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Tobias Riefe

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Begriff Definition
GAP-Deckung

Die GAP-Deckung schützt Halter geleaster oder kreditfinanzierter Fahrzeuge vor der finanziellen Lücke bei Totalschaden oder Diebstahl. Optional zur Vollkaskoversicherung wählbar, schließt sie die Finanzierungslücke: Abgedeckt ist die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld – bei Leasing der Ablöse-/Restbuchwert, bei Kredit die verbleibende Forderung des Kreditgebers, gedeckelt auf maximal 20 % des Wiederbeschaffungswerts am Schadentag. So bleiben in der Regel keine belastenden Restschulden bestehen. Besonders sinnvoll bei starkem Wertverlust; nicht mit Neuwertentschädigung verwechseln. Unbedingt Vertragsbedingungen, Laufzeit sowie möglichen Selbstbehalt sorgfältig, genau und rechtzeitig vor Abschluss prüfen.

 

 

 

Garantiefonds

Ein Fonds, der den Kapitalerhalt garantiert, indem er in risikoarme Anlagen investiert und gleichzeitig eine Mindestverzinsung bietet.

Garantieguthaben

Das Garantieguthaben ist der vertraglich zugesicherte Mindestwert in Versicherungs- oder Altersvorsorgeverträgen. Es umfasst eingezahlte Beiträge abzüglich Kosten zuzüglich garantierter Zinsen und ist vor Kapitalmarktschwankungen geschützt. Dieses Guthaben dient als Ausgangsbasis für die garantierte Leistung zum Rentenbeginn oder im Leistungsfall. Erträge oberhalb der Garantie (z. B. Überschüsse/Fondsanteile) sind nicht garantiert und können schwanken. Auszahlungsformen und Sicherungsniveau variieren je nach Tarif und Anbieter.

Garantierente

Die Garantierente ist die lebenslang zugesicherte Mindestrente aus Altersvorsorge- bzw. Rentenversicherungen. Sie wird aus Garantieguthaben/Deckungskapital berechnet und ist unabhängig von Kapitalmarktschwankungen. Zusätzlich können nicht garantierte Überschüsse fließen. Die Höhe hängt von Beiträgen, Tarif, Kosten, Rechnungszins, Eintrittsalter und Verrentungsfaktoren ab. Vorteil: hohe Planungssicherheit; Nachteil: Kaufkraftrisiko bei Inflation ohne Dynamik.

Garantierte Rentenleistung

Eine Rentenleistung, die unabhängig von der Marktentwicklung garantiert ausgezahlt wird, z.B. in einer Rentenversicherung mit Garantieelementen.

garantierte Rentensteigerung

Garantierte Rentensteigerung: vertraglich zugesicherte, planbare Erhöhung laufender Rentenleistungen um einen festen Satz (z. B. 1–3 % p. a.) oder einen fixen Betrag. Gilt unabhängig von Überschüssen und kann nicht gesenkt werden. Sichert Kaufkraft teilweise, reduziert jedoch häufig die anfängliche Garantierente bzw. erfordert höhere Beiträge. Festlegung bei Vertragsabschluss; Details zu Turnus und Berechnungsbasis: AVB. Steigerungen wirken kumulativ und entfalten langfristig große Wirkung.

Garantieverzinsung

Der garantierte Mindestzins, den eine Versicherung auf die Sparanteile von Lebens- oder Rentenversicherungen gewährt. Dieser Zinssatz wird staatlich festgelegt und kann je nach Marktzinsniveau variieren.

Garantiezeit

Die Garantiezeit ist der vertraglich festgelegte Mindestzahlungszeitraum einer Rentenversicherung. Stirbt die versicherte Person innerhalb dieser Frist, wird die Rente bis zum Ablauf an Hinterbliebene weitergezahlt. Üblich sind 5–20 Jahre. Eine längere Garantiezeit erhöht die Absicherung der Angehörigen, senkt jedoch die anfängliche Rentenhöhe. Beginn meist ab Rentenstart. Nicht zu verwechseln mit gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Alternativ ist oft eine Kapitalabfindung der restlichen Garantiezeit wählbar.

Garantiezertifikat

Ein Garantiezertifikat ist ein Anlageprodukt, das dem Anleger am Laufzeitende einen festgelegten Mindestbetrag garantiert – unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts. Gleichzeitig bietet es begrenzte Chancen auf Gewinne. Es richtet sich an sicherheitsorientierte Anleger, die Wert auf Kapitalerhalt legen, aber dennoch von Marktentwicklungen profitieren möchten.

