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| Begriff | Definition |
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Insassenunfallversicherung |
Die Insassenunfallversicherung zahlt bei Unfällen im eigenen Fahrzeug – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Versichert sind Fahrer und Mitfahrer. Sie leistet z. B. bei Invalidität oder im Todesfall. In vielen Fällen ist sie jedoch verzichtbar, da Kfz-Haftpflicht, gesetzliche Unfallversicherung oder private Absicherungen bereits greifen. |
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