Ein Versicherungsmakler kostet Sie bei der reinen Vermittlung einer Versicherung keinen separaten „Maklerpreis“ auf der Rechnung, weil die Vergütung in vielen Sparten als Courtage im Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist und vom Versicherer an uns gezahlt wird. Wenn Sie darüber hinaus zusätzliche Services wünschen, vereinbaren wir ein Honorar, das Umfang, Komplexität und Haftungsrahmen klar abbildet.
Für Unternehmer ist die Frage nach den Kosten berechtigt, denn es geht nicht nur um Eurobeträge, sondern um Transparenz, Zuständigkeiten und die saubere Trennung zwischen Vermittlung und Zusatzleistungen. Wir bei L&R FinanzKonzepte arbeiten so, dass Sie vor einer Entscheidung verstehen, wofür Geld fließt, wer wofür verantwortlich ist und welche Leistungen Sie erwarten dürfen. Das gilt im persönlichen Gespräch in unserem Büro in Hamburg oder digital per Videokonferenz.
Wie entsteht die Vergütung eines Versicherungsmaklers
Es gibt zwei Vergütungswege, die in der Praxis sauber getrennt werden sollten. Entscheidend ist, ob es um die Vermittlung eines konkreten Vertrages geht oder um Leistungen, die darüber hinausgehen, zum Beispiel umfangreiche Risikoanalysen, Ausschreibungen, Begleitung von Vertragsumstellungen oder Dokumentations- und Prozessservices für Ihr Unternehmen.
Courtage bei der Vermittlung
Bei vielen Versicherungen ist die Courtage Bestandteil der Prämie. Sie wird vom Versicherer gezahlt, wenn ein Vertrag zustande kommt und fortgeführt wird. Für Sie entsteht dadurch keine zusätzliche Rechnung „oben drauf“ für die reine Vermittlung. Wichtig ist die Einordnung: Die Courtage ist keine Spende, sie ist Teil der Kalkulation des Produktes. Für Ihre Entscheidung zählt daher nicht nur „kostet es extra“, sondern ob die Lösung fachlich passt, vertraglich sauber gestaltet ist und im Schadenfall funktioniert.
Honorar für Zusatzleistungen
Ein Honorar ist sinnvoll, wenn Sie Leistungen wünschen, die nicht oder nicht ausreichend über die Vermittlung abgedeckt sind. Typische Fälle sind unter anderem die Ausarbeitung eines Versicherungskonzeptes für mehrere Gesellschaften, die Begleitung komplexer Umdeckungen, eine strukturierte Ausschreibung mit Lastenheft oder die Implementierung von Prozessen, damit Sie intern weniger Aufwand haben. Das Honorar wird vorab vereinbart, schriftlich dokumentiert und inhaltlich abgegrenzt.
Folgende Gegenüberstellung hilft bei der Einordnung:
| Vergütungsmodell | Wofür wird gezahlt, und wie wirkt es sich aus |
|---|---|
| Courtage | Vergütung des Versicherers für die Vermittlung und Betreuung eines Vertrages. Für Sie keine separate Rechnung für die Vermittlung, die Vergütung steckt in der Prämie. |
| Honorar | Direkte Vergütung durch Sie für definierte Zusatzleistungen, zum Beispiel Konzeptarbeit, Ausschreibung, Prozessaufbau oder strategische Begleitung. Transparent, vorab vereinbart, klar abgrenzbar. |
Was ist in der „kostenlosen“ Vermittlung tatsächlich enthalten
Wenn keine separate Rechnung für die Vermittlung gestellt wird, entsteht schnell der Eindruck, es gäbe „kostenlos alles“. In der Realität ist es sinnvoll, Leistungen zu strukturieren. So wissen Sie, welche Erwartung realistisch ist und wo ein Zusatzauftrag sinnvoll wird.
Typische Inhalte im Rahmen der Vermittlung
Zur Vermittlung gehören die Bedarfsermittlung, die Produktauswahl, die Antragsbegleitung, die Kommunikation mit dem Versicherer und die laufende Vertragsbetreuung in angemessenem Umfang. Dazu zählt auch, dass wir den Vertrag so aufsetzen, dass Bedingungen, Obliegenheiten und Nachweispflichten verständlich sind. Bei sensiblen Themen, zum Beispiel Gesundheit in der Private Krankenversicherung, ist außerdem ein strategisches Vorgehen entscheidend, damit Annahmerisiken sauber geklärt sind.
Leistungen, die häufig ein Honorar rechtfertigen
Ein Honorar ist oft passend, wenn Sie eine deutlich erhöhte Komplexität haben. Das gilt zum Beispiel bei mehreren Standorten, vielen Mitarbeitenden, besonderen Gefahrenquellen oder wenn Verträge neu strukturiert werden müssen. In Gewerbesparten wie Betriebshaftpflicht oder Cyberversicherung kann allein die saubere Risikoaufnahme und die Erstellung eines belastbaren Vergleichs einen eigenständigen Projektcharakter haben.
