Vorvertragliche Kundeninformationen
Ziffer I. dieses Dokuments enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über unseren Status, die jedem Kunden mitzuteilen sind. Zudem sind wir bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen gem. § 312d BGB verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Unsere in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, wir vereinbaren mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes. Zur Erfüllung unserer Pflicht überreichen wir Ihnen für den Fall, dass Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatzverkehr Verträge über Finanzdienstleistungen mit uns schließen wollen, zusätzlich die unter Ziffer II. aufgeführten Informationen, in denen auch auf ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht hingewiesen wird.
I. Kundenerstinformation gem. § 15 VersVermV i. V. m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247, §§
13 Abs. 2, 13b EGBGB
1) Anschrift & Erreichbarkeit des Vermittlers:
Tobias Riefe L&R FinanzKonzepte Lampe und Riefe GmbH & Co. KG
Normannenweg 17 – 21, 20537 Hamburg
Telefon: 040 / 180 44 590-0, Telefax: 040 / 180 44 590-9
E-Mail:
Sitz in Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRA 109731
Komplementärin: Verwaltung L&R FinanzKonzepte Lampe und Riefe GmbH Sitz Hamburg,
Amtsgericht Hamburg HRB 108352
Geschäftsführer: Tobias Riefe
2) Tätigkeit gemäß Gewerbeverordnung
- Erlaubnis nach §34c Abs. 1 GewO (Maklertätigkeit) – gemeldet bei der Freien und Hansestadt Hamburg (Anschrift s.u. Aufsichtsbehörden)
- Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler) – gemeldet bei der Handelskammer Hamburg (Anschrift s.u. Aufsichtsbehörden)
- Erlaubnis nach §34f Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 und 2 GewO (Finanzanlagenvermittler) – gemeldet bei der Handelskammer Hamburg (Anschrift s.u. Aufsichtsbehörden)
- Erlaubnis nach §34i Abs. 1, Satz 1 GewO (Immobiliendarlehensvermittler) – gemeldet bei der Handelskammer Hamburg (Anschrift s.u. Aufsichtsbehörden)
3) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung:
Das Unternehmen besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
4) Emittenten und Produktanbieter:
- Fonds: Bis zu 300 (www.netfonds.de/fondsgesellschaften)
- Versicherer: Bis zu 95 (http://service.netfonds.de/versicherungsgesellschaften/versicherungsgesellschaften.pdf)
- Beteiligungen/AIF: Bis zu 30 (www.netfonds.de/beteiligungsgesellschaften)
5) Gemeinsame Registerstelle:
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 d GewO eingetragen: D-VE1P-W0H7G-36
Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 f GewO eingetragen: D-F-131-L2YB-44
Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 i GewO eingetragen: D-W-131-QF45-44
6) Anschriften von Schlichtungsstellen:
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, pkv-ombudsmann.de
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, schlichtung-finanzberatung.de
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn, bafin.de
- Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, ombudsstelle-investmentfonds.de
- Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., Postfach 640222, 10048 Berlin, ombudsstelle.com
- Ombudsmann Immobilien im IVD, Littenstr. 10, 10179 Berlin, ombudsmann-immobilien.net
7) Aufsichtsbehörden:
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: 040 / 36 13 8-0, Telefax: 040 / 36 13 8-401, E-Mail:
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abt. Gewerberecht und Marktwesen
Klosterwall 2, 20095 Hamburg, Telefon: 040 / 42854-0
8) Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit:
a) Beratung und Vermittlung von Versicherungen
Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden.
Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.
b) Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen
Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34f GewO. Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und produktanbieterunabhängig. Der Vertragsschluss über den Erwerb einer Finanzanlage erfolgt grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Produktanbieter.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzanlagen, die vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie als Anleger gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese vom Vermittler angenommen und behalten werden.
c) Beratung und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Der Vermittler ist nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden oder ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig. Der Vermittler bietet eine Beratung an, es sei denn dies, wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung entweder vom Darlehensgeber, durch Sie als Kunde oder in einer Kombination aus beidem. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Darlehen, die vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie als Kunde gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus
• Bruttodarlehenssumme
• Zinszahlungen
• Beitrag / Prämien
und steht daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.
