Nein. Der Kostendeckel beim Altersvorsorgedepot von maximal 1,0 Prozent gilt nicht für jedes neue Altersvorsorgeprodukt, sondern ausdrücklich für Standarddepot-Verträge. Bei einem frei gestalteten Altersvorsorgedepot oder einem Garantieprodukt greift diese besondere Kostenobergrenze nicht automatisch.
Für den Vergleich ist außerdem wichtig, was mit den 1,0 Prozent gemeint ist. Der Wert bezeichnet nicht eine einzelne Gebühr, sondern die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch die in die Effektivkostenberechnung einbezogenen Kosten. Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Für welche Verträge gilt der Kostendeckel?
Die neue geförderte private Altersvorsorge umfasst unterschiedliche Produktarten. Der gesetzliche Kostendeckel gehört nur zu den besonderen Anforderungen an das Standarddepot.
Standarddepot mit maximal 1,0 Prozent Effektivkosten
Das Standarddepot ist eine besonders einfach ausgestaltete Form des Altersvorsorgedepots. Es arbeitet mit festgelegten Anlageoptionen und Voreinstellungen. Dadurch sollen Altersvorsorgende möglichst wenige eigene Anlageentscheidungen treffen müssen.
Für jeden Standarddepot-Vertrag dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen. Diese Obergrenze soll die Kostenwirkung leichter einschätzbar machen. Sie gilt sowohl für privatwirtschaftlich angebotene Standarddepots als auch für ein möglicherweise später eingeführtes öffentlich organisiertes Standarddepot.
Weitere Einzelheiten zur Produktstruktur finden Sie in unserer FAQ Was ist das Standarddepot beim Altersvorsorgedepot?.
Freies Altersvorsorgedepot ohne speziellen Kostendeckel
Ein frei gestaltetes Altersvorsorgedepot kann mehr Auswahl bei Fonds, ETFs und der konkreten Anlagestruktur bieten. Für diese größere Gestaltungsfreiheit gilt der spezielle Höchstwert von 1,0 Prozent jedoch nicht pauschal.
Die Kosten können deshalb je nach Anbieter, Vertrag und gewählter Anlage unterschiedlich ausfallen. Entscheidend sind unter anderem die laufenden Vertragskosten, Depotkosten, Kosten der Investmentfonds und mögliche Kosten für besondere Dienstleistungen.
Garantieprodukte werden ebenfalls anders bewertet
Auch für neue Garantieprodukte mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent gilt der besondere Kostendeckel des Standarddepots nicht automatisch. Bei diesen Produkten müssen neben den ausgewiesenen Kosten auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Garantie betrachtet werden.
Eine Garantie kann die Anlage stärker einschränken und damit die Renditechancen beeinflussen. Ein reiner Kostenvergleich reicht deshalb nicht aus. Kosten, Garantieniveau, Kapitalanlage und spätere Leistung müssen zusammenpassen.
| Produktart | Kostendeckel von 1,0 Prozent | Wichtiger zusätzlicher Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Standarddepot | Ja, für die Effektivkosten | Anlagevorgaben und automatische Umschichtung |
| Freies Altersvorsorgedepot | Nein, kein spezieller pauschaler Höchstwert | Vertrags-, Depot- und Anlagekosten |
| Garantieprodukt | Nein, kein spezieller pauschaler Höchstwert | Kostenwirkung und Garantieniveau |
Was sagen Effektivkosten tatsächlich aus?
Effektivkosten sollen verschiedene Kostenwirkungen in einer vergleichbaren Kennzahl zusammenfassen. Sie zeigen, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite des Vertrags durch Kosten gemindert wird.
Ein Prozent ist keine einzelne Jahresgebühr
Der Wert darf nicht mit einer einzelnen Verwaltungsgebühr verwechselt werden. Auch bedeutet ein Kostendeckel von 1,0 Prozent nicht, dass jede einzelne Kostenposition höchstens 1,0 Prozent betragen darf.
Maßgeblich ist die nach den gesetzlichen Vorgaben berechnete Gesamtwirkung der einbezogenen Kosten auf die Vertragsrendite. Einzelne Kostenpositionen können unterschiedlich gestaltet sein, solange die ermittelte Effektivkostenquote des Standarddepots den zulässigen Höchstwert nicht überschreitet.
