Die AU-Klausel erweitert Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung um eine zusätzliche Leistung bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten die BU-Rente bereits, wenn Sie über einen definierten Zeitraum krankgeschrieben sind, auch wenn die strenge Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt ist.
Damit schließt die AU-Klausel eine finanzielle Lücke zwischen langer Krankschreibung und der oft zeitaufwendigen Prüfung der Berufsunfähigkeit. Für viele Mandantinnen und Mandanten ist genau diese Zeitspanne kritisch, weil das Einkommen wegbricht, während laufende Kosten weiterlaufen.
AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung verstehen
Die AU-Klausel ist eine optionale Zusatzvereinbarung innerhalb moderner Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie richtet sich an Personen, die ihr Einkommen privat absichern möchten und für längere Krankheitsphasen eine frühere Rentenzahlung wünschen.
Technische Einordnung der AU-Klausel
Ohne AU-Klausel zahlt der Versicherer erst, wenn die medizinisch und juristisch anspruchsvolle Definition der Berufsunfähigkeit erfüllt ist. Das bedeutet meist, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent dauerhaft nicht mehr ausüben können.
Mit AU-Klausel reicht eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, die durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen wird. Typisch sind Zeiträume von zum Beispiel sechs Monaten Krankschreibung innerhalb eines definierten Zeitfensters. Die BU-Rente fließt dann, obwohl der eigentliche BU-Leistungsfall noch nicht abschließend geprüft ist.
Die folgenden Punkte zeigen die wichtigsten Unterschiede zwischen einer BU mit und ohne AU-Klausel:
| Aspekt | BU ohne AU-Klausel | BU mit AU-Klausel |
|---|---|---|
| Auslöser der Leistung | Feststellung der Berufsunfähigkeit durch Gutachten und ausführliche Prüfung | Längere Arbeitsunfähigkeit nach klar definiertem Zeitraum mit ärztlichen Bescheinigungen |
| Zeitpunkt der ersten Zahlung | Erst nach Abschluss der BU-Prüfung | Früherer Beginn, häufig rückwirkend ab bestimmter AU-Dauer |
| Nachweise | Umfangreiche medizinische Unterlagen, Berufsbildbeschreibung, häufig Gutachten | Fortlaufende Krankschreibungen und ärztliche Berichte zur Arbeitsunfähigkeit |
| Dauer der Zusatzleistung | Keine separate AU-Leistung | Meist zeitlich begrenzt pro Leistungsfall und insgesamt begrenzt |
| Beitrag | Günstiger | Etwas höherer Beitrag wegen erweitertem Schutz |
Abgrenzung zur gesetzlichen Absicherung
Die AU-Klausel gehört immer in den Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ersetzt nicht das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und sie ist auch kein Teil der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Für Angestellte greift zunächst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, anschließend eventuell das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse. Die AU-Klausel ergänzt diese Leistungen und kann die Lücke schließen, wenn Krankengeld und Rücklagen nicht ausreichen.
Privatversicherte mit privater Krankenversicherung haben häufig andere Krankentagegeldregelungen. Auch hier kann die Kombination aus Krankentagegeldtarif und BU mit AU-Klausel gezielt aufeinander abgestimmt werden.
Leistungsvoraussetzungen und typische Fallstricke
Entscheidend ist, wie genau die AU-Klausel im Vertrag formuliert ist. Einige Tarife verlangen ausschließlich Krankschreibungen eines Facharztes, andere akzeptieren auch Hausärztinnen und Hausärzte. Relevant sind zudem die Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit und der Zeitraum, in dem sich die AU-Tage ansammeln.
Häufig begrenzen Versicherer die Zahl der Monate, in denen die AU-Leistung insgesamt erbracht wird. Danach ist wieder die reguläre BU-Prüfung maßgeblich. Die AU-Klausel verschiebt also nicht die BU-Definition, sondern ergänzt sie zeitlich.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maschinenbauingenieur aus Hamburg Eimsbüttel fällt aufgrund einer schweren Rückenproblematik über Monate aus. Zunächst erhält er Lohnfortzahlung, später Krankengeld. Die BU-Prüfung des Versicherers dauert an, weil geklärt werden muss, ob eine Umorganisation seiner Tätigkeit möglich ist und wie stark seine Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist.Durch die vereinbarte AU-Klausel erhält er bereits nach Erreichen der vertraglich festgelegten AU-Dauer die BU-Rente. So kann er Kreditraten für seine Eigentumswohnung und laufende Lebenshaltungskosten bedienen, während die endgültige Entscheidung zur Berufsunfähigkeit vorbereitet wird.
Zusammenspiel mit anderen Bausteinen Ihres ganzheitlichen Konzeptes
Die AU-Klausel entfaltet ihre volle Wirkung nur im Zusammenspiel mit weiteren Bausteinen Ihres ganzheitliches Konzept zur Einkommens- und Vermögenssicherung. Dazu gehören unter anderem eine saubere Haftpflicht- und Sachabsicherung, eine solide Liquiditätsreserve und eine durchdachte Altersvorsorge.