9) Beschwerdemanagement:
Sollten Sie Anlass zur Beschwerde haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wenden Sie sich dazu an Herrn Tobias Riefe unter o.g. Kontaktdaten.
II. Vorvertragliche Informationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen
Die Vermittlung von Versicherungsverträgen stellt keine Finanzdienstleistung dar, weshalb die unter Ziff. II. aufgeführten Informationen keine Gültigkeit besitzen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.
Informationen zum Unternehmer und zur Geschäftstätigkeit
Name und Anschrift des Unternehmers
Tobias Riefe
L&R FinanzKonzepte Lampe und Riefe GmbH & Co. KG
Normannenweg 17 – 21, 20537 Hamburg
Telefon: 040 / 180 44 590-0, Telefax: 040 / 180 44 590-9
E-Mail:
Sitz in Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRA 109731
Komplementärin: Verwaltung L&R FinanzKonzepte Lampe und Riefe GmbH Sitz Hamburg,
Amtsgericht Hamburg HRB 108352
Geschäftsführer: Tobias Riefe
Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers
Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f Abs. 1 GewO
Honorar-Finanzanlagenberatung gem. § 34h Abs. 1 GewO
Darlehensvermittlung gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO
Immobiliardarlehensvermittlung gem. § 34i Abs. 1 GewO
Übt der Unternehmer weitere Geschäftstätigkeiten aus, so handelt es sich dabei nicht um Finanzdienstleistungen i.S.v. § 312d Abs. 2 BGB.
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde
· Die Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f Abs. 1 GewO wurde erteilt von der Handelskammer Hamburg (Anschrift s.u. Aufsichtsbehörden)
· Die Erlaubnis für die Darlehensvermittlung gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO wurde erteilt von der Freien und Hansestadt Hamburg (Anschrift s.u. Aufsichtsbehörden)
· Die Erlaubnis für die Immobiliardarlehensvermittlung gem. § 34i Abs. 1 GewO wurde erteilt von der Handelskammer Hamburg (Anschrift s.u. Aufsichtsbehörden)
Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistungen
Wesentliches Merkmal der vom Unternehmer erbrachten Dienstleistungen ist, dass der Unternehmer den Vertragsschluss zwischen dem Kunden und einem Vertragspartner des Unternehmers vermittelt und die gewünschten Leistungen (z. B. Kauf von Fondsanteilen oder Darlehensgewährung) nicht selbst erbringt.
Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GewO
Der Unternehmer vermittelt Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Dabei leitet er die Willenserklärung des Kunden zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten als Bote an den Vertragspartner des Kunden weiter. Die Anlagevermittlung kann im Zusammenhang mit einer Anlageberatung oder isoliert als beratungsfreies Geschäft erbracht werden.
Anlageberatung gem. § 34f Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GewO
Der Unternehmer gibt persönliche Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, die auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt werden und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit empfohlener oder vermittelter Finanzinstrumente erfolgt nicht. Finanzinstrumente, für die es einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) bedarf, sind nicht Gegenstand der Tätigkeit des Unternehmers.
Darlehensvermittlung gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO
Der Unternehmer vermittelt Darlehensverträge, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, oder weist die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nach.
Immobiliardarlehensvermittlung gem. § 34i Abs. 1 GewO
Der Unternehmer vermittelt den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB oder berät Dritte zu solchen Verträgen.
Spezielle Risiken der Finanzinstrumente
Die Dienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.
Informationen zum Vertrag und zur Vertragsdurchführung
Informationen über das Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein ihn bindendes Angebot zumVertragsabschluss abgibt und dieses vom Unternehmer angenommen wird. Das Angebot des Kunden wird wirksam mit Zugang beim Unternehmer.
Mindestlaufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.
