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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Ueberschuldung | Der Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. Dies kann zur Insolvenz führen. |
| Ueberschussbeteiligung | Ein Anteil am Gewinn, den Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen erhalten, wenn der Versicherer gut gewirtschaftet hat. |
| Umlageverfahren | Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Sozialversicherungen, z. B. der Rentenversicherung. Die eingezahlten Beiträge der aktuell Erwerbstätigen werden direkt an die heutigen Leistungsempfänger ausgezahlt. Es gibt keinen Kapitalstock – das System basiert auf Solidarität zwischen den Generationen und funktioniert nur bei ausreichend vielen Einzahlern. |
| Umschuldung | Der Prozess, bei dem ein bestehender Kredit durch einen neuen Kredit mit besseren Konditionen abgelöst wird. |
| Unabhängiger Honorar-Anlageberater | Ein unabhängiger Honorar-Anlageberater berät ausschließlich gegen ein zuvor vereinbartes Honorar. Im Unterschied zu provisionsbasierten Modellen erhält er keine Vergütung von Banken oder Produktanbietern. Dadurch soll die Beratung frei von Interessenkonflikten erfolgen. Ziel ist es, die Finanz- und Anlageentscheidungen des Kunden objektiv zu begleiten und passgenaue Strategien zu entwickeln. |
| Unfallversicherung | Eine Versicherung, die eine Leistung bei unfallbedingten Verletzungen oder Todesfällen erbringt. Sie kann sowohl privat als auch beruflich genutzte Risiken abdecken. |
| Unterdeckung | Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gutes. Im Schadensfall kann dies zu einer geringeren Entschädigung führen. |
| Unterjähriger Zahlungsmodus | Eine Vereinbarung, bei der der Versicherungsnehmer die Prämien mehrmals im Jahr (z.B. monatlich oder vierteljährlich) zahlt, anstatt jährlich. Dafür kann ein Ratenzuschlag fällig werden. |
| Unternehmerpolice | Eine umfassende Versicherungspolice, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmern zugeschnitten ist und mehrere Risiken wie Haftpflicht, Sachschäden und Betriebsunterbrechungen abdeckt. |
| Unterversicherung | Eine Situation, in der der Versicherungsschutz nicht ausreicht, um die vollen Kosten eines Schadens zu decken. |
| Unterversicherungsverzicht | Eine Klausel in der Versicherungspolice, bei der der Versicherer auf das Recht verzichtet, die Leistung im Schadensfall zu kürzen, auch wenn der Versicherungsnehmer unterversichert ist. |
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