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| Begriff | Definition |
|---|---|
Invaliditätsleistung ohne Progression |
In der privaten Unfallversicherung bezeichnet dies die Auszahlung, die sich ausschließlich linear aus Invaliditätsgrad, vereinbarter Grundsumme und Gliedertaxe ergibt – ohne überproportionale Steigerung bei hohen Schäden. Beispiel: 30 % Invalidität bedeuten 30 % der Grundsumme. Vorteil: transparente, berechenbare Leistung. Nachteil: Bei schweren Dauerschäden fällt das Kapital geringer aus als bei Tarifen mit Progression. Die konkreten Regelungen stehen in den Versicherungsbedingungen. |
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