Rechtsschutz: Streitwert, ab dem die Deutschen vor Gericht ziehen, nimmt zu

Ab welchem Streitwert würden Deutsche vor Gericht ziehen? Das zeigt einen Allensbach-Umfrage. Daraus geht auch hervor, dass außergerichtliche Streitbeilegungs-Verfahren an Akzeptanz gewinnen.

Ob als Beklagter, Kläger oder Zeuge: 24 Prozent der Deutschen geben an, in den letzten 10 Jahren persönliche Erfahrungen mit den deutschen Justizsystem gemacht zu haben. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil bei den 30 bis 59-Jährigen und bei Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Die Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigte aber auch, dass die Deutschen durchschnittlich ab einem Streitwert von knapp 3.700 Euro vor Gericht ziehen würden. Da die Studie bereits zum zwölften Mal durchgeführt wurde, lassen sich auch gut Rückschlüsse anstellen und Vergleiche ziehen. Und es zeigt sich: Im Vergleich zu den Vorgänger-Studien stieg dieser Wert.

Eine Schlussfolgerung, die sich daraus ziehen lässt: Alternativen zur Streitaustragung vor Gerichten werden wichtiger. Belegen lässt sich das ebenfalls anhand der Studienergebnisse. Denn dort geben 56 Prozent der Befragten an, dass sich juristische Auseinandersetzungen auch mit einer Mediation oder Schlichtung beilegen lassen könnten. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren um sechs Prozentpunkte gestiegen.

Auch digitale Angebote von LegalTechs – zum Beispiel bei Schadenersatzforderungen oder der automatisierten Vertragserstellung – stehen die Deutschen aufgeschlossen gegenüber. 46 Prozent der Befragten begrüßen solche Angebote. Nur 27 Prozent meinen, dass in Zukunft für solche Aufgaben weiterhin ausschließlich Anwälte zuständig sein sollten.

Über die Studie:
Für den ‚Roland Rechtsreport 2022’ befragte das Institut für Demoskopie Allensbach über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem. Die Studie ist repräsentativ.

Versicherungsombudsmann: Welche Sparten für Beschwerden sorgen

Die Schlichtungs- und Beschwerdestelle der Versicherungswirtschaft verzeichnete einen leichten Anstieg der Beschwerden. Welche Sparten die Beschwerden in die Höhe trieben.

Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie mutmaßlich einen Schaden nicht bezahlen will oder die Bearbeitung hinauszögert, kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Die Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche verspricht, schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden zu prüfen und zwischen beiden Streitparteien zu schlichten. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. Ist das Versicherungsunternehmen zudem Mitglied des Vereins Versicherungsombudsmann e. V., muss es den Schiedsspruch akzeptieren, solange der Streitwert 10.000 Euro nicht übersteigt.

Nun hat der Versicherungsombudsmanns den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Unter anderem wird aus dem Bericht ersichtlich, in welchen Sparten (ausgenommen Kranken- und Pflegeversicherung) es die meisten Beschwerden gab.

Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden um 1.184 auf 3.963 Beschwerden nach oben gesprungen. Die Rechtsschutzversicherung landet mit 3.566 (3.463) Beschwerden auf Rang zwei. Auf dem dritten Platz liegen die Beschwerden zur Wohngebäudeversicherung. Hier waren es noch 2.285 Eingaben.

Ingesamt zeigt sich eine verschlechterte Entwicklung für die Branche. Denn im vergangenen Jahr wurden 18.344 Beschwerden eingereicht. Das ist ein Plus von 211 Beschwerden. Die große Mehrheit der Eingaben richtete sich direkt an die Versicherer. Hier sank die Anzahl von 17.413 auf 17.300 Rügen.

Über Vermittler beschwerten sich vergleichsweise wenig Kunden. Insgesamt wurden 558 zulässige Beschwerden verzeichnet.

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