Vereinfachtes Kostenbeispiel:
Erzielt die Kapitalanlage vor Kosten eine durchschnittliche Rendite von 5 Prozent und betragen die Effektivkosten 1,0 Prozent, verbleibt rechnerisch eine Rendite von 4 Prozent nach Kosten. Der Höchstwert von 1,0 Prozent ist dabei keine Zielgröße. Ein Standarddepot kann auch niedrigere Effektivkosten aufweisen.
Welche Kosten sollten Sie konkret vergleichen?
Die Effektivkosten sind ein wichtiger Ausgangspunkt. Für eine belastbare Produktauswahl sollten jedoch auch die einzelnen Kostenarten und die spätere Auszahlungsphase nachvollziehbar sein.
Abschluss- und Vertriebskosten
Bei den neuen Altersvorsorgeverträgen müssen Abschlusskosten über die gesamte Ansparphase verteilt werden. Damit soll verhindert werden, dass ein großer Kostenblock bereits zu Beginn des Vertrags belastet und ein späterer Vertragswechsel zu einer erneuten vollständigen Kostenbelastung führt.
Die Verteilung bedeutet allerdings nicht, dass keine Abschluss- oder Vertriebskosten mehr anfallen. Verglichen werden sollten sowohl ihre Höhe als auch ihre Wirkung bei Beitragspausen, Beitragsänderungen oder einem Anbieterwechsel.
Laufende Vertrags- und Anlagekosten
Neben den Kosten des Vertrags können Kosten für die Kapitalanlage entstehen. Dazu gehören abhängig von der konkreten Ausgestaltung beispielsweise Depotkosten, Verwaltungskosten sowie laufende Kosten der eingesetzten Fonds oder ETFs.
Ein kostengünstiger Fonds macht einen Vertrag nicht automatisch günstig. Umgekehrt kann ein höherer Einzelkostenpunkt vertretbar sein, wenn die gesamte Vertragsleistung, die Anlageauswahl und die spätere Nutzung einen nachvollziehbaren Mehrwert bieten. Maßgeblich bleibt die Gesamtwirkung.
Kosten der späteren Auszahlung
Die Betrachtung sollte nicht am Ende der Ansparphase aufhören. Je nach Vertrag kann das Kapital später über einen langlaufenden Auszahlungsplan oder über eine lebenslange Rente ausgezahlt werden. Die Konditionen und Kosten dieser Phase können die tatsächlich verfügbare Altersleistung wesentlich beeinflussen.
Eine Einordnung des Produkts in den Gesamtzusammenhang finden Sie auf unserer Seite zur privaten Altersvorsorge.
Strategische Bedeutung für Ihre Planung
Niedrige Kosten sind langfristig wichtig. Sie sollten aber nicht zum alleinigen Auswahlkriterium werden. Ein Standarddepot mit begrenzten Effektivkosten kann unpassend sein, wenn Sie andere Anlageoptionen, mehr Gestaltungsfreiheit oder eine abweichende Steuerung vor dem Ruhestand benötigen.
Umgekehrt ist ein freies Altersvorsorgedepot mit höheren Kosten nicht automatisch nachteilig. Entscheidend ist, ob die Mehrkosten durch eine sinnvolle Produktgestaltung und eine passende Anlagestruktur gerechtfertigt werden. Auch ein Garantieprodukt muss nach der erwartbaren Altersleistung und nicht nur nach seiner Kostenquote beurteilt werden.
Bei L&R FinanzKonzepte prüfen wir daher Kosten, Förderung, Anlagekonzept, Sicherheitsbedarf und Auszahlungsform gemeinsam. Grundlage ist unser ganzheitliches Konzept. Das Gespräch führen wir persönlich in unserem Büro in Hamburg oder digital per Videokonferenz. Die Planung begleiten wir anschließend über regelmäßige Strategiegespräche.
Fazit: Der Kostendeckel gilt nicht für jedes Altersvorsorgedepot
Die Kostenobergrenze ist ein Vorteil des Standarddepots, darf aber nicht auf die gesamte neue Produktwelt übertragen werden.
- Die Effektivkosten von Standarddepot-Verträgen dürfen maximal 1,0 Prozent betragen.
- Für freie Altersvorsorgedepots gilt dieser besondere Kostendeckel nicht pauschal.
- Auch Garantieprodukte unterliegen nicht automatisch der Grenze von 1,0 Prozent.
- Effektivkosten messen die durchschnittliche Renditeminderung und sind keine einzelne Gebühr.
- Für die Produktauswahl zählen Kosten, Anlage, Garantie und spätere Auszahlung gemeinsam.

