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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Verbundene Gebäudeversicherung | Eine umfassende Versicherungspolice, die mehrere Risiken wie Feuer, Leitungswasser und Sturm für ein Gebäude in einem Vertrag abdeckt. |
| Verbundene Lebensversicherung | Eine Lebensversicherung, die auf das Leben von zwei oder mehr Personen abgeschlossen wird und bei Tod einer versicherten Person eine Leistung erbringt. |
| Verkaufsprospekt | Pflichtdokument, das vor einem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel von Wertpapieren an einem organisierten Markt veröffentlicht werden und alle wesentlichen Informationen für die Beurteilung der Kapitalanlage enthalten muss. |
| Vermögensanlage | Unter einer Vermögensanlage versteht man die Investition von Geld mit dem Ziel, Vermögen aufzubauen oder zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Wertpapiere, Immobilien oder Beteiligungen. Im Gegensatz zu alltäglichen Geldgeschäften steht bei der Vermögensanlage die langfristige Planung im Vordergrund. Anleger berücksichtigen dabei Aspekte wie Sicherheit, Rendite und Liquidität, um ihre finanziellen Ziele optimal zu erreichen. |
| Vermögensschaden | Ein finanzieller Schaden, der nicht durch körperliche oder sachliche Schäden verursacht wurde, sondern durch fehlerhafte Beratung oder Entscheidungen entsteht. Diese Schäden können durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. |
| Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung | Eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch Vermögensverluste aufgrund von Beratungsfehlern oder anderen Dienstleistungen entstehen. |
| Vermögensverwaltung | Bei der Vermögensverwaltung überträgt ein Anleger die Betreuung seines Vermögens an einen professionellen Dienstleister. Dieser trifft auf Grundlage der vereinbarten Ziele und Risikobereitschaft eigenständig Anlageentscheidungen. Ziel ist es, das Vermögen langfristig zu sichern, zu vermehren und an die persönlichen Bedürfnisse des Anlegers anzupassen. So können Chancen am Kapitalmarkt professionell genutzt und Risiken gezielt gesteuert werden. |
| Vermögenswirksame Leistungen (VL) | Vom Arbeitgeber gezahlte Zusatzleistungen, die in Anlageprodukte wie Bausparverträge oder Fonds fließen und vom Staat gefördert werden. Einkommensgrenze sind zu beachten. |
| Versicherungsnehmer | Die Person oder das Unternehmen, die/der einen Versicherungsvertrag abschließt und die Versicherungsprämie zahlt. |
| Versicherungspflichtgrenze | Das Einkommen, ab dem ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und sich privat versichern kann. |
| Verwahrstelle | Eine Verwahrstelle ist ein spezialisiertes Institut, meist eine Bank, das die Vermögenswerte von Investmentfonds sicher verwahrt. Neben der Aufbewahrung übernimmt sie wichtige Kontrollfunktionen, etwa die Überwachung der Mittelverwendung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ziel ist es, die Interessen der Anleger zu schützen und Transparenz sowie Sicherheit im Umgang mit dem investierten Kapital zu gewährleisten. |
| Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit | Eine Vertragsklausel, bei der der Versicherer auf das Recht verzichtet, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. |
| Vollkaskoversicherung | Eine Kfz-Versicherung, die alle Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, auch wenn man selbst den Unfall verursacht hat. |
| Vorläufige Deckung | Ein vorübergehender Versicherungsschutz, der bis zum Abschluss des eigentlichen Versicherungsvertrags gilt. |
| Vorversicherungsklausel | Eine Klausel, die den neuen Versicherer dazu verpflichtet, den Versicherungsschutz nahtlos fortzuführen, wenn der Versicherungsnehmer von einem anderen Anbieter wechselt. |
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