In das Altersvorsorgedepot dürfen Sie jährlich bis zu 6.840 Euro aus eigenen Mitteln einzahlen. Staatlich gefördert wird davon jedoch nur ein Eigenbeitrag von höchstens 1.800 Euro pro Jahr. Auf diesen förderfähigen Beitrag können eine Grundzulage von bis zu 540 Euro, Kinderzulagen und gegebenenfalls ein einmaliger Berufseinsteigerbonus hinzukommen.
Die Einzahlungsgrenze und die Fördergrenze sind daher nicht identisch. Sie können mehr als 1.800 Euro einzahlen, erhalten für den darüber hinausgehenden Betrag aber keine zusätzliche Zulagenförderung und keinen entsprechenden zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Die neuen Regeln gelten für die ab dem 1. Januar 2027 angebotenen Altersvorsorgeprodukte.
Welche drei Beitragsgrenzen müssen Sie unterscheiden?
Für die Planung eines Altersvorsorgedepots sind ein Mindestbeitrag, ein Förderhöchstbetrag und eine maximale Gesamteinzahlung relevant. Jede dieser Grenzen erfüllt einen anderen Zweck.
| Beitragsgrenze | Betrag pro Jahr | Bedeutung |
|---|---|---|
| Mindesteigenbeitrag | 120 Euro | Voraussetzung für die Grundzulage |
| Förderfähiger Eigenbeitrag | Bis zu 1.800 Euro | Grundlage für Grundzulage und Sonderausgabenabzug |
| Maximale eigene Einzahlung | Bis zu 6.840 Euro | Höchster zulässiger Eigenbeitrag einschließlich ungeförderter Mehrbeiträge |
Mindestens 120 Euro für die Grundzulage
Um als unmittelbar förderberechtigte Person eine Grundzulage zu erhalten, müssen Sie mindestens 120 Euro im jeweiligen Beitragsjahr in Ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen. Das entspricht 10 Euro im Monat.
Zahlen Sie weniger als 120 Euro ein, entsteht für dieses Beitragsjahr kein Anspruch auf die Grundzulage. Der Mindestbetrag ist nicht mehr vom Einkommen abhängig. Die bisherige Berechnung eines individuellen Mindesteigenbeitrags anhand des Vorjahreseinkommens entfällt im neuen Fördersystem.
Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag werden gefördert
Die beitragsproportionale Zulagenförderung steigt mit Ihrem Eigenbeitrag bis zu einem Betrag von 1.800 Euro. Eine höhere Einzahlung erhöht die Grundzulage nicht weiter.
Auch der zusätzliche Sonderausgabenabzug ist auf den förderfähigen Eigenbeitrag von höchstens 1.800 Euro zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs begrenzt. Ob daraus neben den Zulagen ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht, prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Bis zu 6.840 Euro dürfen insgesamt eingezahlt werden
Der jährliche Eigenbeitrag in einen Altersvorsorgevertrag ist insgesamt auf 6.840 Euro begrenzt. In diesem Betrag sind sowohl die geförderten Einzahlungen bis 1.800 Euro als auch darüber hinausgehende ungeförderte Mehrbeiträge enthalten.
Der Gesetzgeber begrenzt die Einzahlungen, weil Erträge innerhalb eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags während der Ansparphase nicht laufend besteuert werden. Das Altersvorsorgedepot soll der Altersvorsorge dienen und nicht unbegrenzt als steuerlich privilegiertes Wertpapierdepot genutzt werden.
Die Einzahlungsgrenze gehört zu den Zertifizierungsvoraussetzungen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
Wie wird die Grundzulage berechnet?
Die neue Grundzulage richtet sich unmittelbar nach der Höhe Ihres Eigenbeitrags. Dadurch können Sie die Zulage ohne Berechnung eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags nachvollziehen.
50 Cent Zulage für die ersten 360 Euro
Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 Euro erhalten Sie 50 Cent Grundzulage. Zahlen Sie 360 Euro ein, ergibt sich daraus eine Grundzulage von 180 Euro.
