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Tobias Riefe

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Todesfallschutz aus Hamburg

Absicherung für den Todesfall - L&R FinanzKonzepte - Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.

Finanzberatung zum Todesfallschutz in Hamburg

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Wichtig vorab: Der „Staat“ unterstützt Hinterbliebene finanziell nicht. Die Leistungen stammen entweder von der gesetzlichen Rentenversicherung oder z.B. von einem Versorgungswerk. Im nachfolgenden konzentrieren wir uns auf die gesetzliche Rentenversicherung.

Es gibt dort folgende Leistungen:

  • Kleine Witwen-/Witwerrente: 25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre
  • Große Witwen-/ Witwerrente: 55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
  • Halbwaisenrente: 10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
  • Vollwaisenrente: 20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Witwen- oder Witwerrente: Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.

Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.

Warum sollten Sie sich finanziell für den Todesfall absichern?

  1. Familienabsicherung: Partner oder Kinder die von Ihrem Erwerbseinkommen abhängig sind, sollten für Ihren Todesfall finanziell abgesichert werden.
  2. Darlehensabsicherung: Entweder sogar zwingende Voraussetzung für eine Darlehensgewährungfür eine Immobilie oder sinnvolle Absicherung, damit die Familie mit einem Angehörigen nicht auch gleich noch das Eigenheim verliert.
  3. Absicherung unter nicht verheirateten Paaren: In dieser Konstellation kann zwar auch Vermögen (inkl. Immobilien) vererbt werden, dann ist allerdings schnell mit einer hohen Erbschaftssteuer zu rechnen, die finanziert werden muss.
  4. Unternehmensabsicherung: Häufig auch als Keyman Versicherung bezeichnet. Schlüsselpersonen in einem Unternehmen sind häufig nur schwer oder gar nicht zu ersetzen. Für deren Todesfall kann daher eine Versicherungsleistung vereinbart werden, um mögliche Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.

In welcher Höhe sollte ein ergänzender Todesfallschutz vorhanden sein?

Die Faustformel: Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden. So oder so ähnlich sehen viele Tipps aus. Finger weg von solchen Aussagen! Jede Situation sollte individuell betrachtet werden und dafür eine passende Lösung geschaffen werden.

Ein Beispiel: Herr Michelsen aus Hamburg Berne hat ein monatliches Nettoeinkommen von 4000 EUR. Er ist 35 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder (1 und 5 J. alt). Das Einkommen seiner Frau liegt bei 2000 EUR/M. netto. Sie kümmert sich überwiegend um die Kindererziehung. Ein Immobiliendarlehen existiert nicht. Die monatlichen Lebenshaltungskosten belaufen sich auf ca. 4500 EUR.

Die nicht zweckgebundene Liquidität in Höhe von ca. 1500 EUR/M. (Haushaltsüberschuss) wird in den wenigsten Fällen abgesichert werden sollen. Die Lebenshaltungskosten werden im Zeitverlauf durch Inflation steigen und voraussichtlich erst massiv sinken, wenn die Kinder „aus dem Haus sind“, sprich ihr eigenes Einkommen realisieren können. Dies nehmen wir in unserem Fall mit jeweils 25 Jahren an.

Daraus lässt sich die Laufzeit der Absicherung ermitteln. Es sollten zwei Verträge mit einer Laufzeit von 24 bzw. 20 Jahren abgeschlossen werden – und zwar für jeden der Ehepartner. Die Absicherungshöhe sollte sich an dem tatsächlichen Bedarf von 4500 EUR/M. orientieren und berücksichtigen, dass z.B. die Kinderbetreuung auch weiterhin gewährleistet sein muss, egal ob einer oder sogar beide Elternteile versterben. Es können noch die gesetzlichen Hinterbliebenenansprüche abgezogen werden, die wir aus Vereinfachungsgründen mit 1000 EUR/M. beim Mann und 500 EUR/M. bei der Frau ansetzen.

D.h. der verbleibende Bedarf beim Versterben des Mannes liegt bei
3500 EUR/M.-2000 EUR/M. Einkünfte der Frau = 1500 EUR/M.
und beim Ableben der Frau bei
4000 EUR/M.-4000 EUR/M. Einkünfte des Mannes = 0 EUR/M. zzgl. neue Kinderbetreuungskosten

Dieses Beispiel zeigt anschaulich, dass Faustformeln den individuellen Bedarf nicht ansatzweise erfassen können. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Komplexität zunimmt, wenn noch ein Immobiliendarlehen vorhanden ist oder die Partner nicht verheiratet sind!