Vertragliche Kündigungsbedingungen und Vertragsstrafe
Der Vertrag ist vom Unternehmer jederzeit mit einer Frist von einem Monat, vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei mehreren Vertragspartnern auf Seiten des Kunden steht das Kündigungsrecht jedem einzelnen Vertragspartner mit Wirkung für alle Vertragspartner zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.
Sprachen für die Informationserteilung und die Kommunikation mit dem Verbraucher
Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden dem Kunden auf Deutsch mitgeteilt. Die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages erfolgt ebenfalls auf Deutsch.
Mitgliedsstaaten der Union, deren Recht der Aufnahme von Beziehungen zugrunde gelegt wird
Der Unternehmer legt der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrages das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen
Diese vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen keiner spezifischen Gültigkeitsdauer, sie gelten bis auf Weiteres, d.h. so lange, bis der Unternehmer dem Kunden neue Informationen zur Verfügung stellt. Auf die Gültigkeitsdauer von Dritten zur Verfügung gestellter Informationen, z. B. zu einzelnen Finanzinstrumenten, hat der Unternehmer keinen Einfluss. Soweit Angebote oder Preise eine befristete Gültigkeitsdauer haben, ist dies den jeweiligen Angebots- bzw. Produktunterlagen zu entnehmen.
Kosten und Steuern
Gesamtpreis der Finanzdienstleistungen
Die Höhe des vom Kunden selbst an den Unternehmer zu zahlenden Honorars oder Serviceentgelts für die Dienstleistungen ergibt sich ggf. aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen vertraglichen Vereinbarung. Soweit der Unternehmer von Dritten Zuwendungen erhält, werden diese im Kostenausweis für das jeweilige Produkt ausgewiesen. Für den Gesamtpreis der Produkte und Dienstleistungen sowie die von Dritten erbrachten Leistungen gelten die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Depotstellen und die Produktunterlagen der jeweiligen Produktanbieter.
Vom Unternehmer abgeführte Steuern
Der Unternehmer führte keine Steuern für den Kunden ab.
Weitere Steuern oder Kosten, die nicht vom Unternehmer abgeführt werden
Einkünfte aus Wertpapieren und aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren sind grundsätzlich steuerpflichtig. Hat der Kunde ein Depot oder Konto bei einer inländischen Bank, so behält diese die auf die Kapitalerträge des Kunden angefallenen Steuern ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für das konto- und depotführende Institut, die Börse, Telefonate, Porto) hat der Kunde selbst zu tragen.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung
Einzelheiten hinsichtlich der vom Kunden an den Unternehmer zu leistenden Zahlungen in Form eines Honorars oder Serviceentgelts für die Dienstleistungen ergeben sich ggf. aus der optional zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen vertraglichen Vereinbarung. Im Übrigen gelten für die Zahlung und die Erfüllung der von Dritten erbrachten Leistungen die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Depotstellen und der jeweiligen Produktanbieter.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Der Unternehmer ist keinem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren unterworfen.
Bestehen eines Widerrufsrechts und Bedingungen zur Ausübung
Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei einzelnen Wertpapierdienstleistungen
Hinsichtlich der einzelnen Wertpapierdienstleistungen, die der Unternehmer aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags punktuell gegenüber dem Kunden erbringt, hat der Kunde kein Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer. Soweit ein Widerrufsrecht für einzelne Wertpapiergeschäfte oder sonstige Transaktionen gegenüber Dritten, mit denen der Unternehmer ein Geschäft vermittelt, besteht, wird der Kunde hierüber beim Abschluss des jeweiligen Geschäfts informiert.
Bestehen eines Widerrufsrechts bzgl. der Rahmenvereinbarung und ggf. Servicegebühren- bzw. Honorarvereinbarung und/oder des (Immobiliar-)Darlehensvermittlungsvertrages
Für jeden zwischen dem Kunden und dem Unternehmer geschlossenen Vertrag über Finanzdienstleistungen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, oder wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Es gilt in diesen Fällen folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen
für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen und Fernabsatzverträgen
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen
Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten
Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften
Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
L&R FinanzKonzepte, Tobias Riefe
Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen
Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
8. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
11. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
12. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mitZustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
15. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung