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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Maklerpool | Ein Zusammenschluss von Versicherungsmaklern, die gemeinsam Produkte von Versicherungen vertreiben, oft zu günstigeren Konditionen als Einzelmakler. |
| Mallorca-Deckung | Beim Führen gemieteter Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge im europäischen Ausland erhöht diese Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht die dort oft niedrigen Deckungssummen auf das in Deutschland vereinbarte Niveau. So wird die Haftungslücke geschlossen – für den Versicherungsnehmer sowie Ehe-/Lebenspartner. Ohne diesen Schutz wären Schäden oberhalb der lokalen Summen privat zu tragen. Versichert sind ausschließlich Haftpflichtschäden an Dritten; Kasko bleibt unberührt. Gültig für berechtigte Fahrer. Häufig bereits in Kfz-Policen enthalten – Bedingungen prüfen. |
| Market Maker | Ein Market Maker ist ein Handelsakteur, der an Börsen kontinuierlich Kauf- und Verkaufspreise für bestimmte Wertpapiere anbietet. Dadurch sorgt er für Liquidität und ermöglicht einen reibungslosen Handel. Market Maker verdienen an der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis (Spread) und tragen das Risiko von Kursschwankungen selbst. |
| Marktrisiko | Das Risiko, dass der Wert von Anlagen durch Änderungen am Markt, wie z.B. Zinsänderungen oder Börsenschwankungen, beeinflusst wird. |
| Mehrwertklausel | Eine Klausel in einem Versicherungsvertrag, die vorsieht, dass im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert und nicht der Zeitwert des versicherten Gegenstands erstattet wird. |
| Mietausfallversicherung | Eine Versicherung, die den Eigentümer einer Immobilie schützt, wenn der Mieter ausfällt oder nicht zahlen kann. Sie sichert die Mietzahlungen während der Ausfallzeit ab. |
| Minderung | Eine Reduktion des Versicherungswertes oder der Versicherungsleistung, z.B. wenn der Versicherte seinen Pflichten nicht nachkommt. |
| Mindestbeitrag | Der niedrigste Betrag, den ein Versicherungsnehmer jährlich oder monatlich zahlen muss, um einen bestimmten Versicherungsschutz zu erhalten bzw. aufrechtzuerhalten. Häufig bei gewerblichen Sachversicherungen, wie Elektronik- oder Inhaltsversicherung anzutreffen. |
| Mindestinvalidität | Leistungen der privaten Unfallversicherung setzen erst ab einem festgelegten Invaliditätsgrad ein. Dieser wird ärztlich bestimmt, in der Regel per Gliedertaxe oder anhand funktioneller Einschränkungen; unterhalb der Schwelle besteht kein Anspruch. Höhe und Fristen variieren je Tarif (siehe AVB). Wählbar sind Varianten ohne Progression oder mit Progressionsstaffel. Solche Lösungen sind meist günstiger als Tarife mit Leistung ab dem ersten Prozentpunkt und bündeln den Schutz auf schwere Fälle – mit entsprechend höheren Kapital- oder Rentenzahlungen. |
| Mindestverzinsung | Garantierter Zinssatz für den Sparanteil klassischer Lebens- und Rentenversicherungen. Grundlage ist in Deutschland der Höchstrechnungszins; der Versicherer darf mehr gutschreiben, aber nicht weniger. Die Mindestverzinsung sichert die Deckungsrückstellung und beeinflusst Garantieleistung und Beitrag. Überschüsse können zusätzlich anfallen, sind jedoch nicht garantiert. Für reine Risikoanteile gilt sie nicht; bei fondsgebundenen Tarifen nur, wenn vertraglich vereinbart. |
| Mischfonds | Ein Fonds, der sowohl in Aktien als auch in Anleihen oder anderen Anlageklassen investiert. Er bietet eine breitere Risikostreuung als reine Aktien- oder Anleihefonds. |
| Mitversicherung von Kindern | Aufnahme von Kindern in bestehende Versicherungen der Eltern, etwa Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- oder Auslandsreisepolicen. Je nach Tarif erfolgt der Schutz automatisch oder nach Anmeldung, oft beitragsfrei bis zu Alters-/Ausbildungsgrenzen; Nachweise können erforderlich sein. Leistungsumfang richtet sich nach der Hauptpolice. Da Bedingungen stark variieren, sollte der konkrete Bedarf und Vertrag individuell geprüft und ggf. separat abgesichert werden. |
| Mitversicherungsklausel | Eine Klausel in einem Versicherungsvertrag, die festlegt, dass weitere Personen oder Risiken in den Versicherungsschutz aufgenommen werden können. |
| Mitwirkung | Mitwirkung beschreibt, in welchem Umfang Krankheiten, Vorerkrankungen oder gesundheitliche Vorschädigungen an unfallbedingten Gesundheitsschäden und deren Folgen beteiligt sind. Üblicherweise fließt dieser Anteil in die Berechnung des endgültigen Invaliditätsgrades ein und kann die Leistung mindern. Viele Tarife setzen jedoch eine Mitwirkungsgrenze: Bis zu einem vereinbarten Prozentsatz (z. B. 25–50 %) bleibt der Abzug ausgeschlossen. In besonders starken Varianten greift die Nichtanrechnung sogar bis zu 100 %. Welche Schwellen, Fristen und Prüfverfahren gelten, bestimmen die jeweiligen AVB. |
| Monatsprämie | Der Betrag, den der Versicherungsnehmer monatlich für seinen Versicherungsschutz zahlt. Oft werden Jahresprämien in Monatsraten aufgeteilt. |
| Mündelsichere Anlage | Eine besonders sichere Form der Geldanlage, die vor allem für die Verwaltung von Geldern von Minderjährigen oder Pflegebedürftigen verwendet wird. |
| Mutual Funds | Ein Investmentfonds, der von vielen Anlegern Kapital sammelt und dieses in verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen investiert. In Deutschland bekannt als Investmentfonds. |
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