Welche Tarifvarianten gibt es für eine Risikolebensversicherung?

Die Tarifgestaltung ist vielfältig. Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht:

Beitragsart

Summenverlauf

Konstant

Konstant

Wahlfrei

Risikoadäquat

Fallend

Zeitrente

Einmalbeitrag

Finanzierung

Sparplan

Neben dieser Vielfalt an Beitragsarten und Verläufen der Versicherungssummen kann dann noch zwischen der Anzahl der versicherten Personen unterschieden werden. Normalerweise wird das Leben einer Person versichert, es gibt aber auch die Möglichkeit einer verbundenen Lebensversicherung. Hier werden dann zwei oder mehr Personen in einem Vertrag versichert. Die Versicherungssumme wird fällig, sobald eine der versicherten Personen verstirbt.

Somit kann man für jede Situation den passenden Tarif zusammenstellen.

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung achten?

Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Risikofragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und Hobbies sowie gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z.B. Arztberichte. Zu bestimmten Anlässe, wie Geburt eines Kindes oder Immobilienfinanzierung bieten inzwischen einige Versicherer eine vereinfachte Risikoprüfung.

Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien abzuschließen. So ermöglichen diese Garantien z.B., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.

Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung „spart“ ein junges Eintrittsalter Geld.

Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mit berücksichtigt sind. Nur zu häufig wird aufgrund einer Beitragsersparnis keine ausreichende Absicherung gewählt.

Verwechseln Sie den Todesfallschutz nicht mit einer Kapitalanlage. Gute Risikolebensversicherer haben nicht unbedingt gute Anlageprodukte. Auch eine Koppelung von Todesfallschutz und Altersvorsorge ist meistens nicht zielgerichtet.

Was können wir als Finanzberater aus Hamburg hinsichtlich Ihres Todesfallschutzes für Sie tun?

  • Optimale Gestaltung des Versicherungsverlaufs in Abhängigkeit von dem Absicherungszweck, z.B. konstant, linear fallend, annuitätisch fallend, Zeitrente.
  • Ermitteln des passenden Versicherungsschutzes im individuellen Fall und in Abhängigkeit von der Lebenssituation, z.B. Absicherungsdauer/-höhe und Anzahl der Verträge, verbundene Lebensversicherung, Einzelvertrag.
  • Erbschaftssteuerliche Optimierung der Vertragsgestaltung, z.B. sogenannte Über-Kreuz-Versicherung für den Todesfall sowie Hinweise auf ergänzend sinnvolle Erstellung eines Testaments.
  • Unterstützung bei der Risikoprüfung: Versicherer können nur bei Antragstellung darüber entscheiden, ob sie Ihnen Versicherungsschutz bieten und zu welchen Konditionen. Daher müssen Sie als Antragsteller umfassende Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und ggf. zu Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation machen.

Todesfallschutz - kurz und knapp

  • Wichtig für jeden, der Hinterbliebene abzusichern hat: Kinder, Partner, Geschäftspartner
  • Der Beitrag bestimmt sich insb. durch Laufzeit, Versicherungssumme und Gesundheitszustand
  • Vereinfachte Antragstellung (Risikoprüfung) im zeitlichen Zusammenhang mit Baufinanzierung möglich
  • Beitrag durch Optimierung des Versicherungsverlaufs möglich
Ein BGH-Urteil stellt klar: Verbindlichkeiten haben Vorrang vor der Bezugsberechtigung in einer Risikolebensversicherung. Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem eine Lebensgefährtin trotz Schulden keine Auszahlung erhielt. Erfahre, wie der Bundesgerichtshof die Ansprüche klärt.
Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenen-Leistung, die im Paragraphen 46 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt ist. Witwen oder Witwer sowie überlebende Lebenspartner*innen haben Anspruch auf diese Rente, wenn sie nicht erneut heiraten oder eine (neue) eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Der verstorbene Partner muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat nur, wer länger als ein Jahr mit dem Partner verheiratet war. Doch was, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt wurde?

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