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Tobias Riefe

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Die Hausratversicherung für Hamburg

Hausrat gut versichert - L&R FinanzKonzepte - Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Vollkommen vermeidbar sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbrüche nie. Hohe Kosten für die Wiederbeschaffung zerstörter Kleidung, Einrichtung und Gebrauchsgegenständen entstehen schnell. Daher empfiehlt Ihr Versicherungsmakler aus Hamburg eine Hausratversicherung grundlegend für jedes Haus und jede Wohnung. Die Hausratversicherung ist in jedem Fall die passende Ergänzung zu Ihrer Gebäudeversicherung. So können Sie Ihr Zuhause umfassend absichern.

Ein Haus aus Klemmbausteinen auf einem Bauklötzeturm mit einer schützenden Hand über dem Dach symbolisiert die Finanzberatung zur Hausratversicherung in Hamburg

Was kann ich in der Hausratversicherung gegen Schäden absichern?

In der Hausratversicherung lässt sich der gesamte Hausrat der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichern. Der Hausrat beinhaltet alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Ferner sind alle Wertsachen und Bargeld miteingeschlossen (Wertgrenzen beachten!).

Welche Schäden sind versicherbar?

Standartmäßig sind folgende Gefahren eingeschlossen:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchsdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel

Der Versicherungsschutz lässt sich allerdings um folgende Schadensursachen erweitern:

  • Elementarschäden (Überschwemmungen, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glasbruch
  • Fahrraddiebstahl
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Darüber hinaus ist es möglich, dass weitere Gefahren- und Schadensarten durch ein individuelles Angebot mitversichert werden. Dazu zählen u.a. Schäden am Hausrat von Untermietern oder durch einfachen Trickdiebstahl. Schäden, die durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie hervorgerufen werden sind grundsätzlich nicht versichert.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin zur Hausratversicherung bei Ihrem Versicherungsmakler aus Hamburg!

Welche Versicherungssumme muss ich versichern? Wie lässt sich diese ermitteln?

Grundsätzlich bestimmen Sie die Versicherungssumme der Hausratversicherung. Bei der Ermittlung der Summe können wir Ihnen als Hamburger Versicherungsmakler Ihres Vertrauens gern behilflich sein.

Hier Wertermittlungsbogen anfordern!

Es sollte jedenfalls darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme dem Neuwert Ihres Hausrats entspricht um Sicherungslücken vorzubeugen. Normalerweise kann von etwa 650 EUR pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird diese Quadratmeterpauschale zur Ermittlung der Versicherungssumme verwendet, so verzichtet der Versicherer der Hausratversichrung regelmäßig auf Leistungskürzungen bei einer möglichen Unterversicherung.

Sollten Sie keine pauschal ermittelte Summe wünschen, können Sie eine selbst ermittelte Summe versichern lassen. Dies empfiehlt sich in jedem Fall, sollten Sie höherwertigen Hausrat (bestehend aus Kunst, Antiquitäten etc.) versichern lassen wollen. Jedoch tragen Sie dann die Kosten eines Gutachters.

Was wird im Schadensfall erstattet?

  • Der Neuwert bei zerstörten oder abhandengekommenen (gestohlenen) Sachen
  • Bei beschädigten Sachen werden notwendige Reparaturkosten inklusive einer Wertminderung erstattet
  • Entstandene Nebenkosten, wie Aufräumungs- oder Hotelkosten, sind teilweise getrennt und über die normale Versicherungssumme ersatzfähig
  • Je nach Umfang Ihrer Hausratversicherung können diverse andere Schäden ersatzfähig sein, wie z.B. Überspannungsschäden durch Blitze, Fahrraddiebstahlschäden etc.

Seien Sie gut beraten, mit einem Termin vor Ort oder digital bei Ihrem Versicherungsmakler von L&R FinanzKonzepte – Ihrem Versicherungsmakler in Hamburg!

Elementarabdeckung und unbenannte Gefahren

Elementarabdeckung

Die Basisdeckung der Hausratversicherung beinhaltet bereits die finanzielle Absicherung einer Vielzahl von Schadensereignissen. Allerdings gibt es noch einige mögliche Schäden, die zu hohen Kosten führen können, die von einer Basis-Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. Ähnlich wie bei der Gebäudeversicherung ist es möglich die Abdeckung über die beiden Erweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ auszuweiten.

Durch eine Hausratversicherung mit Schutz vor Elementarschäden sind u.a. folgende Schadensereignisse versichert:

  • Überschwemmungen
  • Schäden durch Rückstau
  • Wasser- und Bruchschäden durch Schneelast, Lawinengefahr
  • Erdrutsche infolge von Erosionen 
  • Bruchschäden im Inventar durch Erdbeben

Die häufigsten Ursachen für Schäden durch Elementargewalten in Deutschland sind Überschwemmungen und Hochwasser. Hier entstehen häufig schnell hohe Kosten. Nicht nur der Sachschaden ist beträchtlich, sondern der Aufwand, der für Trockenlegung, Auspumpen und Reinigen getätigt werden muss. Solche Wetterextreme werden infolge des Klimawandels allenfalls nicht weniger, sondern eher zunehmen. Vielerorts wurden bereits die staatlichen Hilfszahlungen für Haushalte, die sich hätten versichern können, gestrichen. Werden Sie daher rechtzeitig aktiv.

Abschließend können Sie sich durch Ihre Hausratversicherung gegen (fast) alles mit der Absicherung gegen unbenannte Gefahren versichern lassen. Demnach gilt der Versicherungsschutz in allen Fällen, außer denen die ausdrücklich durch den Versicherer ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden zum Beispiel Krieg, Vorsatz und Kernenergie. Dies mag nun etwas ungreifbar wirken. Fragen zu dieser Deckungserweiterung und zu allen anderen Themen beantworten wir als Versicherungsmakler in Hamburg auf Rückfrage gern persönlich. Inwieweit Sie Ihr Eigentum versichern möchten, entscheiden letztendlich immer noch Sie allein. Aus unserer Erfahrung möchten wir Sie nur darauf hinweisen keine unnötigen Risiken einzugehen. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein angemessenes Versicherungskonzept für Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung.

Hausratversicherung - kurz und knapp

  • Je größer und wertvoller Ihr Hausrat, umso wichtiger diese Absicherung
  • Neben Möbeln, ist auch Unterhaltungselektronik und Kleidung versichert
  • Versicherte Gefahren sind u.a. Einbruchdiebstahl, Feuer-, Leitungswasserschäden
  • Zusätzlich versichert werden können Fahrräder auch außerhalb der Wohnung
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt Erleichterungen für Versicherungsnehmer im Fall von Einbruchdiebstählen. Der BGH hat die Rechte von Versicherten gestärkt, indem er die Anforderungen an die Beweisführung deutlich gesenkt hat. Statt eines lückenlosen Nachweises genügt es nun, dass die Betroffenen Umstände darlegen, die einen Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung nimmt die Bedeutung des Schutzes elektronischer Geräte und Daten stetig zu. Doch was passiert, wenn durch einen Blitzschlag nicht nur Ihre Geräte beschädigt werden, sondern auch wichtige Daten verloren gehen?
Ein Leitungswasserschaden kann erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Mietwohnung unbewohnbar wird. Doch wer übernimmt in solchen Fällen die Kosten für eine Ersatzunterkunft?

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