Kontakt

Tobias Riefe

Sie haben Fragen oder möchten ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie uns!

   Termin online buchen

  Telefon: 040 / 180 44 590-0

  info@lr-finanzkonzepte.de

Oder schreiben Sie uns direkt:

  • Vorsorge
    Ihr Finanzberater aus Hamburg
    Vorsorge
  • Vorsorge
    Ihr Finanzberater aus Hamburg
    Vorsorge

Pflegeversicherung aus Hamburg

Wir kümmern uns um Ihre Absicherung im Pflegefall - L&R FinanzKonzpete - Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Ein möglicher Pflegefall soll Sie nicht an einem unbeschwerten Ruhestand hindern. Daher erläutern wir Ihnen Optionen zur Pflegefallvorsorge.

Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,3 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt.

Daher eignet sich eine Pflegezusatzversicherung für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte.

Finanzberatung zur Pflegeversicherung in Hamburg

Wer bestimmt den Grad der Pflegebedürftigkeit im gesetzlichen System?

Seit dem 01.01.2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt

Mobilität

Bewertung 10%

(z.B. Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, etc.)

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Bewertung 7,5%

(z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)

Verhaltensweisen und psychische Problemanlagen

Bewertung 7,5 %

(z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)

Selbstversorgung

Bewertung 40%

(z.B. Körperpflege, Ernährung, etc.)

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Bewertung 20%

(z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieinhaltung)

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Bewertung 15 %

(z.B. Gestaltung des Tagesablaufes)

Daraus ergibt sich die Einstufung in einen der folgenden Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Die Eingruppierung in einen Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse durchgeführt. Dieser legt nach einem Hausbesuch (oder Besuch im Heim) den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Der Pflegebedürftige kann anschließend entscheiden, ob er zu Hause von einem Angehörigen, von einem ambulanten Pflegedienst oder ob er durch eine vollstationäre Pflege versorgt werden möchte. Dementsprechend gestalten sich auch die Leistungsansprüche.

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich?

Pflegegrad

Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Teilstationäre Pflege

Stationäre Pflege

1

125€
Entlastungsbetrag

   

125 €

2

316 €

724 €

724 €

770 €

3

545 €

1363 €

1363 €

1363 €

4

728 €

1693 €

1693 €

1775 €

5

901 €

2095 €

2095 €

2095 €

Quelle: Gesundheitsministerium; Stand 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse – für eine stationäre Pflege – zusätzlich einen prozentualen Leistungszuschlag, bezogen auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Höhe des Leistungszuschlags ist von der bisherigen Dauer der voll-stationären Pflege abhängig:

• bis 12 Monate: 5 %

• mehr als 12 Monate: 25 %

• mehr als 24 Monate: 45 %

• und mehr als 36 Monate: 70 % des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Was ist versicherbar?

Pflegetagegeld

Pflegekosten

Pflegerenten

Versicherer

Krankenversicherer

Krankenversicherer

Lebensversicherer

Leistungsumfang

Zahlung des vereinbarten Tagessatzes

Erstattung der Restkosten nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung (der Höhe nach gedeckelt)

Zahlung der vereinbarten Monatsrente

Leistungsverwendung

Der Pflegebedürftige kann frei über das Geld verfügen

Leistungen sind zweckgebunden und müssen nachgewiesen werden

Der Pflegebedürftige kann frei über das Geld verfügen

Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

Pflegetagegeld (größter Marktanteil)

Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Pflegebedürftige zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

Pflegekostenversicherung (sehr geringer Marktanteil)

Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

Pflegerentenversicherung (geringer Marktanteil)

Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.

Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.

