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Tobias Riefe

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Rechtsschutzversicherung aus Hamburg

Rechtsstreitigkeit auf Augenhöhe ohne Kostenrisiko - L&R Finanzkonzepte - Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Es kann im Alltag schnell zu Situationen kommen, in denen Sie plötzlich einen guten Anwalt benötigen. Doch guter Rat und der damit verbundene Rechtsstreit sind in der Regel teuer. Vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um die entstehenden Kosten einzudämmen, kann hilfreich sein.

Private Rechtsschutzversicherung

Finanzberatung zur Rechtsschutzversicherung in Hamburg

Für wen bietet sich eine private Rechtsschutzversicherung an?

privat rechtsschutzWir von L&R FinanzKonzepte – Ihr Versicherungsmakler aus Hamburg - empfehlen die private Rechtsschutzversicherung allen Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen. Bevor ein Prozess oder ein Verfahren zu Ende geht, kann es sehr lange dauern und während dieser Zeit fallen Anwalts-, Gerichtskosten, Gebühren, Gutachterkosten, etc. an, die zunächst einmal von Ihnen getragen werden wollen. Wir sind der Meinung, dass jeder sein gutes Recht bekommen sollte, unbeachtlich der Kostenfrage. Die Rechtsschutzversicherung hilft, gleiches Recht für alle zu schaffen. Ferner fällt es als juristischer Laie häufig schwer sich im deutschen Rechtssystem zu Recht zu finden. Ein scheinbar eindeutiger Fall kann sich schnell ohne den richtigen Anwalt ins Umgekehrte wenden. Guter Rat ist teuer. Mit einer aus Hamburg vermittelten Rechtsschutzversicherung wird der gute Rat allerdings Jeder und Jedem zugänglich.

Je nach vertraglich eingeschlossenen Bausteinen erstrecken sich die Leistungen auf die vereinbarten erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Die private Rechtsschutzversicherung gilt dabei weltweit, allerdings gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und den Rest der Welt.

Wer und was ist in Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung versichert?

Die Versicherungssumme wird je nach Ihrem individuellen Bedarf durch kompetente Beratung von Ihrem Versicherungsmakler aus Hamburg ermittelt und mit dem Versicherer vereinbart.

Folgende Personen sind versicherbar:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder – solange unverheiratet und minderjährig
  • Volljährige Kinder sind mitversicherbar bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, häufig maximal bis zum 25. Lebensjahr

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Folgendes kann je nach Ihrem gewünschten Deckungsumfang versichert werden:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Fahrerrechtsschutz
  • Erweiterter Strafrechtsschutz

Außerdem sind, soweit vereinbart, diese Rechtsschutzarten im Umfang enthalten:

Deliktischer Schadensersatz, im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer, Sozialgericht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Verwaltungsrecht, für Opfer, Mediation und Beratung.

Sollte die Rechtsschutzversicherung einmal nicht zahlen wollen, kann Widerspruch eingelegt werden und eine erneute Prüfung verlangt werden.

Die Zahlungen, die im Schadensfall geleistet werden, sind innerhalb der verschiedenen Rechtsschutzbausteine identisch.

Welche Streitigkeiten sind nicht versicherbar?

Obwohl der versicherbare Rechtsschutz einen guten Umfang aufweist, gibt es leider Leistungen, die nicht versicherbar sind. So verhält es sich mit:

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

private Rechtsschutzversicherung - kurz und knapp

  • Treffen Sie eine Grundsatzentscheidung zum Absicherungwunsch!
  • Bereits eingetretene Schäden können nicht mehr versichert werden!
  • Wählen Sie eine umfassende Absicherung und lieber eine Selbstbeteiligung, um den Beitrag zu reduzieren!
  • Nicht nur Sie als Kunde, sondern auch der Versicherer kann den Vertrag ordentlich kündigen!

Verkehrs-Rechtsschutz

verkehrsrechtsschutz

Wer und was ist in der privaten Verkehrsrechtsschutzversicherung versicherbar?

Grundsätzlich bietet sich die private Verkehrsrechtsschutzversicherung, zu der wir Sie gerne als Versicherungsmakler aus Hamburg beraten, für alle Personen an, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Versichert sind alle im Vertrag genannten Fahrzeuge und die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.

Welche Leistungen sind versicherbar?

Je nachdem was Sie in Absprache mit Ihrem Versicherer vereinbaren, ist u.a. Folgendes in der privaten Verkehrsrechtsschutzversicherung versicherbar:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Sachen Verkehr
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Nicht versicherbar sind indessen:

  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

Durch unsere Beratung können wir für Sie und Ihre Rechtsschutzversicherung als Top Versicherungsmakler für Hamburg und Umgebung möglicherweise Ausnahmen oder zumindest Teildeckungslösungen finden.

Was wird im Schadensfall gezahlt?

vekehrsrechtsschutzJegliche Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind; abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, d.h.:

  • Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigungszahlungen für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, sofern diese von Ihnen zu tragen sind
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens

Was müssen Sie beachten?

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung wird eine Wartezeit vereinbart. Innerhalb dieser Wartezeit ist kein Versicherungsschutz gewährleistet, sollte sich währenddessen ein Versicherungsfall ereignen.

Vor jedem Erstgespräch mit einem Anwalt lohnt es sich, das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie sich durch eine verbindliche Deckungszusagen und die konkrete Abgrenzung des Versicherungsumfangs zusätzlich absichern. Für die Deckungsanfrage wird in der Regel eine Kostenaufstellung über Anwalts- und Gerichtskosten verlangt. Logischerweise zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, wenn die vereinbarte Selbstbeteiligung anfallende Anwalts- und Gerichtskosten überschreitet.

Um den Versicherungsschutz im Falle der Fälle auch nutzen zu können, sollten Sie eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich dieser Absicherung treffen. In der Regel ist eine situative Absicherung nicht mehr möglich, gemäß dem Motto „brennende Häuser werden nicht versichert“!

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung - kurz und knapp

  • versichert Streitigkeiten aus Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
  • zu versichernde Fahrzeuge müssen benannte werden
  • Wartezeiten beachten
Die Rechtsschutzversicherung spielt eine zentrale Rolle in der modernen Gesellschaft und bietet Schutz in einer Vielzahl von Lebenslagen.
Welche Rechtsrisiken im Privatbereich besonders häufig dazu führen, dass eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, zeigt die Leistungsfall-Auswertung eines großen Rechtsschutz-Versicherers.
Die Zurückhaltung bei Vertragsabschlüssen im Rechtsschutzbereich hat einen Grund: Die Kosten für Anwälte und Gerichte werden deutlich unterschätzt, ermittelte eine Befragung.

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