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Pflegetagegeld
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Pflegekosten
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Pflegerenten
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Versicherer
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Krankenversicherer
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Krankenversicherer
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Lebensversicherer
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Leistungsumfang
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Zahlung des vereinbarten Tagessatzes
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Erstattung der Restkosten nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung (der Höhe nach gedeckelt)
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Zahlung der vereinbarten Monatsrente
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Leistungsverwendung
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Der Pflegebedürftige kann frei über das Geld verfügen
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Leistungen sind zweckgebunden und müssen nachgewiesen werden
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Der Pflegebedürftige kann frei über das Geld verfügen
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Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:
Pflegetagegeld (größter Marktanteil)
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Pflegebedürftige zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).
Pflegekostenversicherung (sehr geringer Marktanteil)
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegerentenversicherung (geringer Marktanteil)
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.
Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.
Pflege-Bahr (Alternative ohne Gesundheitsprüfung):
Wie bei vielen staatlich geförderten Produkten, hat auch die staatlich geförderte private Pflegevorsorge bereits Ihren Spitznamen nach dem einführenden Minister erhalten, der „Pflege-Bahr“. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung als Ergänzung zur bestehenden Pflichtversicherung. Der staatliche Zuschuss beläuft sich auf 60 EUR p.a. und ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft:
- Der Gesamtbeitrag (inkl. Förderung) beträgt mindestens 15 EUR/M.
- Der Tarif muss mindestens 600 EUR monatliche Leistung bei Pflegegrad V vorsehen
- Die versicherte Person muss mind. 18 Jahre alt sein und Pflegepflichtversichert sein, es darf noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegen / vorgelegen haben
- Der Tarif muss eine Geldleistung, also analog zu einem Pflegetagegeld, erbringen
- Der Tarif darf keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse sowie eine max. Wartezeit von 5 Jahren umfassen
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werden die staatlich geförderten Produkte mit einem größeren Risikopuffer kalkuliert, als Tarife ohne Kontrahierungszwang. Die staatliche Förderung scheint kein Kriterium zu sein, um attraktive Produkte auf den Markt zu bringen. Für Personen mit gesundheitlicher Vorgeschichte, kann der Pflege-Bahr aber eine echte Alternative sein.
Gegenüberstellung der einzelnen Varianten der Pflegezusatzversicherung: