fortschritt und der zunehmende Lebensstandard führen zu einer deutlich steigenden Lebenserwartung. Wir tragen also alle eine Langlebigkeitschance in uns, die entsprechend finanziert werden muss. Neben der rückläufigen gesetzlichen Basisabsicherung wird somit eine private Vorsorge unverzichtbar.

Anhand der Geburtenrate ist auch erkennbar, dass eine nachhaltige Erholung des Systems gar nicht einsetzen kann, da die Geburtenrate seit Jahren bei rund 1,5 Kindern pro Frau stagniert. Insofern wird die Situation noch prekärer, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre in den Ruhestand gehen und durch die heutigen Beitragszahler finanziert werden müssen. So gesehen ist in den nächsten Jahren von einer extremen Verschärfung dieser Situation auszugehen.

Trotzdem sind entsprechende Hinweise von politischer Seite eher noch versteckt zu finden und verklausuliert, z.B. in der jährlichen Renteninformation der deutschen Rentenversicherung:

zusätzlicher vorsorgebedarf