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Tobias Riefe

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Glossar Finanzen und Versicherungen

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Begriff Definition
Echtkursverfahren

Das Echtkursverfahren dient bei fondsgebundenen Versicherungen der Veranschaulichung möglicher Wertentwicklungen. Es basiert auf einer Simulationsrechnung mit realen historischen Kursen der zugrunde liegenden Fonds. Dabei wird angenommen, dass sich diese künftig ähnlich entwickeln wie in der Vergangenheit. Gleichzeitig wird bei Kapitalanlagen in Fremdwährung der tatsächliche Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt berücksichtigt, um Währungsgewinne oder -verluste steuerlich korrekt zu erfassen.

Effektiver Jahreszins

Der Zinssatz, der die tatsächlichen Kosten eines Kredits pro Jahr angibt und alle Nebenkosten, Gebühren und Zinsen berücksichtigt.

Eigenanteil

Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Rahmen einer Schadensregulierung selbst tragen muss. Ähnlich wie die Selbstbeteiligung, kann der Eigenanteil von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Eigenkapitalrendite

Die Verzinsung des Eigenkapitals, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erzielt. Sie gibt an, wie profitabel das Unternehmen mit seinem Eigenkapital arbeitet.

Einbruchdiebstahlsicherungen

Einbruchdiebstahlsicherungen umfassen technische und organisatorische Maßnahmen, die Einbrüche erschweren und Versicherungsauflagen erfüllen. Mindeststandard: an Wohnungseingängen bündig montiertes Zylinderschloss und von außen nicht abschraubbarer Sicherheitsbeschlag/-rosette. Alarmanlagen (EMA) ergänzen, ersetzen Mechanik nicht; anerkannt werden nur VdS-konforme Systeme: Klasse A überwacht Teilbereiche, Klasse B bietet erweiterten Schutz. VdS/DIN-geprüfte Produkte, dokumentiertes Schlüsselmanagement sowie regelmäßige Wartung erhöhen Anerkennung bei Versicherern – teils mit Beitragsnachlass, sofern die EMA nicht als Auflage gefordert ist. Sinnvolle Ergänzungen: geprüfte Fensterzusicherungen, einbruchhemmende Verglasung, Bewegungsbeleuchtung, Tresore und Nachrüstlösungen; Umsetzung nach polizeilichen Empfehlungen (K-Einbruch) verbessert das Sicherheitsniveau deutlich weiter.

Einkommensschutzversicherung

Eine Versicherung, die das Einkommen ersetzt, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann.

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Bankkunden vor dem Verlust ihrer Guthaben, falls ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. In Deutschland sind Einlagen pro Person und Bank gesetzlich bis 100.000 Euro abgesichert. Viele Banken gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungseinrichtungen an, die weit höhere Beträge absichern können.

Einlösungsbetrag

Der Einlösungsbetrag ist die zum Vertragsbeginn fällige Zahlung, mit der ein Versicherungsvertrag
wirksam wird. Er umfasst in der Regel die erste bzw. Einmalprämie, Versicherungssteuer sowie
vereinbarte Gebühren. Wird der Einlösungsbetrag nicht fristgerecht beglichen, kann sich der
Versicherungsbeginn verschieben; im Schadenfall besteht ggf. kein oder eingeschränkter Schutz.
Bei Lastschrift gilt die Zahlung als geleistet, sobald sie eingezogen werden kann.

Einmalbeitragsversicherungen

Bei einer Einmalbeitragsversicherung wird die gesamte Versicherungsprämie zu Beginn in einer
Summe gezahlt. Es handelt sich dabei um eine Form der Lebens- oder Rentenversicherung, die vor
allem dann gewählt wird, wenn bereits ein größeres Kapital zur Verfügung steht – etwa im Zuge des
Renteneintritts. Häufig dient die Einmalzahlung dazu, eine sofort beginnende, lebenslange Rentenzahlung abzusichern. Auch bestehende Verträge, wie eine klassische Kapitallebensversicherung, lassen sich am Ende der Laufzeit in eine solche Rentenversicherung umwandeln. So kann das aufgebaute Vermögen gezielt zur Altersvorsorge genutzt werden, ohne dass es erst ausgezahlt und separat neu angelegt werden muss.

