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Begriff | Definition |
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Abfindung | Ein einmaliger Betrag, der gezahlt wird, um zukünftige Ansprüche (z.B. aus einer Versicherung oder einem Arbeitsverhältnis) abzulösen. |
Abfindung bei Rentenbeginn | Eine einmalige Kapitalauszahlung, die statt einer regelmäßigen Rente gezahlt wird, um zukünftige Rentenansprüche abzulösen |
Abgeltungssteuer | Eine Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen, die direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Der Steuersatz beträgt in Deutschland derzeit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. |
Ablaufleistung | |
Ablaufmanagement | Beim Ablaufmanagement von fondsgebundenen Versicherungen wird das Fondsguthaben gegen Ende der Ansparphase gezielt in risikoärmere oder konservative Investmentfonds umgeschichtet. Dies soll das Verlustrisiko durch Marktschwankungen verringern, auch wenn die Chance auf höhere Kursgewinne dabei sinkt. Da keine Bewertung der aktuellen Marktsituation erfolgt, basiert das Ablaufmanagement auf einem festen, planmäßigen Vorgehen, um eine stabilere Grundlage für die spätere Auszahlung zu schaffen. |
Ablauftermin | Der Ablauftermin markiert das planmäßige Ende eines Versicherungsvertrags. Während bei einer Risiko-Lebensversicherung der Vertrag ohne Auszahlung eines Betrags ausläuft, erfolgt bei einer Kapital-Lebensversicherung die Auszahlung der vereinbarten Summe, ergänzt um eventuelle Überschüsse. Der Ablauftermin bildet somit den Zeitpunkt, an dem die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht und die Laufzeit abgeschlossen wird. |
Abmeldung | |
Abrufphase | Nach Abschluss der Ansparzeit einer Rentenversicherung beginnt die sogenannte Abrufphase. In dieser Zeit können Versicherte, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen, flexibel und vorzeitig Renten- oder Kapitalleistungen in Anspruch nehmen. Der genaue Startzeitpunkt der Abrufphase ist im Versicherungsschein festgelegt und variiert je nach Versicherungsanbieter. |
Abschreibung | Die Wertminderung von Anlagegütern über die Zeit, z.B. bei Maschinen oder Immobilien, die regelmäßig in der Bilanz eines Unternehmens erfasst wird. |
Absicherungsguthaben | Das Absicherungsguthaben ist ein finanzielles Polster zur Absicherung gegen unerwartete Risiken oder Verpflichtungen. In der Ansparphase erfolgt die Anlage in einem geschützten Vermögensbereich einer klassischen Kapitalanlage, wo es verzinst wird und kontinuierlich an Wert gewinnt. Es kann als Rücklage, Versicherungslösung oder Kapitalanlage bestehen und hilft, Einkommensausfälle oder unvorhergesehene Kosten zu decken. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach der individuellen Finanzplanung und Risikobereitschaft. |
Abstrakte Verweisung | In der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich die abstrakte Verweisung darauf, dass der Versicherer den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnt, wenn der Versicherte theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, auch wenn er diesen nicht konkret ausübt. |
Abtretung | Die Übertragung einer Forderung oder eines Rechts auf eine andere Person oder Institution, z.B. bei Versicherungsansprüchen an den Versicherer. |
Agio | Das Agio ist ein einmaliger Aufschlag auf den Preis eines Wertpapiers oder einer Kapitalanlage und wird meist in Prozent angegeben. Es ist die Differenz zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers und seinem Ausgabepreis. Häufig fällt es bei Fonds, Anleihen oder Aktien an und dient zur Deckung von Kosten. Das Agio erhöht die Einstiegskosten und kann die Rendite beeinflussen. Es wird oft als Ausgabeaufschlag bezeichnet. |
Akkumulationsrisiko | Das Risiko, dass mehrere Schadensereignisse gleichzeitig eintreten und sich summieren, z.B. bei Naturkatastrophen, wodurch eine überdurchschnittliche Belastung für den Versicherer entsteht. |
Aktie | Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einem Unternehmen verbrieft. Aktionäre sind Miteigentümer der Firma und haben bestimmte Rechte und Pflichten, wie Stimmrechte auf Hauptversammlungen oder Anspruch auf Dividenden. Aktien werden an Börsen gehandelt, unterliegen Kursschwankungen und bieten sowohl Renditechancen als auch Verlustrisiken. |
Aktienanleihe | Eine festverzinsliche Anleihe, die am Ende der Laufzeit entweder in Aktien oder in Geld zurückgezahlt wird, abhängig von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktie. |
Aktienfonds | Ein Fonds, der vorwiegend in Aktien investiert. Anleger erwerben Anteile am Fonds und profitieren von der Wertentwicklung der darin enthaltenen Aktien. |
Aktiengesellschaft (AG) | Eine Gesellschaftsform, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Aktionäre sind die Teilhaber der AG und können Aktien an Börsen handeln. |
Aktuar | Ein Experte für Versicherungsmathematik, der Risiko- und Wahrscheinlichkeitsberechnungen anstellt, um Versicherungsprodukte zu kalkulieren. |
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) | |
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