Kontakt

Tobias Riefe

Sie haben Fragen oder möchten ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie uns!

   Termin online buchen

  Telefon: 040 / 180 44 590-0

  info@lr-finanzkonzepte.de

Oder schreiben Sie uns direkt:

  • Vorsorge
    Ihr Finanzberater aus Hamburg
    Vorsorge
  • Vorsorge
    Ihr Finanzberater aus Hamburg
    Vorsorge

Altersvorsorge aus Hamburg

Wir kümmern uns um Ihre Altersvorsorge - L&R FinanzKonzepte - Ihr persönlicher Finanzberater

Die gesetzliche Rente ist nicht ausreichend, eine private Vorsorge zwingend erforderlich - so steht es in jeder Renteninformation! Wir begleiten Sie durch den Jungle der Altersvorsorgemöglichkeiten. Erfahren Sie hier mehr über das deutsche Altersvorsorgesystem und an dieser Stelle zu unserer Ruhestandsplanung

  Oder vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin!

Das Altersvorsorgesystem in Deutschland

In Deutschland ist die Altersvorsorge auf drei Schichten verteilt. Jede dieser Schichten trägt einen Teil zur Altersabsicherung bei. Produkte einer Schicht erfüllen ähnliche Rahmenbedingungen:

Finanzberatung zur Altersvorsorge in Hamburg
 

So gibt es z.B. in der I. Schicht für alle Beiträge die gleichen steuerlichen Vergünstigungen und das gleiche Besteuerungsprinzip der ausgezahlten Renten. Auch die Restriktionen sind gleich. So gibt es aus jedem Produkt der I. Schicht nur eine lebenslange Rentenzahlung und kein Kapitalwahlrecht.

Das Schichtenprinzip:

  • Politische Überlegung, Anreize zu schaffen, damit später möglichst jeder von der eigenen Altersvorsorge leben kann
  • Somit gehen mit einer staatlichen Förderung (überwiegend Steuervorteil) auch Restriktionen hinsichtlich der Produktflexibilität einher
  • Aufgrund der Langfristigkeit der Produkte, ist die Lebensplanung zu berücksichtigen!

Die gesetzliche Rentenversicherung (DRV)

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt drei klassische Rentenarten:

  • A) Altersrenten
    • Die Regelaltersrente wird ab dem 67. Lebensjahr gezahlt
    • Sie wird bis 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben
    • Eine vorgezogene Altersrente gegen Abschlag bleibt weiterhin möglich (max. 36 Monate)
  • B) Erwerbsminderungsrenten
    • Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die verbleibende Restarbeitsfähigkeit dauerhaft unter 3 Std. täglich liegt
    • Die hälftige Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die verbleibende Restarbeitsfähigkeit dauerhaft unter 6 Std. täglich liegt
  • C) Hinterbliebenenrenten
    • Witwen- und Witwerrenten
    • Waisenrenten

Wartezeiten in der deutschen Rentenversicherung:

  • Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn die versicherte Person eine beitragsbelegte Mindestversicherungszeit – die so genannte Wartezeit – erfüllt hat.
  • Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Kalenderjahre (60 Pflichtbeiträge). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes.

Angestellte unterliegen in Deutschland der Rentenversicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Finanzierung durch das Umlageverfahren bzw. der Generationenvertrag stellt die Deutsche Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Demographischen Entwicklung und steigender Lebenserwartung vor die Problematik sinkender Rentenbezüge oder steigender Rentenversicherungsbeiträge bei den Versicherten.

Bestimmten hoch organisierten Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, beratende Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer) wird eingeräumt, die gesetzliche Rentenversicherung eigenverantwortlich über Versorgungswerke zu organisieren. Somit besteht für diese Berufsgruppen die Möglichkeit sich zugunsten eines kapitalgedeckten Systems von der Versicherungspflicht in der DRV befreien zu lassen und in ein Versorgungswerk einzuzahlen.

Die Finanzierung des Systems – der Generationenvertrag

Die heutige Generation der Arbeitnehmer finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der aktuellen Rentner. Zu beachten ist, dass die Beiträge schon lange nicht mehr ausreichen und eine erhebliche Steuerfinanzierung notwendig ist, die regelmäßig sogar erhöht wird.

