Kindern getrennt lebender Eltern steht seit dem 01. Januar 2023 mehr Unterhalt zu. Wie die Bedarfssätze angepasst wurden.
Seit Januar 2023 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.
Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (bis 1.900 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut ‚Düsseldorfer Tabelle‘ beträgt der Mindestunterhalt 2023:
• für Kinder der 3. Altersstufe (vom 12. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 588 EUR (Anhebung gegenüber 2022: 55 EUR).
Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:
• Ab der zweiten bis zur fünften Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils fünf Prozent.
• Ab der sechsten bis zur fünfzehnten Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils acht Prozent.
Ihr L&R FinanzKonzepte Team mit dem Finanzblog für Akademiker
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