In diesem ersten Beitragsbereich beträgt die Grundzulage damit 50 Prozent des Eigenbeitrags. Gerade kleine Sparbeträge werden prozentual besonders stark unterstützt.
25 Cent Zulage für die nächsten 1.440 Euro
Für den Teil des Eigenbeitrags, der über 360 Euro hinausgeht, erhalten Sie bis zur Fördergrenze von 1.800 Euro weitere 25 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro.
Für die zusätzlichen 1.440 Euro können damit weitere 360 Euro Grundzulage entstehen. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro beträgt die gesamte Grundzulage folglich höchstens 540 Euro.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Grundzulage | Gesamtzufluss ohne Kinderzulage |
|---|---|---|
| 120 Euro | 60 Euro | 180 Euro |
| 360 Euro | 180 Euro | 540 Euro |
| 900 Euro | 315 Euro | 1.215 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro |
Die Berechnungen zeigen ausschließlich die Grundzulage. Kinderzulagen, ein möglicher Berufseinsteigerbonus und ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil sind darin noch nicht enthalten.
Wie wirkt sich die Kinderzulage auf die Förderung aus?
Förderberechtigte Eltern können zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage erhalten. Die Zulage wird einem Elternteil zugeordnet und hängt ebenfalls vom geleisteten Eigenbeitrag ab.
Bis zu 300 Euro pro Kind und Beitragsjahr
Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro wird je berücksichtigungsfähigem Kind ein Euro Kinderzulage gewährt. Bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro kann die Kinderzulage damit bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr betragen.
Die Kinderzulage kommt zur Grundzulage hinzu. Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich die gesamte staatliche Förderung entsprechend erhöhen.
Vereinfachtes Förderbeispiel:
Eine förderberechtigte Mutter zahlt jährlich 300 Euro in ihr Altersvorsorgedepot ein und erhält die Kinderzulage für zwei Kinder. Aus dem Eigenbeitrag ergibt sich eine Grundzulage von 150 Euro. Hinzu kommen bis zu 600 Euro Kinderzulage. Insgesamt können damit 1.050 Euro aus Eigenbeitrag und Zulagen in den Vertrag fließen. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil ist dabei noch nicht berücksichtigt.
Die Zulagen zählen nicht zur Grenze von 6.840 Euro
Die maximale eigene Einzahlung von 6.840 Euro betrifft Ihre selbst geleisteten Beiträge. Staatliche Grund- und Kinderzulagen werden zusätzlich in den Vertrag eingezahlt und nicht auf diesen Höchstbetrag angerechnet.
Das gilt ebenso für die im Vertrag erwirtschafteten Erträge. Das Vertragsvermögen kann daher innerhalb eines Jahres um mehr als 6.840 Euro steigen, ohne dass dadurch die Einzahlungsgrenze überschritten wird.
Was gilt für den Berufseinsteigerbonus?
Junge Altersvorsorgende können unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche einmalige Zulage erhalten. Dieser Bonus ist von der laufenden Grund- und Kinderzulage zu unterscheiden.
Einmalig 200 Euro für junge Vertragsinhaber
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Auch für den Bonus ist mindestens der erforderliche Eigenbeitrag von 120 Euro im Beitragsjahr zu leisten. Der Bonus erhöht nicht die maximal förderfähige eigene Einzahlung, sondern wird zusätzlich als Zulage in den Vertrag eingezahlt.
Was passiert mit Einzahlungen über 1.800 Euro?
Eigenbeiträge zwischen 1.800 und 6.840 Euro sind zulässige, aber ungeförderte Mehrbeiträge. Sie können für den zusätzlichen Aufbau von Altersvorsorgevermögen genutzt werden.
Keine zusätzliche Zulage für den Mehrbeitrag
Die maximale Grundzulage ist bereits mit einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro erreicht. Zahlen Sie beispielsweise 4.000 Euro ein, wird die Grundzulage trotzdem nur anhand der ersten 1.800 Euro berechnet.
Auch der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird durch die Mehrzahlung nicht entsprechend erhöht. Für die steuerliche Günstigerprüfung werden höchstens 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs berücksichtigt.