Da alle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zur Auszahlung der laufenden Renten verbraucht werden, wird kein Kapital für zukünftige Rentenansprüche gebildet. Man spricht vom Umlageverfahren.

Warum funktioniert der Generationenvertrag nicht mehr?

  1. Die steigende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugsdauer, wodurch die finanzielle Gesamtleistung je Rentner steigt
  2. Die sinkende Geburtenrate führt zu einer zu geringen Zahl an zukünftigen Beitragszahlern.

Verlauf der Bevölkerung in Deutschland zwischen 1950 und 2060

Altersstruktur

Keine Pyramide mehr: Der Anteil der Altersgruppen an der Bevölkerung hat sich gewandelt

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag bezeichnet einen angenommenen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils Erwerbstätigen (oder jedenfalls der Großteil von ihnen, nämlich die Arbeitnehmer) zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst.

Die Probleme die mit einem rein umlagefinanzierten System einhergehen, lassen sich anhand der veränderten Demographie im Zeitverlauf sehr plastisch nachvollziehen. Nach derzeitigen Prognosen werden im Jahr 2040 1,9 Beitragszahler einen Rentner finanzieren müssen (Quelle: Rürup-Kommission).

Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

 

Generationenvertrag

Der medizinisch-technische Fortschritt und der zunehmende Lebensstandard führen zu einer deutlich steigenden Lebenserwartung. Wir tragen also alle eine Langlebigkeitschance in uns, die entsprechend finanziert werden muss. Neben der rückläufigen gesetzlichen Basisabsicherung wird somit eine private Vorsorge unverzichtbar.

 

Anhand der Geburtenrate ist auch erkennbar, dass eine nachhaltige Erholung des Systems gar nicht einsetzen kann, da die Geburtenrate seit Jahren bei rund 1,5 Kindern pro Frau stagniert. Insofern wird die Situation noch prekärer, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre in den Ruhestand gehen und durch die heutigen Beitragszahler finanziert werden müssen. So gesehen ist in den nächsten Jahren von einer extremen Verschärfung dieser Situation auszugehen.

Trotzdem sind entsprechende Hinweise von politischer Seite eher noch versteckt zu finden und verklausuliert, z.B. in der jährlichen Renteninformation der deutschen Rentenversicherung:

zusätzlicher vorsorgebedarf

Renteninformation:

  • Erhalten Sie jährlich von der deutschen Rentenversicherung
  • Voraussetzung: Mind. 27 J. alt und 60 Monatsbeiträgen eingezahlt
  • Gibt Auskunft über erworbene Ansprüche und Hochrechnungen
  • Bitte die aktuelle Auskunft für eine Ruhestandsplanung parat halten!

Ergänzende Altersvorsorge – das Rezept für eine unbeschwerte Zukunft?

Das beste Rezept ist, sich möglichst schon in jungen Jahren um seine Altersvorsorge zu kümmern. Wer dieses Thema lange vor sich herschiebt, tut sich selber keinen Gefallen. Die Versorgungslücke wird jährlich größer. Wer sich schon mit 25 um seine Altersvorsorge kümmert, muss nur einen Bruchteil dessen sparen, was ein 45-Jähriger zurücklegen muss, um einmal die gleiche Zusatzrente zu beziehen (Stichwort: „Zinseszinseffekt“).