Gerade wenn Sie Immobilienfinanzierungen planen oder bereits eine Kapitalanlageimmobilie nutzen, ist die Abstimmung der BU mit AU-Klausel auf Ihr Finanzierungskonzept entscheidend. Die BU deckt Ihr persönliches Einkommen ab, nicht die Fixkosten eines Unternehmens. Für betriebliche Kosten benötigen Selbständige separate Policen, etwa eine Betriebskostenversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Vertragliche Fallstricke im Detail
Bei der Auswahl und Gestaltung der AU-Klausel lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen. Kleine Formulierungsunterschiede können große Auswirkungen auf die Leistung haben.
Definition der Arbeitsunfähigkeit im Vertrag
Nicht jede Versicherungsbedingung folgt exakt der Definition, die Sie von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kennen. Manche Versicherer knüpfen die AU-Klausel an eine bestimmte Krankschreibungsdauer ohne Unterbrechung, andere akzeptieren Unterbrechungen bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen.
Wichtig ist auch, ob nur stationäre Aufenthalte oder auch ambulante Behandlungen berücksichtigt werden. Gerade bei psychischen Erkrankungen oder längeren Reha-Maßnahmen kommt es hier auf Details an.
Begrenzung der Leistungsdauer
Viele Tarife begrenzen die AU-Leistung je Krankheitsfall oder über die gesamte Vertragslaufzeit. Wird die maximale AU-Leistungsdauer erreicht, bleibt nur die reguläre BU-Prüfung. Wer die AU-Klausel nutzen möchte, sollte daher die Obergrenzen kennen und realistisch prüfen, wie lange die eigene Liquidität ohne BU-Rente trägt.
Konkrete Verweisung und Umorganisation
Die AU-Klausel ändert nicht die Regeln zur Verweisung in der BU. Wenn der Versicherer im Rahmen der BU-Prüfung eine konkrete Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit oder eine Umorganisation der bisherigen Tätigkeit vornimmt, kann dies die weitere BU-Leistung beeinflussen.
Gerade bei Führungskräften und Selbständigen ist die Frage der Umorganisation zentral. Die AU-Klausel verschafft hier Zeit und Liquidität, während geklärt wird, ob eine angepasste Tätigkeit realistisch und wirtschaftlich tragfähig ist.
Gesundheitsprüfung und Dokumentation
Die AU-Klausel ist kein eigenständiger Vertrag, sondern Teil Ihrer BU. Die Gesundheitsprüfung zu Beginn des Vertrages ist daher für alle Bausteine relevant. Sorgfältige und vollständige Angaben sind zentral, um späteren Diskussionen über vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen vorzubeugen.
Während der Leistungsphase sollten Sie Krankschreibungen, Arztberichte und Gutachten strukturiert sammeln. Eine klare Dokumentation erleichtert die Leistungsprüfung und reduziert Rückfragen des Versicherers.
Umsetzung mit L&R und strategisches Vorgehen
Wir betrachten die AU-Klausel nie isoliert, sondern im Rahmen Ihrer gesamten Einkommens- und Lebensplanung. Dazu gehören persönliche Gespräche in unserem Büro in Hamburg oder digital per Videokonferenz, in denen wir Ihre berufliche Situation, bestehende Absicherungen und Ihre Ziele analysieren.
Vor einem BU-Abschluss arbeiten wir mit einer anonymen Risikovoranfrage. So klären wir vorab, wie Gesellschaften auf Ihre Gesundheitshistorie reagieren, ohne Ihren Namen in Antragsdatenbanken zu hinterlassen. Anschließend gestalten wir die Kombination aus BU-Rente, AU-Klausel und weiteren Bausteinen Ihrer Absicherung und begleiten Sie über regelmäßige Strategiegespräche auch im Bestand.
Fazit: Wie Sie die AU-Klausel sinnvoll nutzen
Für viele Mandantinnen und Mandanten ist die AU-Klausel ein sinnvolles Upgrade der BU, wenn sie bewusst ausgewählt und sauber in die Gesamtplanung integriert wird. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Die AU-Klausel sorgt für frühere Rentenzahlungen während längerer Krankschreibung, bevor Berufsunfähigkeit festgestellt ist.
- Entscheidend sind klare Bedingungen zu Dauer, Nachweisen und Begrenzungen der AU-Leistung im konkreten Tarif.
- Die Klausel ergänzt Krankengeld oder Krankentagegeld, sie ersetzt diese gesetzlichen oder privaten Leistungen jedoch nicht.
- Konkrete Verweisung und Umorganisation bleiben auch mit AU-Klausel zentrale Elemente der BU-Leistungsprüfung.
- Im Rahmen eines durchdachten, ganzheitlichen Konzeptes mit regelmäßigen Strategiegesprächen passt die AU-Klausel Ihre Einkommenssicherung präzise an Ihren Berufsweg an.

