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Tobias Riefe

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Begriff Definition

Invaliditätsleistung mit Progression

Invaliditätsleistung mit Progression bezeichnet in der privaten Unfallversicherung eine Staffel, bei der die Auszahlung überproportional mit dem Invaliditätsgrad steigt. Ausgangspunkt sind Grundsumme und Gliedertaxe. Ab definierten Schwellen (z. B. 25/50/70 %) greift eine Progression, etwa 225 %, 350 % oder 500 %, sodass bei schweren Dauerschäden ein deutlich höheres Kapital gezahlt wird. Leichtere Beeinträchtigungen erhalten den linearen Anteil; die genaue Berechnung richtet sich nach Tarifbedingungen.

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