Was wie eine Szene aus einem Film klingt, wurde in Torgau am 1. August traurige Realität: Ein 42-jähriger Mann warf in einem offenbar psychischen Ausnahmezustand verschiedene Gegenstände aus dem Fenster seiner Wohnung – mit erheblichen Folgen. Mehrere geparkte Autos wurden getroffen, der Schaden summiert sich laut Polizei auf rund 60.000 Euro.
Hinweise deuten zudem auf den Einfluss von Drogen beim Täter hin.
Ein solcher Vorfall wirft nicht nur Fragen zur Ursache auf, sondern vor allem eine ganz zentrale: Wer zahlt den Schaden?
Wenn niemand zahlen kann – und trotzdem ein Schaden bleibt
Rein rechtlich ist der Fall zunächst eindeutig: Wer fremdes Eigentum beschädigt, ist zum Ersatz verpflichtet. Doch was passiert, wenn der Schädiger weder zahlungsfähig ist noch über eine geeignete Versicherung verfügt? Dann kann der oder die Geschädigte im schlimmsten Fall auf dem Schaden sitzen bleiben.
Gerade deshalb lohnt es sich, die eigene Absicherung regelmäßig zu prüfen. Zwei Versicherungen stehen dabei besonders im Fokus: die private Haftpflichtversicherung und die Kfz-Versicherung.
Private Haftpflichtversicherung: klein im Beitrag, groß in der Wirkung
Diese Versicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen einer soliden Absicherung – und ist dennoch nicht verpflichtend. Sie schützt davor, für Schäden an Dritten aus eigener Tasche haften zu müssen. Vom klassischen Wasserschaden beim Nachbarn bis hin zur versehentlichen Sachbeschädigung auf der Straße: Die Haftpflicht übernimmt – solange grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen sind.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Forderungsausfallschutz. Dieser greift, wenn man selbst Opfer eines Schadens wird, der Verursacher aber nicht zahlen kann. In vielen Tarifen ist dieser Schutz inzwischen enthalten – jedoch nicht immer automatisch. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich daher. Häufig gilt der Schutz nur, wenn z. B. ein rechtskräftiges Urteil gegen den Schädiger vorliegt.
Kfz-Versicherung: nicht jeder Schaden ist automatisch versichert
Bei Schäden am eigenen Auto hängt die Erstattung maßgeblich vom gewählten Versicherungsschutz ab:
- Teilkasko: Deckt unter anderem Schäden durch Naturereignisse, Glasbruch oder Diebstahl. Für mutwillige Beschädigung durch Dritte besteht allerdings meist kein Versicherungsschutz.
- Vollkasko: Hier sind auch Vandalismus und ähnliche Ereignisse in der Regel versichert. Allerdings gilt auch hier oft eine Selbstbeteiligung, und es kann eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse folgen.
Ob der eigene Tarif solche Fälle abdeckt, sollte regelmäßig überprüft werden – insbesondere, wenn sich die Nutzung des Fahrzeugs oder das persönliche Sicherheitsbedürfnis geändert hat.
Unser Fazit
Der Fall aus Torgau zeigt eindrucksvoll, wie schnell ein unerwartetes Ereignis in einem erheblichen finanziellen Schaden enden kann – und wie wichtig ein passender Versicherungsschutz ist. Wer seine Verträge kennt, ist klar im Vorteil – sei es durch gezielten Haftpflichtschutz oder eine passende Kfz-Police.
Eine professionelle Beratung kann helfen, Lücken zu identifizieren und sinnvolle Ergänzungen vorzunehmen. So wird aus einem potenziellen Risiko kein existenzbedrohendes Problem. Denn nicht jeder Schaden ist vorhersehbar – aber eine gute Vorbereitung ist möglich.
Ihr L&R FinanzKonzepte Team mit dem Finanzblog für Akademiker
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