Was bedeutet das in Zahlen? Dazu haben wir folgende Übersicht erstellt:

Ausgleich einer
Rentenlücke
bzw. gewünschte
Zusatzrente in
Höhe von heute…

Nötige monatliche Sparrate (bei 4% Guthabenverzinsung und 2% Inflationsrate)

Rentenbeginn in … Jahren

15

20

25

30

35

40

500 €

653 €
(673 €)

485
(743 €)

383 €
(820 €)

314 €
(906 €)

264 €
(1.000 €)

226 €

(1.104 €)

1.000 €

1.306 €
(1.346 €)

969 €
(1.486 €)

765 €
(1.641 €)

627 €
(1.811 €)

527 €
(2.000 €)

451 €
(2.208 €)

1.500 €

1.958 €
(2.019 €)

1.454 €
(2.229 €)

1.148 €
(2.461 €)

941 €
(2.717 €)

791 €
(3.000 €)

677 €
(3.312 €)

2.000 €

2.611 €
(2.692 €)

1.939 €
(2.972 €)

1.530 €
(3.281 €)

1.255 €
(3.623 €)

1.055 €
(4.000 €)

903 €
(4.416 €)

Hinweis: Der Wert in Klammern gibt die geschätzte Höhe der lebenslangen Zusatzrente bei 2% jährlicher Inflationsrate an.

Lesebeispiel: Sie wollen eine Rentenlücke in Höhe von 1500 € schließen. Die Zusatzrente wird in 35 Jahren benötigt (geplanter Rentenbeginn). Dafür müssen Sie monatlich 791 € sparen. Sie erhalten voraussichtlich eine Zusatzrente in Höhe von 3000 €, was bei 2% jährlicher Inflationsrate einer heutigen Kaufkraft von 1500 € entspricht.

Die Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge

Nachfolgend betrachten wir nur versicherungsförmige Lösungen. Natürlich gibt es darüber hinaus in der Schicht III noch viele Alternativen oder Ergänzungsmöglichkeiten. Was konkret zu Ihrem Bedarf passt, klären wir als Ihr Finanzberater aus Hamburg in einem persönlichen Gespräch!

Rendite, Zeit und Inflation:

  • Bei der Altersvorsorge werden zwei Kriterien häufig unterschätzt
  • Neben der Rendite sind nämlich die Faktoren Zeit und Inflation (Wertverlust) sehr wichtig
  • Wer in jungen Jahren mit der Altersvorsorge beginnt, muss deutlich weniger Kapital einsetzen
  • Wer hingegen die Inflation unterschätzt, hat später eine große reale Kaufkraftlücke!

Private Rentenversicherung

pRV Arten

 

Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung

Die Auswahl an Tarifvarianten ist in der privaten Rentenversicherung vielfältig und sollte insbesondere der Risikobereitschaft und Laufzeit angepasst sein. So kann z.B. ein 25jähriger Kunde vorübergehende Kurseinbrüche bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Garantien über die Laufzeit von über 40 Jahren auffangen. Die Gefahr, dass man am Ende mit einem Verlust aus dieser Vorsorge hervorgeht ist für einen 55jährigen Kunden deutlich höher. Trotzdem kann bei entsprechender Risikobereitschaft auch hier eine Fondsrente ein geeignetes Produkt sein.

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Zusätzlich bieten die meisten Tarife ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann man wählen, ob es lieber eine lebenslange Rente oder einmalig ein hoher Geldbetrag ausgezahlt werden soll.

Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei Formen der reinen Kapitalbildung, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare "Langlebigkeitsrisiko", also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird. In Zahlen ausgedrückt, sieht dies so aus:

Wie viele Menschen richtig alt werden

 

Der Anteil der Männer eines Jahrgangs, der wenigstens dieses Alter erreicht …

Der Anteil der Frauen eines Jahrgangs, der wenigstens dieses Alter erreicht …

 

85 Jahre

90 Jahre

95 Jahre

100 Jahre

85 Jahre

90 Jahre

95 Jahre

100 Jahre

Geboren 2010

67%

48%

25%

8%

82%

65%

38%

14%

Geboren 1976

52%

34%

15%

4%

70%

51%

25%

8%

Geboren 1956

41%

25%

10%

2%

60%

40%

18%

5%

Geboren 1951

38%

22%

9%

2%

57%

37%

16%

4%

Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden:

  • Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.

Eine private Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden.

  • Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsübernahme seiner privaten Rentenversicherung.
  • Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um diesen Baustein seiner Altersvorsorge machen.
  • Zusätzlich zur Beitragsübernahme ist die Vereinbarung einer Leistungsdynamik für die Dauer der Berufsunfähigkeit möglich. D.h. die übernommenen Beiträge werden Jahr für Jahr durch den Versicherer erhöht und diesen z.B. dem Inflationsausgleich.

Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente (Einmalbeitragsversicherung oder sofortbeginnende Leibrente).

Für wen ist die private Rentenversicherung besonders geeignet?

Private Rentenversicherung

  • Große Flexibilität: Eine individuelle Laufzeit kann vereinbart werden. D.h. Rente- oder Kapital können deutlich vor- oder nach dem gesetzlichen Rentenbeginn fließen. So kann der Anleger sehr lange noch in Investmentfonds investiert bleiben und von den Chancen am Kapitalmarkt profitieren. Laufende Beiträge können um Sonderzahlungen ergänzt werden oder die Beitragszahlung an die aktuelle Situation angepasst werden.
  • Steuervorteile: Es gibt die Möglichkeit von steuerbegünstigten Entnahmen (Rente und / oder Kapital), wenn gesetzliche Mindestlaufzeiten eingehalten werden. Die private Rentenversicherung wird also im Vergleich zu herkömmlichen Anlageprodukten steuerlich bevorzugt behandelt.
  • Sonderlösungen: Eine Verpfändung dieser Versicherungsart ist möglich und somit in einigen Konstellationen, gerade für Freiberufler, sehr interessant.
  • Vermögensübertragung: Sehr gut geeignet für Vermögensübertragungen, wenn der oder die Beschenkte nicht alleine über das Kapital entscheiden soll.

Die private Rentenversicherung ist für viele Altersvorsorgesparer eine gute Lösung, da sie flexibel und bedarfsgerecht gestaltet werden kann. Ob für Sie und Ihre Ziele eine private Rentenversicherung geeignet ist, klären wir als Ihr Finanzberater aus Hamburg gerne in einem persönlichen Gespräch!

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile:

  • Flexibilität in Ein- und Auszahlungsphase
  • Kapital- und / oder Rentenzahlung möglich
  • Freier Hinterbliebenerschutz
  • Chancenreich, Verzicht auf Garantien möglich

Nachteile:

  • Keine steuerliche Förderung der Beiträge
  • Kein Schutz vor staatlichem Zugriff bei Hartz IV

Riesterrente

Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag. Jeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten.

Wer kann bzw. darf „riestern“?

Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann die staatlichen Förderung erhalten.

Voraussetzung für die volle Förderung ist zudem, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) beträgt 60 € im Jahr.

Natürlich können Sie Ihren Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4% besparen. Die Zulagen werden dann allerdings anteilig gekürzt.

Zulagenberechtigung

Unmittelbar zulagenberechtigt sind grundsätzliche alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte „erwerben“, wie z. B.:

  • Arbeitnehmer
  • Pflichtversicherte Selbstständige / Landwirte
  • Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld
  • Personen im Erziehungsurlaub oder die einen Angehörigen im Haushalt pflegen
  • Behinderte in Werkstätten
  • Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld (sofern vorher pflichtversichert)
  • Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen sowie
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten und
  • arbeitnehmerähnliche Selbstständige.

Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Personen gehören. Auch hier gilt der Sockelbeitrag von 60 € im Jahr.

Nicht zulagenberechtigt sind

  • Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten)
  • Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte
  • Altersrentner
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Studenten, die nicht versicherungspflichtig sind

Steuerliche Behandlung der Riester Rente

In der Beitragsphase: Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge - zuzüglich der zustehenden Zulagen - können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt dann, ob es bei den Zulagen bleibt oder ob zusätzlich noch eine Steuerersparnis zu gewähren ist (sog. Günstigerprüfung).

Bei der Günstigerprüfung wird zunächst die fiktive Steuerersparnis durch Abzug der kompletten Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben berechnet. Ist die berechnete Steuerersparnis geringer als die gewährten Zulagen, wird keine zusätzliche Steuerersparnis ausgelöst. Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird zusätzlich zu den Zulagen die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis über die Einkommensteuererklärung erstattet.

