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Tobias Riefe

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Begriff Definition
Kampfhunde

Kampfhunde“ ist ein umstrittener Sammelbegriff für behördlich als gefährlich eingestufte Rassen. Einstufung und Auflagen (Wesenstest, Maulkorb/Leine, Halteerlaubnis) regeln die Bundesländer. Viele Versicherer schließen diese Rassen – und teils weitere – vom Schutz aus. Für die meisten gängigen Rassen besteht hingegen Deckung über die Hundehalter-Haftpflicht. Wichtig: Rasseeinstufung, Deckungssumme und Ausschlüsse prüfen.

Kapital-Lebensversicherung

Die Kapital-Lebensversicherung verbindet Todesfallabsicherung mit Vermögensaufbau. Du zahlst laufende Beiträge; zum Laufzeitende oder im Todesfall fließt die garantierte Summe plus mögliche Überschüsse. Auf Wunsch lässt sich die Leistung auch als regelmäßige Zahlung bzw. Rente auszahlen. Vorteile: planbare Leistungen. Nachteile: geringe Flexibilität, häufig niedrige Renditen. Kündigung reduziert die Auszahlung (Rückkaufswert). Für reinen Schutz ist eine Risikolebensversicherung meist effizienter.

Kapitalabfindung

Kapitalabfindung bezeichnet die einmalige Auszahlung statt laufender Renten – z. B. aus privaten oder betrieblichen Renten-/Lebensversicherungen. Vorteile: sofortige Liquidität und flexible Verwendung. Nachteile: Langlebigkeitsrisiko, mögliche Steuern/Sozialabgaben; die Entscheidung ist meist endgültig. Bei flexiblen Rentenversicherungen können Sie statt einer Rente auch das zum Rentenbeginn verfügbare Kapital verlangen; je nach Vertrag ist ein fristgerechter Antrag vor Rentenstart nötig. Teilkombinationen sind teils möglich: ein Teil als Einmalbetrag, der Rest als lebenslange Rente.

Kapitalanlage

Kapitalanlage bedeutet, Geld so einzusetzen, dass es erhalten bleibt und wächst. Entscheidend sind Ziele, Zeithorizont, Risikotragfähigkeit, Liquidität und Kosten. Bausteine: Tages-/Festgeld, Anleihen, Aktien, Fonds/ETFs, Immobilien. Auch Lebens- bzw. Rentenversicherungen (klassisch oder fondsgebunden) können als langfristige, steuerlich geprägte Anlagehülle dienen – jedoch mit Kosten und Bindung. Breite Diversifikation reduziert Schwankungen; Steuern und Gebühren bestimmen die Nettorendite.

Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

Ein Unternehmen, das Investmentfonds verwaltet und im Auftrag von Anlegern in verschiedene Wertpapiere und Vermögenswerte investiert.

Kapitalerhaltungsregel

Eine Vorschrift, die sicherstellt, dass der Nominalwert einer Anlage, z.B. einer Lebensversicherung, mindestens erhalten bleibt.

Kapitalerhöhung

Eine Maßnahme, bei der ein Unternehmen neues Eigenkapital durch die Ausgabe neuer Aktien aufnimmt, um z.B. Investitionen zu finanzieren.

Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) fällt auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne an: 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Nutze den Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €) per Freistellungsauftrag; alternativ NV-Bescheinigung. Verluste sind begrenzt verrechenbar (separate Töpfe für Aktien/sonstige). Auf Antrag Günstigerprüfung, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Ausländische Quellensteuer ist meist teilweise anrechenbar. Bei Fonds/ETFs gilt zusätzlich die Vorabpauschale. Die Bank führt die Steuer direkt ab und bescheinigt sie jährlich.

Kapitalmarktprognosen

Kapitalmarktprognosen sind Vorhersagen zu Renditen, Zinsen, Inflation oder Kursen. Sie stützen sich auf Daten, Modelle und Experteneinschätzungen, bleiben jedoch unsicher und oft kurzfristig unzuverlässig. Für Anleger wichtig: Prognosen nicht als Handlungsanweisung verstehen, sondern als Szenario. Entscheidend sind breite Diversifikation, geeignete Risikobudgets, Liquiditätsreserve und disziplinierte Strategie.