Wenn Sie ein strukturiertes, übergreifendes Vorgehen wünschen, binden wir das in ein ganzheitliches Konzept ein. So wird nicht nur ein Vertrag optimiert, sondern Ihre Gesamtarchitektur wird planbar, steuerbar und auditierbar.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maschinenbauingenieur aus Hamburg Hamm führt ein kleines Team und arbeitet projektbasiert mit wechselnden Auftraggebern. Er braucht eine belastbare Absicherung für seine private Arbeitskraft und gleichzeitig saubere gewerbliche Haftungsbausteine. Die Vermittlung der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung läuft über Courtage, ohne separate Rechnung. Für die Ausschreibung der gewerblichen Haftpflichtstruktur, inklusive Risikoaufnahme, Vertragsvergleich und Abstimmung spezieller Klauseln, vereinbaren wir ein Honorar als klar abgegrenztes Projekt. So ist transparent, welcher Teil „Produktvermittlung“ ist und welcher Teil „zusätzliche Leistung“.
Vertragliche Fallstricke im Detail
Bei der Kostenfrage gibt es typische Missverständnisse, die später teuer werden können. Es geht weniger um die Höhe der Vergütung, sondern um die Auswirkung auf Ihre Entscheidungsqualität, Ihre Dokumentation und Ihre Handlungsfähigkeit im Schadenfall.
Fallstrick 1: „Makler kostet nichts, also ist jede Lösung gleich“
Wenn eine Lösung nicht passt, zahlen Sie die Kosten indirekt, zum Beispiel über Deckungslücken, unnötige Doppelversicherungen oder unklare Zuständigkeiten. Deshalb ist die entscheidende Frage nicht, ob eine separate Rechnung gestellt wird, sondern ob die Bedingungen, Summen und Prozesse zu Ihrem Risiko passen.
Fallstrick 2: Honorar ohne klare Leistungsbeschreibung
Ein Honorar ist nur dann fair, wenn die Leistung präzise definiert ist. Dazu gehören Umfang, Ergebnis, Mitwirkungspflichten und Zeitfenster. Wir halten das schriftlich fest, damit Sie intern planen können und die Erwartung auf beiden Seiten eindeutig ist.
Fallstrick 3: Vermischung von Privat- und Gewerbethemen
Private Verträge sichern Ihre persönliche Lebensführung. Gewerbliche Verträge sichern betriebliche Risiken. Das ist nicht austauschbar. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt Ihr persönliches Einkommen ab, sie ersetzt keine laufenden Betriebskosten wie Miete oder Gehälter. Wenn Betriebskosten abgesichert werden sollen, braucht es dafür eine eigene Lösung.
Fallstrick 4: Fehlende Transparenz über rechtliche Rollen
Ein Versicherungsmakler ist rechtlich in einer eigenen Rolle verortet. Die Pflichten und der Rahmen ergeben sich unter anderem aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Wenn Sie Details nachlesen möchten, finden Sie die Vorschriften zur Stellung und zu den Pflichten im Maklerumfeld im VVG, insbesondere im Bereich der Vermittlerregeln. Eine zentrale Norm zur Einordnung der Vermittlerrolle im Gewerberecht ist außerdem § 34d GewO. Sie finden den Gesetzestext hier: § 34d GewO.
Steuerliche Behandlung für Unternehmer
Die steuerliche Einordnung hängt davon ab, ob es sich um betriebliche Verträge oder private Vorsorge handelt. Unternehmer sollten beides sauber trennen, schon wegen der Buchhaltung und wegen möglicher Betriebsprüfungen.
Betriebliche Versicherungen
Versicherungsbeiträge, die dem Betrieb zuzuordnen sind, werden typischerweise als Betriebsausgaben behandelt. Dazu zählen zum Beispiel Haftpflicht- oder Cyberdeckungen, die betrieblich veranlasst sind. Ein vereinbartes Honorar für Zusatzleistungen, die betrieblich veranlasst sind, wird buchhalterisch ebenfalls als Aufwand behandelt, wenn die Leistung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Private Absicherungen und Vorsorge
Private Verträge, zum Beispiel die private Absicherung der Arbeitskraft, sind steuerlich anders einzuordnen als Betriebsausgaben. Je nach Produkt greifen andere Regelungen, etwa bei Vorsorgeaufwendungen oder bei geförderten Altersvorsorgeformen. Wir klären im Prozess, welche Verträge betrieblich und welche privat einzuordnen sind, damit Ihre Unterlagen konsistent sind.
Fazit: So beurteilen Sie Maklerkosten richtig
Wenn Sie die Kostenfrage sauber beantworten möchten, hilft eine klare Prüfliste. Folgende Punkte sind entscheidend:
- Trennen Sie Vermittlung (Courtage) und Zusatzleistungen (Honorar) strikt nach Inhalt und Dokumentation.
- Bewerten Sie nicht nur die Vergütung, sondern die Passgenauigkeit von Bedingungen, Summen und Prozessen.
- Bestehen Sie bei Honorarleistungen auf einer schriftlichen Leistungsbeschreibung mit Ergebnisdefinition.
- Halten Sie Privat- und Gewerberisiken getrennt, damit Deckungen, Zuständigkeiten und Steuern stimmen.
- Nutzen Sie regelmäßige Strategiegespräche, damit Änderungen im Unternehmen zeitnah in der Absicherung abgebildet werden.
Wenn Sie eine Einordnung Ihrer aktuellen Verträge wünschen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung und eine Analyse Ihrer bestehenden Absicherung an. Terminvereinbarung telefonisch unter (040) 180 44 590-0.

