Wie funktioniert die Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge funktioniert so, dass der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Die Beiträge kommen aus Entgeltumwandlung, aus Arbeitgebermitteln oder aus einer Mischform. Dafür gelten feste Steuerregeln, Sozialabgabenregeln, ein gesetzlicher Zuschuss und klare Vorgaben für Jobwechsel, Unverfallbarkeit und die spätere Auszahlung.

Für viele Unternehmen ist die Direktversicherung der einfachste Einstieg in die bAV. Die Verwaltung ist standardisiert. Für Arbeitnehmer ist sie gut greifbar, weil die Beiträge direkt über die Lohnabrechnung laufen. Genau deshalb lohnt der Blick auf die Details.

So funktioniert die Direktversicherung im Ablauf

Die Direktversicherung ist ein klassischer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt den Vertrag beim Versicherer ab. Er ist Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und später bezugsberechtigt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung folgt aus § 1a BetrAVG.

Arbeitsrechtlicher und steuerlicher Aufbau

In der Praxis gibt es drei Varianten. Entweder finanziert der Arbeitnehmer den Beitrag über Gehaltsumwandlung, der Arbeitgeber zahlt allein oder beide Seiten beteiligen sich. Entscheidend ist, dass die Entgeltumwandlung vor Fälligkeit des Arbeitslohns vereinbart wird. Nur dann ist die Umsetzung sauber.

Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede, die in der Praxis am häufigsten relevant sind.

Punkt Arbeitnehmerfinanziert Arbeitgeberfinanziert
Beitrag Aus umgewandeltem Bruttoentgelt Zusätzlich zum Lohn
Arbeitgeberzuschuss 15 Prozent, soweit der Arbeitgeber SV spart Nicht vorgeschrieben, weil er schon zahlt
Steuer Bis 8 Prozent der BBG steuerfrei Bis 8 Prozent der BBG steuerfrei
Sozialabgaben Bis 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei Bis 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei
Unverfallbarkeit Von Beginn an gesichert Nach gesetzlichen Fristen nach § 1b BetrAVG

Die steuerliche Förderung richtet sich nach § 3 Nr. 63 EStG. Im ersten Dienstverhältnis bleiben Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind sie nur bis 4 Prozent. Für 2026 bedeutet das, 676 Euro monatlich steuerfrei und 338 Euro monatlich sozialversicherungsfrei.

Die spätere Leistung wird nicht steuerfrei ausgezahlt. Sie wird nachgelagert besteuert. Relevant ist § 22 Nr. 5 EStG. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, muss zusätzlich die Krankenversicherungsseite mitdenken. Genau deshalb sollte die Direktversicherung nie isoliert betrachtet werden, sondern als Teil eines ganzheitliches Konzept.

In der Beratung verbinden wir die Direktversicherung deshalb häufig mit einer sauberen Struktur aus bAV, Priv. Altersvorsorge und Ruhestand. So wird klar, welcher Baustein steuerlich sinnvoll ist und welcher Baustein später mehr Flexibilität schafft.

Beispiel aus der Praxis
Ein Data Engineer aus Hamburg Hamm entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung von 250 Euro monatlich. Der Arbeitgeber spart darauf Sozialversicherungsbeiträge und gibt 15 Prozent Zuschuss dazu. Damit fließen 287,50 Euro im Monat in die Direktversicherung. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich liegt dieser Beitrag noch innerhalb der begünstigten Grenzen. Nach drei Jahren wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag übernehmen. Alternativ kann das vorhandene Kapital auf einen neuen Vertrag übertragen werden. Lehnt der neue Arbeitgeber das Modell ab, kann der Arbeitnehmer den Vertrag privat fortführen oder beitragsfrei stellen. So bleibt die bereits aufgebaute Anwartschaft erhalten.

Strategische Bedeutung für Ihre Planung

Die Direktversicherung ist stark, wenn ein Arbeitgeber einen guten Zuschuss zahlt und die Lohnabrechnung sauber umgesetzt wird. Sie ist auch stark, wenn Arbeitnehmer eine einfache Lösung wünschen und nicht mehrere Verträge parallel koordinieren wollen. Der Hebel entsteht aus Steuerstundung, Zuschuss und Disziplin im Sparprozess.

Es gibt aber Punkte, die Sie nicht übersehen sollten. Bei Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Brutto, soweit die Beiträge sozialversicherungsfrei bleiben. Dadurch können Ansprüche in den gesetzlichen Sicherungssystemen sinken. Der Effekt gehört in eine ehrliche Planung. Bei tarifgebundenen Arbeitnehmern muss zusätzlich geprüft werden, ob der Tarifvertrag Entgeltumwandlung zulässt.

Für Arbeitgeber ist zusätzlich die Geringverdienerförderung interessant. Sie folgt aus § 100 EStG. Gefördert wird nur ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag. Reine Entgeltumwandlung reicht dafür nicht aus. Genau an dieser Stelle liegt in vielen Betrieben der häufigste Denkfehler.

Auch der Insolvenzschutz ist genauer zu betrachten. Bei Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft von Beginn an unverfallbar. Außerdem muss dem Arbeitnehmer in der Direktversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden. Bei Arbeitgeberfinanzierung kommt es auf die konkrete Zusage und auf den Stand der Unverfallbarkeit an. Wer pauschal sagt, eine Direktversicherung sei immer in jeder Konstellation automatisch unangreifbar, greift zu kurz.

Beim Arbeitgeberwechsel ist die Direktversicherung erfreulich flexibel. Rechtsgrundlage für die Übertragung ist § 4 BetrAVG. In der Praxis kommt es darauf an, ob der neue Arbeitgeber den Vertrag fortführen will, ein neuer Vertrag eingerichtet wird oder der Altvertrag privat weiterläuft. Gerade bei häufigen Jobwechseln ist diese Frage wichtiger als ein kleiner Zinsvorteil im Tarif.

Fazit: Direktversicherung sauber strukturieren

Für die Entscheidung kommt es auf einige wenige Punkte an, die wir vor Abschluss immer systematisch prüfen.

  • Die Direktversicherung läuft über den Arbeitgeber, wirtschaftlich geht es um eine spätere Betriebsrente des Arbeitnehmers.
  • Steuerfrei sind 8 Prozent der BBG, sozialversicherungsfrei nur 4 Prozent. Diese Grenze macht in der Gestaltung den Unterschied.
  • Bei Entgeltumwandlung ist der 15-Prozent-Zuschuss gesetzlich vorgeschrieben, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.
  • Unverfallbarkeit, Bezugsrecht, Insolvenzschutz und Jobwechsel müssen vor Vertragsstart sauber geregelt sein.
  • Die beste Direktversicherung ist nicht der Vertrag mit dem lautesten Prospekt, sondern die Lösung, die in Ihr Versorgungskonzept passt.