Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung. Sie können den behandelnden Arzt frei wählen, es wird modernste Medizintechnik eingesetzt und Sie werden auf der privatärztlichen Station im 1- oder 2-Bettzimmer untergebracht.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl (Chefarztbehandlung), Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) hinaus).
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsschutz beginnt meist nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten.
Leistungsbeispiele:
a) Behandlung durch Spezialisten:
Herr Sonntag aus Hamburg leidet seit langem unter starken Hüftschmerzen. Er hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch Re-cherche im Internet erfährt er von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Süddeutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Herr Sonntag eine Krankenzusatzversicherung bei seinem Versicherungsmakler in Hamburg für den sta-tionären Bereich abgeschlossen hat, kann er von dem Spezialisten behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung. Die übernommen Kosten belaufen sich auf knapp 18.000 EUR.
b) Krankenhausaufenthalt:
Frau Müller besuchte ihre Freundin im Krankenhaus in Hamburg Volksdorf. Diese erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihr die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Ihre Freundin musste sich mit drei weiteren Patientinnen ein Zimmer teilen. Sie beklagte sich, dass sie kaum Schlaf bekommt. Frau Müller beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung bei Ihrem Versicherungsmakler zu informieren. Ihr ist es sehr wichtig, dass sie, nicht im Mehr-bettzimmer liegen muss und eine freie Arzt- und Krankenhauswahl hat.