In der Rentenphase: Grundsätzlich wird die Riester Rente nur als lebenslange Rente ausgezahlt. Zu Rentenbeginn hat man einmalig die Möglichkeit sich bis zu 30% der Vertragsguthabens als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Dieser Betrag erhöht dann das zu versteuernde Einkommen des betreffenden Kalenderjahres und ist mit dem sich daraus ergebenden persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die gezahlte Rente wird bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes zu 100% berücksichtigt.

Was gibt es bei der Riester Rente zu beachten?

  • Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen müssen durch den Anbieter garantiert zur Verrentung zur Verfügung stehen
  • Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann „klassisch“, fondsgebunden oder gemischt erfolgen. Aufgrund der gesetzlichen Garantie ist eine offensive Produktausrichtung faktisch aktuell nicht möglich!
  • Der Beitrag kann von Ihnen flexibel erhöht oder gesenkt werden – so können Sie den Vertrag immer optimal besparen. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn Sie weniger einzahlen.
  • Rentenbezug ist ab dem 62 J. möglich
  • Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente, 30% des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden
  • Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich nur auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden
  • Eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages ist nicht möglich
  • Bei der deutschen Rentenversicherung erhält ein Elternteil (grundsätzlich die Mutter) drei Pflichtbeitragsjahre als Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Spätestens nach Ablauf dieser 36 Monate, ab Geburt Ihres Kindes, müssen Sie die Anerkennung der Kindererziehungszeiten (Formular V800) bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Andernfalls kann Ihnen die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die in dieser Zeit erhaltenen Zulagen rückwirkend kürzen, wenn keine andere Fördervoraussetzung gegeben war!

Für wen lohnt sich die Riester Rente?

Personen die zum förderfähigen Personenkreis zählen und Anspruch auf mind. 2 Kinderzulagen haben. Um eine hohe Förderquote zu erreichen, sollte zudem das Bruttoeinkommen eher gering sein. Aufgrund der gesetzlichen Beitragsgarantie sind die Produkte aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ansonsten selbst kaum noch attraktiv. Viele Anbieter haben inzwischen reagiert und ihr Angebot entsprechend eingestellt.

Restriktionen einer Riester-Rente:

  • bis heute konnte sich der Gesetzgeber nicht durchringen, die Beitragsgarantie für dieses Produkt aufzuweichen
  • faktisch sind die Renditechancen aus dem Produkt selbst daher gering, solange die Zinsen niedrig bleiben
  • die Rendite stammt primär aus der staatlichen Förderung (Zulagen und ggf. Steuervorteil)

Basisrente

Eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre heutige Steuerlast.

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, ursprünglich bis zum Jahr 2025. Ab 2023 können bereits 100 % angerechnet werden. Maximal können Ledige 27.565 Euro und Verheiratete 55.130 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.

Wie hoch die Auszahlungen Ihrer Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs (durch eine Änderung im Jahre 2024 wird der Höchstwert von 100% erst ab 2058 statt ab 2040 erreicht).

 

Für wen ist die Basis-Rente besonders geeignet?

Grundsätzlich ist die Basis-Rente für alle Personengruppen geeignet, die steuerlich begünstigt für das Alter vorsorgen möchten und insbesondere keine Restriktionen bei den Anlagemöglichkeiten wünschen. Besonders interessant ist diese steuerliche geförderte Form der Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler, da sie von anderen Formen der steuerlichen Förderung (Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge) regelmäßig nicht profitieren können.

Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (25.046 € / 50.092 € bei Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung.

Weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit allerdings noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

Aber auch für gutverdienende Angestellte kann der Sonderausgabenabzug interessant sein. Sollte zudem noch ein größerer variabler Gehaltsbestandsteil hinzukommen, kann mit Sonderzahlungen der Steuervorteil von Jahr zu Jahr optimiert werden.

Beispielrechnung: Mediziningenieur aus Hamburg, zu versteuerndes Jahreseinkommen 60.000 Euro, Beitrag 2400 € p.a. in Basis-Rente, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Der Steuervorteil liegt bereits heute bei über 1000 € p.a. und erreicht somit eine Förderquote von über 40%. Unser Kunde muss also tatsächlich nur ca. 1400 € p.a. selbst aufbringen, den Rest steuert der Staat zur Altersvorsorge bei.

