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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Echtkursverfahren | Das Echtkursverfahren dient bei fondsgebundenen Versicherungen der Veranschaulichung möglicher Wertentwicklungen. Es basiert auf einer Simulationsrechnung mit realen historischen Kursen der zugrunde liegenden Fonds. Dabei wird angenommen, dass sich diese künftig ähnlich entwickeln wie in der Vergangenheit. Gleichzeitig wird bei Kapitalanlagen in Fremdwährung der tatsächliche Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt berücksichtigt, um Währungsgewinne oder -verluste steuerlich korrekt zu erfassen. |
| Effektiver Jahreszins | Der Zinssatz, der die tatsächlichen Kosten eines Kredits pro Jahr angibt und alle Nebenkosten, Gebühren und Zinsen berücksichtigt. |
| Eigenanteil | Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Rahmen einer Schadensregulierung selbst tragen muss. Ähnlich wie die Selbstbeteiligung, kann der Eigenanteil von Fall zu Fall unterschiedlich sein. |
| Eigenkapitalrendite | Die Verzinsung des Eigenkapitals, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erzielt. Sie gibt an, wie profitabel das Unternehmen mit seinem Eigenkapital arbeitet. |
| Einbruchdiebstahlsicherungen | Einbruchdiebstahlsicherungen umfassen technische und organisatorische Maßnahmen, die Einbrüche erschweren und Versicherungsauflagen erfüllen. Mindeststandard: an Wohnungseingängen bündig montiertes Zylinderschloss und von außen nicht abschraubbarer Sicherheitsbeschlag/-rosette. Alarmanlagen (EMA) ergänzen, ersetzen Mechanik nicht; anerkannt werden nur VdS-konforme Systeme: Klasse A überwacht Teilbereiche, Klasse B bietet erweiterten Schutz. VdS/DIN-geprüfte Produkte, dokumentiertes Schlüsselmanagement sowie regelmäßige Wartung erhöhen Anerkennung bei Versicherern – teils mit Beitragsnachlass, sofern die EMA nicht als Auflage gefordert ist. Sinnvolle Ergänzungen: geprüfte Fensterzusicherungen, einbruchhemmende Verglasung, Bewegungsbeleuchtung, Tresore und Nachrüstlösungen; Umsetzung nach polizeilichen Empfehlungen (K-Einbruch) verbessert das Sicherheitsniveau deutlich weiter. |
| Einkommensschutzversicherung | Eine Versicherung, die das Einkommen ersetzt, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann. |
| Einlagensicherung | Die Einlagensicherung schützt Bankkunden vor dem Verlust ihrer Guthaben, falls ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. In Deutschland sind Einlagen pro Person und Bank gesetzlich bis 100.000 Euro abgesichert. Viele Banken gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungseinrichtungen an, die weit höhere Beträge absichern können. |
| Einlösungsbetrag | Der Einlösungsbetrag ist die zum Vertragsbeginn fällige Zahlung, mit der ein Versicherungsvertrag |
| Einmalbeitragsversicherungen | Bei einer Einmalbeitragsversicherung wird die gesamte Versicherungsprämie zu Beginn in einer |
| Elektronikversicherung | Eine gewerbliche Versicherung, die Schäden an elektronischen Geräten, wie Computern, Smartphones, Anlagen oder Medizintechnik, absichert. Sie schützt vor Gefahren wie Diebstahl, Überspannung, Bedienungsfehlern und Flüssigkeitsschäden. Die Besonderheit im Vergleich zu vielen anderen Versicherung - auch Eigenschäden können versichert werden. Wichtig ist, dass die Elektronik z.B. auch im home office versichert ist. |
| Elementarschäden | Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck verursacht werden. Sie sind in der Regel nicht automatisch in Wohngebäude- oder Hausratversicherungen enthalten und müssen über eine Elementarversicherung zusätzlich abgesichert werden. |
| Elementarschadenversicherung | Eine Zusatzversicherung, die Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche abdeckt, die von einer normalen Gebäude- oder Hausratversicherung nicht abgedeckt werden. |
| Emittent | Ein Emittent ist ein Unternehmen, Staat oder eine Institution, die Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Zertifikate herausgibt, um Kapital am Finanzmarkt einzuwerben. Anleger erwerben diese Papiere und stellen dem Emittenten im Gegenzug Geld zur Verfügung. Der Emittent ist für die Rückzahlung und ggf. Zinszahlungen verantwortlich. |
| Endalter | Das Alter, ab dem eine Versicherung, z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung, keine Leistungen mehr erbringt. |
| Endfälliges Darlehen | Ein Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden, und das Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. |
| Entgeltumwandlung | Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was zu Steuer- und Sozialabgabenersparnissen führt. Die spätere Rente aus der betrieblichen Vorsorge wird nachgelagert besteuert und kann im Alter zur finanziellen Absicherung beitragen. |
| Entschädigungsberechnung | Die Entschädigungsberechnung beschreibt, wie eine Versicherung im Schadenfall den finanziellen Ausgleich bestimmt. Bei vollständig zerstörten Gebäuden ersetzt die Versicherung in der Regel die ortsüblichen Kosten für den Wiederaufbau – den sogenannten Neuwert –, sofern der Wiederaufbau innerhalb der vertraglich festgelegten Frist erfolgt. Ist ein Gebäude jedoch dauerhaft entwertet oder zum Abriss bestimmt, wird stattdessen der am Markt erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteil angesetzt. Bei lediglich beschädigten Gebäuden oder versicherten Sachen übernimmt die Versicherung die notwendigen Kosten für die fachgerechte Reparatur. |
| Erbbaurecht | Das Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen und dieses zu nutzen. Es wird oft für 99 Jahre gewährt und ist ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung. |
| Erbschaftssteuer | Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Vermögen im Todesfall auf eine andere Person übergeht. Dazu zählen nicht nur Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapiere, sondern auch Leistungen aus Lebensversicherungen, wenn sie an eine andere Person als den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Dies gilt sowohl bei einem „Erwerb von Todes wegen“ als auch bei Schenkungen zu Lebzeiten. |
| Erbschaftsteuer | Eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das nach dem Tod einer Person auf Erben übertragen wird. Der Freibetrag und die Steuersätze hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. |
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