Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Für Vorstände und Geschäftsführer reicht die D&O Firmenpolice oft nicht aus. Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtselbstbehalt und Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag schaffen persönliche Risiken. Zusätzliche Sicherheit bietet eine private D&O Selbstbehaltsversicherung sowie ein spezialisierter Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.

Als Organ einer Kapitalgesellschaft tragen Sie persönliche Verantwortung für hohe Vermögenswerte. Die klassische D&O Versicherung des Unternehmens schützt vor vielen finanziellen Folgen eines Haftungsfalls. Ein Teil des Risikos bleibt jedoch bewusst bei Ihnen. Dazu kommen Konflikte mit dem eigenen Unternehmen, die nicht über eine übliche Rechtsschutzversicherung abgesichert sind.

Zusätzlicher Schutz für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften

Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften schreibt das Aktiengesetz einen Pflichtselbstbehalt vor. In Geschäftsführerverträgen von GmbHs werden ähnliche Selbstbehaltsklauseln häufig vereinbart. Diese Regelungen sollen das Bewusstsein für die eigene Verantwortung schärfen. Sie führen jedoch dazu, dass auch bei bestehender D&O Firmenpolice ein erheblicher Eigenanteil verbleibt.

Gleichzeitig sind Vorstände und Geschäftsführer keine klassischen Arbeitnehmer. Ein Arbeits-Rechtsschutzbaustein innerhalb einer Rechtsschutzversicherung greift deshalb nicht bei Auseinandersetzungen aus dem Anstellungsvertrag. Gerade bei Abberufung, fristloser Kündigung oder Streit über variable Vergütung können Anwalts- und Gerichtskosten schnell hohe fünf- oder sechsstellige Beträge erreichen.

Warum entsteht eine Deckungslücke trotz D&O Firmenversicherung?

Die D&O Versicherung des Unternehmens ist grundsätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht. Sie schützt das Organ vor Ansprüchen der Gesellschaft oder Dritter, wenn eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird. In einem Schadenfall werden Prüfungs-, Verteidigungs- und gegebenenfalls Schadenersatzkosten übernommen. Vorstände und Geschäftsführer fühlen sich dadurch häufig vollständig abgesichert.

In vielen Fällen ist der Versicherungsschutz jedoch an Selbstbehalte und vereinbarte Deckungssummen gebunden. Der gesetzlich oder vertraglich festgelegte Eigenanteil des Organmitglieds bleibt persönlich zu tragen. Hinzu kommen mögliche Einschränkungen im Bedingungswerk. Beispielsweise Ausschlüsse bei Vorsatz, bestimmten Kartellverstößen oder internen Streitigkeiten. Dadurch entsteht eine Lücke zwischen dem, was die D&O Police leistet, und dem, was Sie persönlich zahlen müssen.

Private D&O Selbstbehaltsversicherung im Überblick

Die private D&O Selbstbehaltsversicherung ist ein persönlicher Vertrag des Organmitglieds. Sie setzt typischerweise dort an, wo die D&O Firmenversicherung leistet und anschließend der Selbstbehalt fällig wird. Nach Regulierung des Schadens durch die D&O Police erstattet die Selbstbehaltsversicherung den auf Sie entfallenden Pflichtselbstbehalt, soweit dieser versichert ist.

Wichtig ist eine sorgfältige Abstimmung der Bedingungen. Idealerweise passt die Selbstbehaltsversicherung zum D&O Deckungskonzept des Unternehmens. Dazu gehören die Betrachtung der versicherten Tätigkeiten, der territorialen Reichweite sowie der Nachmeldefristen. Die Versicherungssumme der Selbstbehaltsversicherung sollte am möglichen maximalen Eigenanteil ausgerichtet sein, nicht nur am aktuellen Mindestniveau.

Bei international tätigen Unternehmen spielt auch die Frage eine Rolle, ob ausländische Organfunktionen mitversichert sind. Zudem sollte geprüft werden, ob mehrere Organmandate in einer Police gebündelt werden können. So lassen sich Überschneidungen vermeiden und der persönliche Schutz effizient strukturieren.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz als zweiter zentraler Baustein

Neben dem Haftungsrisiko aus Organhandeln besteht ein eigenständiges Risiko aus dem Anstellungsvertrag. Typische Konflikte entstehen bei Abberufung, Kündigung, dem Entzug von Ressorts, der Rückforderung von Boni oder bei Uneinigkeit über Wettbewerbsverbote. Diese Streitigkeiten sind keine Arbeitsrechtsfälle im klassischen Sinne, da Sie Organ der Gesellschaft und nicht Arbeitnehmer sind.

Ein spezialisierter Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls Gutachterkosten im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen aus dem Organvertrag. Im Idealfall ist sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung abgedeckt. Entscheidend sind klare Regelungen zur Deckung geografischer Zuständigkeiten, zum Gerichtsstand sowie zu Höchstentschädigungen pro Fall und pro Jahr.

Ein weiterer Vorteil: Mit einer passenden Rechtsschutzlösung können Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Sie müssen nicht abwarten, bis der Konflikt eskaliert. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Gesellschaft und ermöglicht eine fundierte Strategie, zum Beispiel bei Abfindungsverhandlungen oder der Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Die folgenden Bausteine ergänzen den bestehenden Versicherungsschutz sinnvoll:

Baustein Zweck und Besonderheiten
D&O Firmenversicherung Schützt Organmitglieder vor Ansprüchen der Gesellschaft und Dritter, übernimmt Prüfung, Verteidigung und Schadenersatz im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Private D&O Selbstbehaltsversicherung Erstattet den gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Pflichtselbstbehalt, sofern zuvor ein gedeckter Schaden über die D&O Firmenpolice reguliert wurde.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Deckt Kosten von Streitigkeiten aus dem Organvertrag, zum Beispiel bei Abberufung, Kündigung, Bonusstreitigkeiten oder Wettbewerbsverboten.