Ungeförderte Einzahlungen bleiben steuerlich unterscheidbar
Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze stammen aus bereits versteuertem Einkommen und erhalten keine Zulagenförderung. Sie werden deshalb für die spätere Besteuerung getrennt von geförderten Beiträgen erfasst.
Leistungen aus dem geförderten Vertragsanteil sind in der Auszahlungsphase vollständig nachgelagert zu versteuern. Für den auf ungeförderten Einzahlungen beruhenden Anteil gelten abhängig von der Auszahlungsform abweichende Besteuerungsregeln.
Die steuerlichen Unterschiede erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zu den Altersvorsorgeprodukten.
Ist eine Einzahlung bis 6.840 Euro automatisch sinnvoll?
Die gesetzlich mögliche Höchsteinzahlung ist keine allgemeine Empfehlung. Ob ungeförderte Mehrbeiträge sinnvoll sind, hängt von den Kosten, der Kapitalanlage, der Flexibilität und den verfügbaren Alternativen ab.
Kosten und Anlageauswahl müssen überzeugen
Auch ungeförderte Beiträge bleiben an die Vertragsregeln des Altersvorsorgedepots gebunden. Das Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen und kann nicht wie Guthaben in einem gewöhnlichen Wertpapierdepot jederzeit frei entnommen werden.
Vor einer Mehrzahlung sollten deshalb die Vertrags- und Anlagekosten sowie die Auswahl der verfügbaren Fonds oder ETFs geprüft werden. Ein Steuervorteil durch die aufgeschobene Besteuerung kann relevant sein, gleicht aber ein dauerhaft teures oder unpassendes Produkt nicht automatisch aus.
Andere Vorsorgeziele benötigen möglicherweise mehr Flexibilität
Wer zusätzlich Rücklagen für einen Immobilienerwerb, eine berufliche Veränderung oder andere mittelfristige Ziele aufbauen möchte, sollte nicht das gesamte verfügbare Sparbudget in einen langfristig gebundenen Altersvorsorgevertrag einzahlen.
Das Altersvorsorgedepot sollte deshalb mit der weiteren privaten Altersvorsorge und dem frei verfügbaren Vermögensaufbau abgestimmt werden.
Strategische Bedeutung für Ihre Planung
Die neue beitragsproportionale Förderung ermöglicht eine flexible Beitragsplanung. Bereits kleine Eigenbeiträge werden unterstützt. Gleichzeitig können höhere Beiträge bis zur gesetzlichen Einzahlungsgrenze für zusätzlichen Vermögensaufbau genutzt werden.
Entscheidend ist jedoch nicht, die Höchstgrenze pauschal auszuschöpfen. Zunächst sollte geprüft werden, welcher Beitrag für die gewünschte Förderung erforderlich ist. Anschließend ist zu klären, ob ungeförderte Mehrzahlungen im Altersvorsorgedepot oder eine flexiblere Anlage außerhalb des Vertrags besser zur Gesamtplanung passen.
Bei L&R FinanzKonzepte stimmen wir Förderbeitrag, zusätzliche Sparrate, Liquiditätsreserve und weitere Vorsorgebausteine in einem ganzheitlichen Konzept aufeinander ab. Die Beratung erfolgt persönlich in unserem Büro in Hamburg oder digital per Videokonferenz. Die weitere Entwicklung begleiten wir durch regelmäßige Strategiegespräche.
Fazit: Einzahlung und Förderung haben unterschiedliche Grenzen
Für eine sinnvolle Beitragsplanung müssen Mindestbeitrag, Förderhöchstbetrag und maximale Gesamteinzahlung getrennt betrachtet werden.
- Für die Grundzulage müssen Sie mindestens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlen.
- Die beitragsproportionale Förderung reicht bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.
- Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Beitragsjahr.
- Insgesamt dürfen Sie bis zu 6.840 Euro aus eigenen Mitteln einzahlen.
- Zulagen, Erträge und bestimmte Kapitalübertragungen zählen nicht zur Grenze von 6.840 Euro.

