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| Begriff | Definition |
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Invaliditätsleistung mit Progression |
Invaliditätsleistung mit Progression bezeichnet in der privaten Unfallversicherung eine Staffel, bei der die Auszahlung überproportional mit dem Invaliditätsgrad steigt. Ausgangspunkt sind Grundsumme und Gliedertaxe. Ab definierten Schwellen (z. B. 25/50/70 %) greift eine Progression, etwa 225 %, 350 % oder 500 %, sodass bei schweren Dauerschäden ein deutlich höheres Kapital gezahlt wird. Leichtere Beeinträchtigungen erhalten den linearen Anteil; die genaue Berechnung richtet sich nach Tarifbedingungen. |
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