Pflege-Bahr (Alternative ohne Gesundheitsprüfung):

Wie bei vielen staatlich geförderten Produkten, hat auch die staatlich geförderte private Pflegevorsorge bereits Ihren Spitznamen nach dem einführenden Minister erhalten, der „Pflege-Bahr“. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung als Ergänzung zur bestehenden Pflichtversicherung. Der staatliche Zuschuss beläuft sich auf 60 EUR p.a. und ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Gesamtbeitrag (inkl. Förderung) beträgt mindestens 15 EUR/M.
  • Der Tarif muss mindestens 600 EUR monatliche Leistung bei Pflegegrad V vorsehen
  • Die versicherte Person muss mind. 18 Jahre alt sein und Pflegepflichtversichert sein, es darf noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegen / vorgelegen haben
  • Der Tarif muss eine Geldleistung, also analog zu einem Pflegetagegeld, erbringen
  • Der Tarif darf keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse sowie eine max. Wartezeit von 5 Jahren umfassen

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werden die staatlich geförderten Produkte mit einem größeren Risikopuffer kalkuliert, als Tarife ohne Kontrahierungszwang. Die staatliche Förderung scheint kein Kriterium zu sein, um attraktive Produkte auf den Markt zu bringen. Für Personen mit gesundheitlicher Vorgeschichte, kann der Pflege-Bahr aber eine echte Alternative sein.

 

Gegenüberstellung der einzelnen Varianten der Pflegezusatzversicherung:

Warum ist eine ergänzende Pflegeversicherung sinnvoll?

  • aufgrund demografischer Entwicklung ist mit steigender Zahl von Pflegebedürftigen und immer weniger Beitragszahlern in der Pflegepflichtversicherung zu rechnen
  • trotz der Ausweitung des Leistungsumfangs der Pflegepflichtversicherung, ist die monatliche Kostenbelastung von Pflegebedürftigen weiter gestiegen
  • der Wunsch nach Pflege in den eigenen vier Wänden ist hoch, kann aber selten vollständig von Angehörigen übernommen werden. Professionelle, ambulante Pflege in einem das gesetzliche Niveau überschreitenden Umfang ist teuer und wird nicht von der Pflegepflichtversicherung übernommen
  • grundsätzlich wird eine umfassende und menschliche Pflege in der Zukunft aufgrund der hohen Personalkosten deutlich teurer werden!

Leistungsbeispiele

Angst vor Pflegebedürftigkeit: Frau Conrad aus Hamburg Eimsbüttel ist inzwischen Rentnerin und hat im Erwerbsleben eine auskömmliche Altersvorsorge aufgebaut. Weitere Vermögenswerte in Form eines Investmentdepots sind vorhanden und sollen für die „Extras“ im Alter dienen, wie z.B. größere Reisen, etc. Allerdings erfüllt sich Frau Conrad diese „Extras“ kaum, weil Sie in Sorge lebt, dass im Pflegefall ihre Kinder für verbleibende Kosten aufkommen müssen. Eine Pflegefallvorsorge könnte ihr diese Angst nehmen.

Pflegeheim: Die Rentnerin Frau Meyer aus Hamburg Uhlenhorst stürzte zu Hause und konnte nicht mehr alleine aufstehen. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wird klar, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da die Kinder von Frau Meyer alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau Meyer und die Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für die Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.

Schlaganfall: Herr Meinhard aus Hamburg Bergedorf ist 46 Jahre alt und hat vor Kurzem einen Schlaganfall erlitten. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird er ein Pflegefall bleiben. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr Meinhard eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. So ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar.

Kostenbeispiele

Wir haben hier die durchschnittlichen Kosten für Deutschland angesetzt. Natürlich gibt es regionale Unterschiede, so sind die Kosten in Großstädten wir Hamburg höher, als auf dem Land.

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Bundesdurchschnittliche Kosten pro Monat

2.068,00 €

2.838,00 €

3.330,00 €

3.843,00 €

4.073,00 €

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Bundesdurchschnittlicher Leistungszuschlag*

0,00 €

409, 95 €

409,95 €

409,95 €

409,95 €

Eigenleistung durch den Versicherten

1.943,00 €

1.658,05 €

1.658,05 €

1.658,05 €

1.658,05 €

* beispielhafte Berechnung für eine vollstationäre Pflege von mehr als 24 Monaten (45 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils von 911 €)

Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst

Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt. Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer, etc.) zu berücksichtigen. Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.

Frau Hornbeier aus Hamburg Schnelsen ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 1.876 €. Von ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.363 €. In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 513 €, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss. Dabei ist zu beachten, dass alle weiteren Kosten (für Wohnen, Lebenshaltung, etc.) unverändert weiterlaufen.