Elektronikversicherung

Eine gewerbliche Versicherung, die Schäden an elektronischen Geräten, wie Computern, Smartphones, Anlagen oder Medizintechnik, absichert. Sie schützt vor Gefahren wie Diebstahl, Überspannung, Bedienungsfehlern und Flüssigkeitsschäden. Die Besonderheit im Vergleich zu vielen anderen Versicherung - auch Eigenschäden können versichert werden. Wichtig ist, dass die Elektronik z.B. auch im home office versichert ist.

Elementarschäden

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck verursacht werden. Sie sind in der Regel nicht automatisch in Wohngebäude- oder Hausratversicherungen enthalten und müssen über eine Elementarversicherung zusätzlich abgesichert werden.

Elementarschadenversicherung

Eine Zusatzversicherung, die Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche abdeckt, die von einer normalen Gebäude- oder Hausratversicherung nicht abgedeckt werden.

Emittent

Ein Emittent ist ein Unternehmen, Staat oder eine Institution, die Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Zertifikate herausgibt, um Kapital am Finanzmarkt einzuwerben. Anleger erwerben diese Papiere und stellen dem Emittenten im Gegenzug Geld zur Verfügung. Der Emittent ist für die Rückzahlung und ggf. Zinszahlungen verantwortlich.

Endalter

Das Alter, ab dem eine Versicherung, z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung, keine Leistungen mehr erbringt.

Endfälliges Darlehen

Ein Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden, und das Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird.

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was zu Steuer- und Sozialabgabenersparnissen führt. Die spätere Rente aus der betrieblichen Vorsorge wird nachgelagert besteuert und kann im Alter zur finanziellen Absicherung beitragen.

Entschädigungsberechnung

Die Entschädigungsberechnung beschreibt, wie eine Versicherung im Schadenfall den finanziellen Ausgleich bestimmt. Bei vollständig zerstörten Gebäuden ersetzt die Versicherung in der Regel die ortsüblichen Kosten für den Wiederaufbau – den sogenannten Neuwert –, sofern der Wiederaufbau innerhalb der vertraglich festgelegten Frist erfolgt. Ist ein Gebäude jedoch dauerhaft entwertet oder zum Abriss bestimmt, wird stattdessen der am Markt erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteil angesetzt. Bei lediglich beschädigten Gebäuden oder versicherten Sachen übernimmt die Versicherung die notwendigen Kosten für die fachgerechte Reparatur.

Erbbaurecht

Das Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen und dieses zu nutzen. Es wird oft für 99 Jahre gewährt und ist ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Vermögen im Todesfall auf eine andere Person übergeht. Dazu zählen nicht nur Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapiere, sondern auch Leistungen aus Lebensversicherungen, wenn sie an eine andere Person als den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Dies gilt sowohl bei einem „Erwerb von Todes wegen“ als auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.
Die Steuerpflicht greift jedoch erst, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Diese Freibeträge variieren stark: Ehegatten und Kinder profitieren von vergleichsweise hohen Freigrenzen, während entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen deutlich geringere Freibeträge haben.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn jemand einen Lebensversicherungsvertrag auf das Leben seines Partners abschließt und sich selbst als bezugsberechtigte Person einsetzt. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer im Todesfall des Partners die Auszahlung aus dem eigenen Vertrag – es fällt keine Erbschaftsteuer an, da kein steuerpflichtiger Erwerb von einer anderen Person stattfindet.

Erbschaftsteuer

Eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das nach dem Tod einer Person auf Erben übertragen wird. Der Freibetrag und die Steuersätze hängen vom Verwandtschaftsgrad ab.

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