Welche Restriktionen sind bei der Basis-Rente zu beachten?

Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen, hier haben Sie also große Flexibilität. Zu beachten ist allerdings:

  • Sie erhalten nur eine lebenslange monatliche Rente
  • Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
  • Ebenfalls analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber als Zusatzbaustein integriert werden
  • Ihr Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen
  • Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden

Eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich

Sie möchten erfahren, ob für Ihre individuelle Situation eine Basis-Rente die passende Altersvorsorge darstellt? Dann rufen Sie uns, als Ihren Finanzberater aus Hamburg, an!

Vor- und Nachteile der Basis-Rente

Vorteile:

  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Chancenorientierte Fondsanlage möglich
  • Flexible Zuzahlungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung

Nachteile:

  • Keine Kapitalauszahlung möglich
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit
  • Keine Kündigungsmöglichkeit

Betriebliche Altersvorsorge

Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer seinen Beitrag nicht selbst in das Altersvorsorgeprodukt ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber, der die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank einzahlt.

Seit der Rentenreform 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für betriebliche Versorgungen kontinuierlich verbessert. So kann seitdem jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, verlangen, dass ein Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Inzwischen erhält der Arbeitnehmer mindestens in Höhe der Sozialversicherungsersparnis sogar einen garantierten Zuschuss vom Arbeitgeber.

Der Mitarbeiter erhält die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal, wie alt er wird. Im Prinzip ist die Betriebsrente ein Produkt der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung mit lebenslanger Sicherheit, garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung.

Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung, auf die wir uns im Folgenden konzentrieren wollen.

Entgeltumwandlung – Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung


Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt. Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung


Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber aus eigener Tasche einen bestimmten Betrag in den Vorsorgevertrag des Mitarbeiters ein. Auch Mischformen sind möglich und kommen in der Praxis häufig vor. So machen viele Arbeitgeber Ihren Zuschuss davon abhängig, wie viel der Arbeitnehmer selbst in die Direktversicherung einbringt.

Für wen ist eine betriebliche Altersvorsorge interessant?

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“.

Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

Tarifverträge

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung.

Minijobrente

Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 € im Monat nicht überschreiten.

Vermögenswirksame Leistungen umwandeln

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) führen zu einer Belastung mit Steuern und Sozialabgaben.

Alternative: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge. Sie sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum Ihr Nettogehalt erhöht.

Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei, die nächsten 4% sind nur steuerfrei).

Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung haben Sie vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anders geregelt.

Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertag (unwahrscheinlich)
  • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen
  • Sie können den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat weiter finanzieren (selten sinnvoll)
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

Wissenswertes auf einen Blick zur betrieblichen Altersvorsorge

Vorteile

Nachteile

Die Beiträge zur bAV sind teils steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Produktauswahl trifft ausschließlich der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat keine Einflussmöglichkeit.

Darüber hinaus gibt es eine Förderung durch den Arbeitgeber, mind. i.H.v. 15% des Eigenbeitrags

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist nur eine Guthabenübertragung garantiert, aber nicht die Vertragsübernahme. Da Neuabschlüsse meistens zu schlechteren Konditionen erfolgen ist dies nachteilig.

Es kann zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalzahlung gewählt werden.

Die Finanzierung der bAV-Beiträge reduziert das sozialversicherungspflichtige Einkommen und somit die Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Es besteht ein Schutz der bAV bei Insolvenz des Arbeitsgebers

Die meisten Produkte enthalten eine vollständige oder teilweise Garantie, so dass von der Wertentwicklung der Kapitalmärkte nur begrenzt profitiert werden kann.

Sie überlegen, ob die betriebliche Altersvorsorge für Sie geeignet ist. Lassen Sie sich von uns beraten – L&R FinanzKonzepte – die Finanzberater aus Hamburg!

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Die Entscheidung für einen oder mehrere Durchführungswege liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat kein Mitspracherecht bei der Produktauswahl!