Wie berechnet sich der Beitrag zu einer Pflegeergänzungsversicherung?

  • Höhe der Absicherung – der Beitrag entwickelt sich proportional zur Absicherungshöhe
  • Eintrittsalter – je früher der Versicherungsbeginn, umso günstiger der Beitrag
  • Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages (außer Pflegebahr) – es werden Normalbeiträge, Zuschläge, Ausschlüsse oder im schlimmsten Fall Ablehnungen formuliert

Was gibt es bei der Wahl einer Pflegeversicherung zu beachten?

  • Welche Art der Absicherung ist gewünscht: Kostenerstattung oder pauschale Leistung unabhängig von den tatsächlichen Kosten?
  • Ab welchem Pflegegrad soll die Versicherung leisten und welche Absicherungshöhe ist gewünscht?
  • Soll es einen Schutz vor Beitragssteigerungen in der Zukunft geben?
  • Nicht zu lange mit einer Entscheidung Zeit lassen, da ein guter Gesundheitszustand ein wichtiges Kriterium für Erhalt des vollen Versicherungsschutzes ist
  • Eventuell Einschluss einer Pflegeoption bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherungmöglich

Was können wir als Finanzberater aus Hamburg zur Pflegefallvorsorge für Sie tun?

pflege

  • Vermittlung eines Einblicks in die Gesamtmaterie Pflegefall: Neben einem ergänzenden Versicherungsschutz sollte man sich auch mit Themen wie Patientenverfügung, Generalvollmacht, Sorgerechtsverfügung, etc. auseinandersetzen.
  • Ermittlung der für Ihren Bedarf optimalen Produktkombination: Art der Pflegezusatzversicherung sowie Höhe der Absicherung und zukünftige Anpassungsmöglichkeiten
  • Auswahl zuverlässiger Anbieter: Die Pflegezusatzversicherung wird Sie, wie die Krankenversicherung, ein Leben lang begleiten. Wir sprechen hier also in der Regel über einen Planungshorizont von mehreren Jahrzehnten. Daher spielt die finanzielle Stabilität der Anbieter bei der heutigen Auswahl eine wichtige Rolle.
  • Unterstützung bei der Gesundheitsprüfung: Versicherer können nur bei Antragstellung darüber entscheiden, ob sie Ihnen Versicherungsschutz bieten und zu welchen Konditionen. Daher müssen Sie als Antragsteller umfassende Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Unsere Finanzberatung findet in unserem Büro in Hamburg oder digital statt.

Pflegezusatzversicherung - kurz und knapp:

  • Für jeden, der sein Alterseinkommen nicht für einen möglichen Pflegefall vorhalten möchte
  • Für jeden, der seinen Angehörigen keine finanziellen Lasten auferlegen möchte
  • Der Gesundheitszustand, das Eintrittsalter und der Leistungsumfang sind maßgeblich für den Beitrag
  • Die Absicherungsmöglichkeiten sind vielfältig und unterschiedlich:
    • Pflegekostentarife
    • Pflegetagegeldtarife
    • Pflegerententarife
Die monatlichen Zuzahlungen für Pflegeheimplätze in Deutschland haben einen neuen Höchstwert erreicht. Mit durchschnittlich 3.123 Euro pro Monat sind die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen und Investitionskosten auf einem Rekordhoch.
Aktuelle Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit zeigen auf, dass Pflegebedürftigkeit nicht ausschließlich ältere Menschen betrifft. Fast ein Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland ist unter 65 Jahre alt.
Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften machte sich diese Woche für eine Pflegevollversicherung stark. Was sich dahinter verbirgt und welche Kritik an dem Konzept geübt wird.

Kontakt

L&R FinanzKonzepte, Finanzberatung
Normannenweg 17 – 21
20537 Hamburg

Telefon: 040 / 180 44 590-0
Telefax: 040 / 180 44 590-9
E-Mail: info@lr-finanzkonzepte.de
Web: www.lr-finanzkonzepte.de