Garantiezins

Der Garantiezins ist der von der BaFin festgelegte Höchstzinssatz, den Lebens- und Rentenversicherungen auf den Sparanteil der Beiträge zusagen dürfen. Er betrifft nur die garantierte Leistung, nicht mögliche Überschüsse, und wird von der Aufsicht regelmäßig überprüft und angepasst. Versicherer dürfen diesen Satz nicht überschreiten; je nach Tarif sind niedrigere Garantien oder fondsgebundene Varianten ohne klassischen Garantiezins möglich.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Eine Versicherung, die Schäden absichert, die durch das Gebäude verursacht werden, z.B. wenn Eis vom Dach fällt und Passanten verletzt.

gebildetes Kapital

Gebildetes Kapital ist der aktuelle Vertragswert und die Basis für spätere Auszahlungen oder eine Verrentung. Bei fondsgebundenen Verträgen besteht es aus dem derzeitigen Wert des Fondsguthabens. Sind Teile des Beitrags im sonstigen Vermögen angelegt, kommt ein Garantieguthaben hinzu. Bei staatlich geförderten fondsgebundenen Verträgen (Riester oder Basisversorgung) werden außerdem der übertragungsfähige Wert der Schlussüberschussbeteiligung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt. In der klassischen, staatlich geförderten Basisrente setzt sich das gebildete Kapital aus dem kalkulatorischen Vertragswert und gutgeschriebenen Gewinnanteilen zusammen. Zusätzlich fließen der übertragbare finale Gewinnanteil, die Schlusszuweisung sowie der Anteil an Marktwertreserven ein.

Gebundener Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter, der ausschließlich Produkte eines bestimmten Versicherungsunternehmens vertreibt und nicht als Makler im Kundeninteresse agiert.

Gefährdungshaftung

Eine Haftungsform, bei der der Schadenersatzpflichtige auch ohne eigenes Verschulden haftet, z.B. der Halter eines Fahrzeugs bei einem Unfall.

Gefahrengruppen

Gefahrengruppen beschreiben in der privaten Unfallversicherung das berufsbedingte Risiko und bestimmen die Beitragshöhe. Die Einstufung erfolgt meist in A, B und K. Gruppe A = niedriges Unfallrisiko, z. B. überwiegende Bürotätigkeit. Gruppe B = erhöhtes Risiko, z. B. überwiegend körperliche Arbeit. Gruppe K gilt für nicht erwerbstätige Kinder bis zum 18. Geburtstag. Übt jemand mehrere Tätigkeiten aus, zählt die höhere Gruppe. Die Einstufung beeinflusst Prämie und Leistungen; Berufswechsel sollten gemeldet werden, da eine Neueinstufung und Anpassungen möglich sind.

Gegenwert

Der aktuelle Marktwert einer Vermögensanlage oder eines Vertrags, z.B. der Wert eines Fondsanteils oder einer Versicherungspolice.

Geldmarkt

Der Markt für kurzfristige, hochliquide Finanzinstrumente, wie z.B. Staatsanleihen oder Einlagenzertifikate. Der Geldmarkt wird oft genutzt, um überschüssige Barmittel zu parken.

Geldwerter Vorteil

Ein Vorteil, den ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält und der nicht in Geld, sondern in Sachleistungen besteht, z.B. ein Dienstwagen. Diese Vorteile sind in der Regel steuerpflichtig.

Genussschein

Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das dem Inhaber finanzielle Vorteile wie Ertragsanteile oder Ausschüttungen ermöglicht, jedoch kein Mitbestimmungsrecht wie bei Aktionären bietet. Er kombiniert Merkmale von Anleihen und Aktien und wird oft zur Unternehmensfinanzierung genutzt. Für Anleger ist der Genussschein mit einem vergleichsweise höheren Verlustrisiko verbunden.

Gesamtrente

Gesamtrente ist die Summe aus Garantierente (vertraglich zugesagte, lebenslange Mindestleistung) und Gewinnrente (variable Überschussbeteiligung, jährlich neu festgelegt, nicht garantiert, kann steigen oder sinken). Sie bildet die maßgebliche monatliche Altersleistung aus einer Rentenversicherung und ist für die Liquiditätsplanung relevant; Änderungen der Überschussdeklaration betreffen nur den Gewinnanteil. In Angeboten wird die Garantierente separat ausgewiesen; die Gewinnrente ist eine Prognose und variiert mit Kapitalmarkt, Kosten und Versicherergebnis.

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