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Tobias Riefe

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Die Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung für Hamburg und Umgebung - Ihr Versicherungsmakler aus Hamburg

Manche Schäden sind selbst für das stabilste Haus unvermeidbar. Gerade bei langfristigen Objekten wie Häusern („Immobilien“) wird es unweigerlich früher oder später zu einem Schaden kommen. Lassen Sie uns dem durch eine kompetente Beratung aus Hamburg zur Wohngebäudeversicherung vorbeugen und Sie finanziell für diese Situation wappnen. Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften ein Muss! Zusätzlich sollten Elementarschäden abgedeckt werden.

wohngebäudeversicherung

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer (durch Brand, Blitzschlag oder Explosion); grundsätzlich ausgeschlossen sind hierbei allerdings Schäden durch Erdbeben und Nutzwärmeschäden
  • Schäden durch Leitungswasser (wegen Rohrbruch oder Frostschäden), jedoch werden hier Schäden, die durch Plansch-, Reinigungs-, Schwamm- oder Regenwasser verursacht werden nicht versichert
  • Unwetter (Sturm, Hagel), wobei in der Sturmversicherung regelmäßig Schäden durch Sturmflut und Lawinen nicht versichert werden

 zusätzlich sind beispielsweise folgende Schäden versicherbar:

Wohngebäudeversicherung

  • Um finanziellen Schäden aus Überschwemmungen, Überflutungen, Erdbeben etc. vorzubeugen, empfiehlt es sich auf eine Versicherung gegen Elementarschäden zurückzugreifen. Nicht nur unter dem Aspekt des Klimawandels wird diese Art der Versicherung in Deutschland immer relevanter. Wetterextreme werden in den kommenden Jahren keine Seltenheit bleiben.
  • Durch eine All-Risk-Deckung (auch als „unbenannte Gefahren“ bezeichnet) versichern Sie sich gegen alle möglichen Gefahren, die Sie in ihrer Spezialität gar nicht benennen können. Hier gilt der Grundsatz: Was die Versicherung nicht explizit ausschließt, ist mitversichert.

Versicherbar ist bei der Wohngebäudeversicherung immer der Wert des Wohngebäudes. Dieser kann auf Basis der tatsächlichen Baukosten, eines Wertermittlungsbogens oder durch einen Gutachter ermittelt werden. Der Wert bildet die Versicherungssumme. Im Schadensfall werden dann bei vollständig zerstörten Sachen der Neuwert, bei lediglich beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten erstattet.

Welche Schäden sind grundsätzlich nicht versichert?

  • Qualifiziertes Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit)
  • Krieg
  • Kernenergie

Allgemein lässt sich sagen, dass nur die Schäden in ihrer Wohngebäudeversicherung tatsächlich versichert sind, die im Versicherungsschein ausschließlich benannt werden. Um Sicherungslücken zu vermeiden, bieten wir daher zur Wohngebäudeversicherung eine vollumfängliche und kompetente Beratung in und um Hamburg. Unter anderem durch unsere langjährige Erfahrung können wir genau auf Ihre Bedürfnisse und Ängste eingehen.

Welche zusätzlichen Risiken sollten Sie unserer Meinung nach bedenken?

  • Eine Glasversicherung kann für Eigentümer und Mieter beiderseits sinnvoll sein. Sollten Sie über größere Glasflächen, einen Wintergarten oder Glasmobiliar verfügen, kann dies im Schadensfall schnell teuer werden. Eine Glasversicherung zahlt ungeachtet der Ursache. Jedenfalls empfiehlt sie sich, sollten Sie Glasbausteine in Ihrem Haus verbaut haben. Diese sind nur durch den Einschluss in der Glasversicherung abgedeckt.
  • Streitigkeiten mit den Nachbarn sind kein Klischee, sondern die traurige Wahrheit. Daher ist es gut, sich durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherungfür Haus- und Grundbesitzer dagegen abzusichern. Andere Streitfälle sind darüber allerdings ebenso abgedeckt.
  • Sollte ein Mieter nicht zahlen oder Schäden an Ihrem Eigentum verursachen, kann die Mietnomadenversicherung helfen, finanzielle Schäden abzufangen.

Wohngebäudeversicherung - kurz und knapp

  • Jedes Gebäude sollte gegen Feuer, Leitungswasserschäden, etc. versichert sein
  • Gebäude mit Vorschäden sind häufig nur schwer versicherbar
  • Starke Leistungen gehen auch mit hohen Beiträgen einher, daher können Selbstbeteiligungen sinnvoll sein
  • Grundsätzlich hängt der Beitrag von der Gebäudegröße, Ausstattung, Alter und Leistungsumfang ab
Die Mehrheit der Hausbesitzer in Deutschland spricht sich klar für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. Bevorzugt wird dabei das sogenannte "Opt-Out-Modell", zeigt eine repräsentative Umfrage.
Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes sollten Versicherungsnehmer ihre Gebäude- und Hausratpolicen überprüfen, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Im Jahr 2022 haben Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen den Versicherern Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro zugefügt. Besonders betroffen waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.

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