Fällige Lebensversicherung

Möglichkeiten bei Fälligkeit einer Lebensversicherung

Herzlichen Glückwunsch, dass Ihre Lebensversicherung fällig wird! Wenn Ihre Lebensversicherung den Fälligkeitstermin erreicht hat, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie mit dem Vertrag umgehen können:

1. Auszahlung des Betrags: Sie können den fälligen Betrag vollständig auszahlen lassen. Dies bedeutet, dass Ihnen die gesamte Summe auf einmal zur Verfügung steht. Sie können das Geld für verschiedene Zwecke verwenden, wie beispielsweise zur Tilgung von Schulden, zum Kauf eines Hauses oder für andere Investitionen.

2. Rentenoption: Bei einigen Lebensversicherungen haben Sie die Möglichkeit, den fälligen Betrag in eine Rentenzahlung umzuwandeln. Dadurch erhalten Sie regelmäßige Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum oder sogar lebenslang. Diese Option kann sinnvoll sein, um ein konstantes Einkommen im Ruhestand zu haben.

3. Teilauszahlung und Rentenoption kombinieren: In einigen Fällen können Sie auch eine Kombination aus einer Teilauszahlung und einer Rentenzahlung wählen. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des fälligen Betrags sofort erhalten und den verbleibenden Betrag in eine Rentenzahlung umwandeln.

4. Weiterführung der Lebensversicherung: Je nach den Bedingungen Ihrer Lebensversicherung können Sie auch die Option haben, die Police weiterzuführen, anstatt den fälligen Betrag auszahlen zu lassen. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz bestehen, und Sie können weiterhin Prämien zahlen und den Todesfallschutz oder andere Leistungen nutzen.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Lebensversicherung zu überprüfen und sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen, um die verschiedenen Optionen zu besprechen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ihr Finanzberater von L&R FinanzKonzepte kann Ihnen dabei helfen, die beste Entscheidung entsprechend Ihrer finanziellen Ziele und Umstände zu treffen.

 Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin!

Was tun mit dem Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung?

Wenn Sie eine Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit dem Geld umgehen können, abhängig von Ihren individuellen Zielen und finanziellen Bedürfnissen. Dies sind einige Möglichkeiten:

1. Schuldentilgung: Wenn Sie Schulden haben, kann es sinnvoll sein, einen Teil oder den gesamten Betrag Ihrer Lebensversicherung zur Tilgung dieser Schulden zu verwenden. Dies kann dazu beitragen, finanzielle Belastungen zu reduzieren und Ihnen eine solide Grundlage zu schaffen.

2. Aufbau einer Liquiditätsreserve: Wenn Sie noch keine Reserve haben oder diese stärken möchten, können Sie einen Teil des Geldes für diesen Zweck verwenden. Eine Liquiditätsreserve hilft Ihnen, unerwartete Ausgaben abzudecken und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

3. Investitionen: Sie können erwägen, einen Teil oder den gesamten Betrag in Investitionen (z.B. Investmentfonds, ETFs, Immobilien) zu stecken, um Ihr Vermögen zu erhöhen. Bevor Sie jedoch investieren, ist es wichtig, eine fundierte Entscheidung zu treffen und mögliche Risiken zu berücksichtigen.

4. Ruhestandsplanung: Wenn Sie sich dem Ruhestand nähern oder bereits in Rente sind, können Sie die Auszahlung nutzen, um Ihre Ruhestandsfinanzen zu stärken. Sie können den Betrag in eine Rentenversicherung oder andere Altersvorsorgeinstrumente investieren, um ein regelmäßiges Einkommen im Ruhestand zu gewährleisten.

5. Erfüllung von Zielen und Träumen: Wenn Sie bestimmte Ziele oder Träume haben, für die Sie Geld benötigen, können Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung verwenden, um diese zu verwirklichen. Dies könnte beispielsweise die Finanzierung einer Reise, der Kauf eines Hauses oder die Unterstützung von Bildungszielen sein.