Kapitalrücklage

Geld, das ein Unternehmen oder eine Versicherung aufbewahrt, um zukünftige Investitionen oder unvorhergesehene Kosten zu decken.

Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist ein spezialisiertes Unternehmen, das Investmentfonds auflegt und steuert. Zu ihren Aufgaben zählen die Bewirtschaftung des Fondsvermögens, das Risikomanagement sowie die Betreuung der Anleger. In Deutschland unterliegt die KVG der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und handelt dabei stets im Sinne der Anleger gemäß den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).

Kapitalwahlrecht

Kapitalwahlrecht bezeichnet die vertragliche Möglichkeit, anstelle einer lebenslangen Rente (oder zusätzlich dazu) eine einmalige Kapitalauszahlung zu wählen – etwa in privaten/betrieblichen Renten- oder Lebensversicherungen. Die Ausübung ist meist fristgebunden und vor Beginn der Rente zu erklären; danach ist die Entscheidung in der Regel bindend. Steuerliche Behandlung und Sozialabgaben können abweichen. Teilkapitalisierung (Mischform aus Kapital und Rente) ist je nach Tarif möglich.

Kaskoversicherung

Eine Fahrzeugversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch Unfälle, Vandalismus oder Naturereignisse verursacht werden. Es gibt Teil- und Vollkaskoversicherungen.

Kaution

Eine finanzielle Sicherheitsleistung, die z.B. bei Mietverträgen hinterlegt wird, um Schäden oder ausstehende Zahlungen abzusichern. Eine Kautionsversicherung kann diese Leistung abdecken.

Kautionsschäden

Kautionsschäden liegen vor, wenn eine hinterlegte Sicherheit ganz oder teilweise einbehalten wird – z. B. nach Mietsachschäden an Wohnung, Fahrzeugen oder gemieteten Geräten. Versichert ist in der Regel nicht die Kaution selbst, sondern der ersatzpflichtige Grundschaden über die Haftpflichtversicherung. Im Ausland können zudem Kautionen verlangt werden, wenn Sie jemanden geschädigt haben oder Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird; sie sichern häufig Opfer bzw. den Staat ab. Je nach Fall besteht Schutz über Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Übergabeprotokolle, Fristen und Belege sorgfältig dokumentieren.

Kautionsversicherung

Eine Versicherung, die als Sicherheit für den Mieter einer Immobilie oder den Bauunternehmer dient, sodass keine Bargeldkaution hinterlegt werden muss.

KfZ-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug Dritten zugefügt werden – Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden – bis mindestens zu den gesetzlich festgelegten Deckungssummen. Sie schützt Halter und berechtigte Fahrer vor finanziellen Folgen von Unfällen. Wichtig: Sie ersetzt keine Teilkasko oder Vollkasko, die eigene Fahrzeugschäden absichern.

Kinder

Kinder (Haftpflicht): In der Familien-Haftpflicht sind grundsätzlich alle unverheirateten, nicht verpartnerten Kinder – einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder – mitversichert. Für Volljährige gilt der Schutz nur während der Schulzeit oder einer sich unmittelbar anschließenden Erstausbildung (Lehre und/oder Studium); Referendariat, Fortbildungen u. Ä. zählen nicht dazu. Kein Versicherungsschutz besteht für Personen, die gesetzlich zur Aufsicht über Minderjährige verpflichtet sind. Tipp: Police auf Altersgrenzen, Auslandsaufenthalte und Nachweispflichten prüfen.

Kindertarif

Kindertarif bezeichnet vergünstigte Versicherungsmodelle für Kinder, etwa in Haftpflicht, Unfall oder Krankenversicherung, mit altersabhängigen Leistungen. In der Unfallversicherung gilt er bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 wird; danach greift der aktuelle Erwachsenentarif. Der Versicherungsnehmer wählt: Versicherungssumme beibehalten und höheren Beitrag zahlen – oder Beitrag unverändert lassen und die Summe reduzieren. Altersgrenzen, Wartezeiten, automatische Umstellungen und Leistungsinhalte sind je nach Tarif unterschiedlich.

Kollektivversicherung

Eine Versicherung, die eine große Gruppe von Personen gemeinsam versichert, z.B. die Mitglieder einer Genossenschaft oder eines Berufsverbands.

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