Kontakt

Tobias Riefe

Sie haben Fragen oder möchten ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie uns!

   Termin online buchen

  Telefon: 040 / 180 44 590-0

  info@lr-finanzkonzepte.de

Oder schreiben Sie uns direkt:

Glossar Finanzen und Versicherungen

Sie können jederzeit unser Glossar befragen, um sich einen Finanzausdruck erklären zu lassen. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu die Suchfunktion auf dieser Seite verwenden. Bei Fragen rufen Sie uns an oder schreiben eine Nachricht!

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Fahrlässigkeit

Eine Handlung oder Unterlassung, die zu einem Schaden führt, weil notwendige Sorgfaltspflichten missachtet wurden. Fahrlässigkeit kann leicht oder grob sein und beeinflusst den Versicherungsschutz​.

Fahrrad-Diebstahl

Fahrrad-Diebstahl bezeichnet die unberechtigte Wegnahme eines Fahrrads oder E-Bikes. Absicherung: über die Hausratversicherung – oft gegen Prämienzuschlag mitversicherbar; in hochwertigen Tarifen teils beitragsfrei bis zur Versicherungssumme. Alternativ gibt es spezielle Fahrradpolicen. Wichtig: stabiles Schloss, Rahmennummer und Belege dokumentieren, Diebstahl umgehend bei Polizei und Versicherer melden. Diebstahl aus Gemeinschaftsräumen ist meist nur mit angeschlossenem Rad mitversichert.

Fahrzeugdiebstahlversicherung

Ein Teil der Kaskoversicherung, die den Diebstahl eines Fahrzeugs abdeckt. Sie wird meist in Verbindung mit der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

fallende Gewinnrente

Auszahlungsform bei Renten-/Lebensversicherungen. Die Monatsrente besteht aus Garantie plus Überschussanteilen, die anfangs höher ausfallen und später sinken. Die jährlichen Überschussanteile – unter Abzug von Verwaltungskosten – werden für eine jährlich fallende Gewinnrente verwendet. Die Zuweisung bemisst sich prozentual am Deckungskapital. Da dieses durch laufende Rentenzahlungen schrumpft, sinken auch die Überschusszuweisungen; die Gesamtrente nimmt daher ab. Vorteil: höhere Anfangsrente; Nachteil: abnehmende Zahlungen. Geeignet, wenn zu Beginn mehr Einkommen benötigt wird.

fallender Versicherungsschutz

Policen mit planmäßig sinkender Versicherungssumme – passend zu fallenden Darlehenssalden. Die Beiträge sind oft günstiger, somit entsteht Risiko von Deckungslücken. Der Schutz beginnt, sobald der erste Beitrag gezahlt ist und die Annahme schriftlich oder mit Versicherungsschein bestätigt wurde – frühestens zum vereinbarten Start. In der Risikolebensversicherung gilt i.d.R. ab Antragseingang ein vorläufiger Todesfallschutz bis zur Versicherungssumme, häufig auf 100.000 € begrenzt.

Fälligkeitsdatum

Der Zeitpunkt, an dem eine Zahlung oder eine Versicherungsleistung geleistet werden muss, z.B. die Prämienzahlung oder die Auszahlung einer Lebensversicherung.

Fälligkeitstag

Das Datum, an dem eine Zahlung, z.B. die Versicherungsprämie oder ein Kreditbetrag, fällig wird. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, können Mahngebühren oder Vertragsstrafen entstehen.

Familien-Haftpflicht-Versicherung

Ein Vertrag, der mehrere im selben Haushalt lebende Personen privat haftpflichtversichert. Mitversichert sind regelmäßig Ehepartner und Kinder. Für Lebenspartner eignet sich der Familientarif bei bestehender häuslicher Gemeinschaft; der Partner muss im Versicherungsschein namentlich genannt werden. Üblicherweise eingeschlossen: nichteheliche Kinder des Lebenspartners. Volljährige Kinder sind meist bis Ende von Ausbildung/Studium (auch auswärts) mitversichert. Leben Partner getrennt, braucht jede Person eigenen Schutz. Häufig kann auf Antrag eine alleinstehende, verwandte Person beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie mit im Haushalt lebt. Die Police prüft Haftung, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unbegründete ab („passiver Rechtsschutz“) – weltweit.

