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Tobias Riefe

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ESG Environment Social Governance

Nachhaltigkeitsinformationen


Das Thema Nachhaltigkeit ist mittlerweile in all unseren Lebensbereichen angekommen. Daher setzen wir uns auch mit L&R FinanzKonzepte dafür ein, einen Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft zu leisten. Das beginnt bereits mit dem Weg zu Arbeit. Alle Mitarbeiter nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad um ins Büro zu fahren. Das Angebot von Home-Office für alle Mitarbeiter hilft schließlich unnötige Wege zu vermeiden. Durch die gute Anbindung an gleich mehrere öffentliche Verkehrsmittel (Bus, S-Bahn, U-Bahn & Hamburger Stadtrad) sind wir für unsere Kunden ebenso nachhaltig erreichbar.

Ferner achten wir während der Arbeit im Büro ebenfalls auf unseren ökologischen Fußabdruck. 100 % Naturstrom, gutes Hamburger Trinkwasser und steuerbare Heizungsthermostate mit Temperaturfühler sind nur einige der Beispiele auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Darüber hinaus sind wir stets darauf bedacht auf die Verwendung von Papier zu verzichten, wo es eben möglich ist. Paperless Office ist hier das Stichwort, das gerade in unserer vertragsreichen Umgebung nicht immer ein einfaches Unterfangen ist. Hierfür setzen wir gemeinsam mit unseren Kunden weiter auf digitale Lösungen. So verzichten wir unter anderem bei unseren Newslettern und Kundeninformationen auf gedruckte Inhalte. Für ein rundes Bild unterstützen wir zur Kompensation überschüssiger Emissionen die Klimaprojekte von PRIMAKLIMA e.V. sowie von CO2-neutrale-website (damit ist auch Ihr Besuch unserer Website CO2-neutral).

Prima Klima Kompensationsurkunde 2024co2 neutral logo

Sie merken, Nachhaltigkeit ist für uns ein persönliches Anliegen.
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.

Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.
Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

•    Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
•    Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
•    Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden – je nach Kundenwunsch - ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, sofern dies vom jeweiligen Kunden gewünscht wird. Vor Beginn einer Beratung wird jeder Kunde über die Möglichkeiten nachhaltiger Anlageprodukte aufgeklärt und zur Angabe seiner Nachhaltigkeitspräferenzen aufgefordert. Bestimmt er, dass in ein Anlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt er qualitative oder quantitative Elemente zum Nachweis dieser Berücksichtigung, so werden seine Angaben mit den Informationen der Anbieter, die diese gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlichen, abgeglichen. Diese Informationen beinhalten auch die Angabe, ob der Anbieter die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden dem Kunden nur Produkte empfohlen, die seinen Angaben entsprechen. Entsprechen keine Produkte seinen Angaben, so wird er hierauf hingewiesen. Es steht dem Kunden dann frei, seine Angaben zu überdenken und anzupassen, oder von einer Investition abzusehen. Zum Abgleich der Informationen und der Beurteilung der Geeignetheit wird Vergleichssoftware verwendet, die von den Produktanbietern oder Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Die bei der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen können trotz des geschilderten Vorgehens nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten bzw. Versicherungsanlageprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Erstveröffentlichung gemäß TVO: 1.8.2022
zuletzt aktualisiert am: 2.2.2023

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