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Tobias Riefe

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Glossar Finanzen und Versicherungen

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Begriff Definition
Lastschriftverfahren

Fällige Versicherungsbeiträge werden per SEPA-Mandat vom Konto des Versicherungsnehmers eingezogen. Seit Februar 2014 gelten im Euro-Zahlungsraum einheitliche Vorgaben; Überweisungen und Lastschriften werden innerhalb SEPA gleich behandelt. Seit 2025 erfolgt die Abwicklung von Euro-Zahlungen zwischen Banken deutlich schneller. Unautorisierte Lastschriften können binnen acht Wochen, ohne Mandat bis zu 13 Monaten, zurückgegeben werden. Voraussetzung sind ausreichende Kontodeckung und aktuelle Mandatsdaten.

laufende Beitragszahlung

Laufende Beitragszahlung: Regelmäßige Zahlung von Versicherungs- oder Vorsorgebeiträgen in festgelegten Intervallen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Sie gewährleistet durchgehenden Versicherungsschutz und planbare Liquidität. Die Abbuchung erfolgt häufig per SEPA-Lastschrift; Kontodeckung und aktuelle Mandatsdaten sind Voraussetzung. Anpassungen – etwa Beitragshöhe oder Termin – sind je nach Tarif möglich. Bei Ausbleiben drohen Mahnkosten, Leistungskürzungen oder Vertragsbeendigung.

laufende Fondskosten

In der Wertentwicklung eines Fonds sind die regelmäßig anfallenden Aufwendungen bereits berücksichtigt. Erfasst werden im Jahresverlauf u. a. Managementvergütung und Depotbankentgelt; bei Fonds mit wesentlichen Beteiligungen an Unterfonds fließen auch deren Kosten ein. Ausgenommen bleiben erfolgsabhängige Vergütungen sowie Handelskosten. Die Gesamtheit dieser Aufwendungen wird der durchschnittlichen Vermögensmasse des Fonds gegenübergestellt und als Prozentsatz pro Jahr ausgewiesen. Eine separate Belastung einzelner Verträge erfolgt nicht. Die Kennzahl erleichtert Kostenvergleiche, wirkt direkt auf die Nettorendite und sollte bei der Fondsauswahl mitbedacht werden.

laufende Überschussbeteiligung während der Ansparphase

Laufende Überschussbeteiligung während der Ansparphase: Sie ist nicht garantiert und wird jährlich neu festgelegt. Ein Vertrag erhält laufende Anteile aus Zinskomponente, Risikomarge und Kostenkomponente. Gleichartige Verträge werden zu Vertragskollektiven gebündelt; die Zuteilung orientiert sich an ihrer Beteiligung an der Ergebnisbildung – Kollektive ohne Beitrag erhalten keine Anteile. Fondsgebundene Tarife: Gutschrift ins Fondsguthaben bis Rentenbeginn bzw. Vertragsende. Klassische Tarife: Verwendung gemäß Überschusssystem (Beitragsverrechnung, verzinsliche Ansammlung, Sofortbonus). Die Anteile erhöhen Kapital bzw. Einheiten oder senken Beiträge.

laufende Überschussbeteiligung während der Rentenphase

Laufende Überschussbeteiligung während der Rentenphase: Jährlich neu festgelegt und nicht garantiert, kann sie laufende Renten erhöhen; die Garantierente bleibt unberührt. Bei fondsgebundenen Renten fließen Überschüsse ins Vertragsguthaben oder erhöhen die Rente. Je nach Anbieter und Tarif wird – bei Vertragsschluss, spätestens zu Rentenbeginn – ein Überschusssystem festgelegt: Steigende, Flexible, Teildynamische oder Fallende Gewinnrente. Dieses bestimmt, ob die Rente regelmäßig steigt, geglättet bzw. teilweise angepasst wird oder anfangs höher und später niedriger ausfällt. Näheres regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Laufzeit

Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und -ende eines Finanz- oder Versicherungsvertrags. Sie beeinflusst Beiträge bzw. Raten, Renditechancen, Risiko, Liquidität und mögliche Kündigungs- oder Vorfälligkeitskosten. Laufzeiten können fix sein oder Optionen für Verlängerung und vorzeitige Beendigung enthalten. In Versicherungen definiert sie Ablauf bzw. Rentenbeginn; bei Darlehen unterscheidet man Zinsbindung und Gesamtlaufzeit. Anpassungen sind tarif- und vertragsabhängig (siehe AVB).

Leasingversicherung

Eine Versicherung, die das Risiko eines Leasingnehmers abdeckt, z.B. für Schäden am Leasingfahrzeug. Sie wird häufig zusammen mit einem Leasingvertrag abgeschlossen.

Lebensarbeitszeitkonto

Ein Konto, auf dem ein Arbeitnehmer Überstunden oder Gehaltsanteile ansammelt, um später eine längere Auszeit oder einen früheren Ruhestand zu finanzieren.

Lebensversicherung

Eine Versicherung, die im Todesfall des Versicherungsnehmers eine vereinbarte Summe an die begünstigten Personen auszahlt. Sie dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen.

Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

Eine Versicherungsform, bei der die Versicherungsnehmer gleichzeitig die Eigentümer des Versicherungsunternehmens sind. Gewinne werden nicht an Aktionäre ausgezahlt, sondern fließen in Form von Prämienvergünstigungen oder Leistungsverbesserungen an die Versicherten zurück.

Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)

Ein Gesetz, das 2014 in Deutschland in Kraft trat und u.a. die Ausschüttungen sowie die Vergütungsstrukturen bei Lebensversicherungen regelt, um die Interessen der Kunden besser zu schützen.

Lebenszyklusfonds

Ein Fonds, der seine Anlagestrategie basierend auf dem Alter oder dem Zielhorizont des Anlegers anpasst und das Risiko schrittweise reduziert, je näher das Ziel rückt.

Leibrente

Eine Rentenzahlung, die ein Leben lang gezahlt wird. Sie ist typisch für Lebensversicherungen, bei denen ab einem bestimmten Alter eine lebenslange Auszahlung erfolgt.

Leistungsfall

Der Eintritt eines Ereignisses, bei dem der Versicherer eine vertraglich vereinbarte Leistung erbringen muss, z.B. im Krankheitsfall oder bei einem Unfall.

Leistungsfreiheit

Der Zustand, in dem der Versicherer keine Leistungen mehr erbringen muss, z.B. weil der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat oder weil der Schadenfall durch Eigenverschulden verursacht wurde.

Leistungsnachweis

Ein Dokument, das vom Versicherungsnehmer eingereicht wird, um nachzuweisen, dass ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung in Anspruch genommen werden soll.

Liquidität

Die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Person, ihre kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beschreibt auch, wie schnell ein Vermögenswert in Bargeld umgewandelt werden kann​.

Liquiditätsreserve

Ein Betrag, den ein Unternehmen oder eine Person als Puffer hält, um kurzfristige finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.

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