Im Rahmen eines ganzheitliches Konzept prüfen wir die Abstimmung der D&O Firmenpolice mit Ihrer persönlichen D&O Selbstbehaltsversicherung und Ihrem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Ergänzend grenzen wir diesen Managerhaftungsschutz sauber von klassischen Lösungen wie der einer Rechtsschutzversicherung und einer möglichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab.

Beispiel aus der Praxis
Ein 52-jähriger Maschinenbauingenieur sitzt als Vorstand einer mittelständischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude im Organ der Gesellschaft. Nach einem fehlgeschlagenen Investitionsprojekt macht der Aufsichtsrat eine Pflichtverletzung geltend. Die D&O Firmenversicherung erkennt den Schaden an und reguliert einen siebenstelligen Betrag. Den vertraglich vereinbarten Pflichtselbstbehalt soll der Vorstand jedoch aus seinem Privatvermögen zahlen. Parallel wird er abberufen, später folgt eine fristlose Kündigung. Dank einer privaten D&O Selbstbehaltsversicherung muss er den Eigenanteil nicht allein tragen. Über den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz kann er sich qualifiziert vertreten lassen und eine einvernehmliche Aufhebung mit angemessener Abfindung verhandeln.

Vertragliche Fallstricke im Detail

Bei allen zusätzlichen Versicherungen für Organmitglieder kommt es stark auf die Ausgestaltung der Vertragsbedingungen an. Zentrale Stichworte sind Deckungsumfang, Ausschlüsse, Nachhaftung und Abstimmung mit bestehenden Verträgen. Ohne sorgfältige Analyse können sich ungewollte Lücken oder Überschneidungen ergeben.

In der D&O Firmenpolice sollte klar beschrieben sein, welche Organstellungen und Tätigkeiten versichert sind. Dazu gehört die Abgrenzung zu Tätigkeiten in Tochtergesellschaften, Beiräten oder konzernfremden Gremien. Die private D&O Selbstbehaltsversicherung muss diese Tätigkeitsbereiche spiegeln. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Selbstbehalt für bestimmte Mandate nicht abgesichert ist.

Ein weiterer kritischer Punkt sind Nachmeldefristen und die sogenannte Claims-made-Struktur. D&O Verträge knüpfen den Versicherungsschutz an den Zeitpunkt, zu dem der Anspruch geltend gemacht wird. Wird der Vertrag gewechselt oder beendet, entstehen Übergangsphasen. Eine unpassende Kombination aus Firmen-D&O und privater Selbstbehaltsversicherung kann dazu führen, dass der D&O Versicherer zahlt, die Selbstbehaltsversicherung aber wegen eines formalen Fristproblems nicht leistet.

Beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist die Differenzierung nach Rechtsgebieten entscheidend. Nicht jeder Baustein umfasst sämtliche Streitigkeiten aus dem Organvertrag. Manche Tarife schließen bestimmte Arten von Vergütungsstreitigkeiten oder Abfindungsforderungen aus. Auch hier ist eine genaue Prüfung erforderlich. Es genügt nicht, dass der Begriff Organvertrag oder Geschäftsführer genannt wird. Der genaue Leistungsumfang muss zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Hinzu kommen steuerliche Fragen. Abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung und der Zahlweise kann die Prämie einer privaten D&O Selbstbehaltsversicherung als geldwerter Vorteil behandelt werden, wenn das Unternehmen sie übernimmt. Gleiches gilt für Rechtsschutzlösungen, die im Rahmen des Anstellungsvertrags gestellt werden. Die Strukturierung der Zahlwege sollte deshalb gemeinsam mit steuerlichem Rat abgestimmt werden.

Wir begleiten Sie bei der Auswahl der passenden Tarife und achten auf die sinnvolle Kombination mit bestehenden Absicherungen. Die Abstimmung erfolgt transparent mit Ihrem Unternehmen oder Ihrem persönlichen Family Office. Auf Wunsch besprechen wir die Struktur persönlich in unserem Büro in Hamburg oder digital per Videokonferenz.

Fazit: Zusätzlicher Schutz für Ihr persönliches Haftungsrisiko

Aus Sicht von L&R sind folgende Punkte besonders wichtig:

  • Die D&O Firmenversicherung ist unverzichtbar, sie lässt jedoch durch Pflichtselbstbehalte und Grenzen des Bedingungswerks bewusst ein persönliches Restrisiko beim Organmitglied.
  • Eine private D&O Selbstbehaltsversicherung schließt diese Lücke, indem sie den gesetzlichen oder vertraglichen Eigenanteil des Vorstands oder Geschäftsführers absichert.
  • Konflikte aus dem Anstellungsvertrag erfordern einen spezialisierten Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, da Arbeits-Rechtsschutzbausteine für Organmitglieder nicht gelten.
  • Die Qualität des Schutzes hängt von sauber aufeinander abgestimmten Vertragsbedingungen ab, nicht allein von der Höhe der Versicherungssumme.
  • Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein strukturiertes Gesamtkonzept für Ihre Managerhaftung und überprüfen es in regelmäßigen Strategiegesprächen, damit Ihr Schutz zu Lebenslauf und Mandaten passt.