Familienvorsorge

Familienvorsorge meint die Absicherung von Partnern und Kindern über Versicherungen und ergänzende Vorsorge. In vielen Tarifen gilt: Ab Heirat oder Geburt sind neu hinzukommende Angehörige – Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie leibliche Kinder – für mehrere Monate beitragsfrei eingeschlossen (abhängig vom Versicherer). Wichtig: Fristen einhalten und die Personen zügig namentlich aufnehmen lassen, damit der Schutz dauerhaft bestehen bleibt.

Festgeld

Eine Anlageform, bei der ein fester Betrag für eine vorher festgelegte Laufzeit zu einem garantierten Zinssatz angelegt wird. Während der Laufzeit ist das Geld nicht verfügbar.

Festgeldkonto

Ein Konto, auf dem ein fester Geldbetrag für eine bestimmte Laufzeit zu einem festgelegten Zinssatz angelegt wird. Vorzeitige Auszahlungen sind meist nicht möglich.

Festzinssatz

Ein Zinssatz, der während der gesamten Laufzeit eines Kredits oder einer Anlage unverändert bleibt, unabhängig von Marktveränderungen.

Flexible Abrufphase

Zeitraum in der Ansparphase einer Rentenversicherung, in dem Leistungen flexibel disponiert werden können. Sie beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Innerhalb dieses Korridors lassen sich Renten- oder Kapitalleistungen vorziehen; je nach Tarif ist auch ein Hinausschieben möglich. Faustregel: Vorziehen senkt, Aufschub erhöht die spätere Leistung. Achten Sie auf Fristen, Mindestbeträge sowie steuer- und sozialabgabenrechtliche Folgen.

Flexible Gewinnrente

Auszahlungsform bei Renten-/Lebensversicherungen. Die Rente setzt sich aus einer garantierten Rente und jährlich neu festgelegten Überschussanteilen zusammen. Diese werden flexibel verwendet – z. B. zur Erhöhung der laufenden Rente, als Kapitalentnahme oder zur Beitragsverrechnung; je nach Tarif sind Wechsel möglich. Folge: Zahlungen können steigen, gleichbleiben oder sinken. Vorteil: Anpassbarkeit; Nachteil: Schwankungs- und Kaufkraftrisiko.

Flottenversicherung

Eine Versicherung, die mehrere Fahrzeuge eines Unternehmens gemeinsam versichert, oft zu günstigeren Konditionen als Einzelverträge.

Fonds

Ein Anlageinstrument, bei dem das Geld vieler Anleger in verschiedene Wertpapiere investiert wird, um Risiken zu streuen und potenzielle Renditen zu erhöhen.

Fondsauskunft

Bei fondsgebundenen Versicherungen erhalten Sie mit der jährlichen Standmitteilung vom Versicherungsunternehmen eine Fondsauskunft. Darin sehen Sie, wie Ihre Beiträge auf die von Ihnen gewählten Fonds verteilt werden, wie sich Ihr aktueller Fondsbestand zusammensetzt und welche Werte die einzelnen Fondsanteile aufweisen. So gewinnen Sie einen schnellen Überblick über Struktur und Entwicklung Ihres Vertrags.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung, bei der die Sparanteile in Investmentfonds investiert werden. Die Rendite hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab und ist daher nicht garantiert.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Altersvorsorge, bei der Beiträge in Investmentfonds/ETFs angelegt werden. Die Leistung hängt von der Kapitalmarktentwicklung ab; Chancen auf höhere Rendite, zugleich aber Schwankungs- und Verlustrisiken, die der Versicherungsnehmer trägt. Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, Teil- oder Kapitalauszahlung. Geeignet für langfristige Sparer.

Fondsgebundene Versicherung

Fondsgebundene Versicherung ist eine spezielle Variante der Lebens-/Rentenversicherung: Die Leistung ist ganz oder teilweise an die Wertentwicklung eines separaten Fondsvermögens gekoppelt. Dieses Vermögen wird vom übrigen Anlagevermögen des Versicherers abgegrenzt in Investmentfonds gehalten. Welche Fonds eingesetzt werden, bestimmt der Versicherungsnehmer für seinen Vertrag selbst. Das eröffnet Renditechancen, bringt aber Marktschwankungen. Eine regelmäßige Überprüfung der Fondsauswahl ist sinnvoll; Garantien können je nach Tarif fehlen oder begrenzt sein.

Kontakt

L&R FinanzKonzepte, Finanzberatung
Normannenweg 17 – 21
20537 Hamburg

Telefon: 040 / 180 44 590-0
Telefax: 040 / 180 44 590-9
E-Mail: info@lr-finanzkonzepte.de
Web: www.lr-finanzkonzepte.de