Es ist ratsam, Ihre individuelle Situation zu bewerten und Ihre finanziellen Ziele zu berücksichtigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Konsultieren Sie daher Ihren L&R Finanzberater, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die Ihren langfristigen Zielen entspricht.

 Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin!

Auszahlung einer Lebensversicherung - So gehen sie vor

Wenn Sie eine Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erhalten möchten, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

1. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice: Lesen Sie die Bedingungen Ihrer Lebensversicherungspolice sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass Sie die Fälligkeitsregeln und Auszahlungsoptionen verstehen. Prüfen Sie auch den Betrag, der Ihnen bei Fälligkeit zusteht.

2. Kontaktieren Sie das Versicherungsunternehmen: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft auf. Informieren Sie diese darüber, dass Ihre Lebensversicherung fällig ist und dass Sie eine Auszahlung wünschen. Ihr Versicherungsunternehmen wird Ihnen weitere Anweisungen geben und möglicherweise erforderliche Unterlagen oder Formulare bereitstellen.

3. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen bereit: Ihr Versicherungsunternehmen wird bestimmte Unterlagen und Nachweise von Ihnen verlangen. Dazu gehören u.a. Ihre Versicherungspolice (im Original), ein Ausweisdokument, Bankverbindungsdetails und eventuell weitere erforderliche Formulare. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vorbereitet haben, um den Auszahlungsprozess reibungslos abwickeln zu können. Liegt Ihnen der Versicherungsschein nicht mehr vor, müssen Sie ggf. einen Ersatzversicherungsschein ausstellen lassen (häufig gegen Gebühr), planen Sie entsprechend Zeit ein.

4. Überprüfen Sie die Auszahlungsoptionen: Besprechen Sie mit Ihrem Versicherer die verfügbaren Auszahlungsoptionen. Je nach Versicherungspolice können Sie eine einmalige Auszahlung des gesamten Betrags oder eine Ratenzahlungsoption wählen. Fragen Sie nach den steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Auszahlungsmethoden und wie sich Ihre Wahl auf Ihre individuelle Situation auswirkt. Ziehen Sie ggf. Ihren Steuerberater hinzu.

5. Wählen Sie die gewünschte Auszahlungsmethode: Nachdem Sie die verschiedenen Optionen abgewogen haben, entscheiden Sie sich für die Auszahlungsmethode, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Geben Sie Ihrem Versicherer alle erforderlichen Informationen, um die Auszahlung gemäß Ihrer Wahl zu veranlassen.

6. Verfolgen Sie den Auszahlungsprozess: Halten Sie den Fortschritt des Auszahlungsprozesses im Auge und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Schritte seitens des Versicherers abgeschlossen werden.

Es ist wichtig, geduldig zu sein, da der Auszahlungsprozess je nach Versicherungsgesellschaft und individuellen Umständen variieren kann. Gerne begleiten und unterstützen wir als die Finanzberater aus Hamburg Sie bei diesem gesamten Prozess.

Fällige Lebensversicherung

  • Auszahlung des Betrags
  • Rentenoption
  • Teilauszahlung und Rentenoption kombinieren
  • Weiterführung der Lebensversicherung
Eine aktuelle Studie im Auftrag eines großen Versicherungsunternehmens zeigt, dass viele Deutsche ihre Rentenlücke deutlich unterschätzen. Besonders alarmierend: 47 Prozent der über 55-Jährigen und 49 Prozent der unter 35-Jährigen gehen davon aus, dass sie im Ruhestand mit monatlichen Einbußen von maximal 1.000 Euro rechnen müssen.
Obwohl das Bewusstsein für die Bedeutung der finanziellen Vorsorge steigt, bleibt sie bei vielen Menschen ein ungelöstes Thema. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Deutschen das Gefühl haben, nicht genug für ihre Zukunft vorzusorgen.
In den letzten Jahrzehnten hat sich der demografische Wandel in Deutschland stark beschleunigt, was massive Herausforderungen für das Rentensystem mit sich bringt. Eine aktuelle Studie zeigt nun, dass viele Rentnerinnen und Rentner bedauern, sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen zu haben.

Kontakt

L&R FinanzKonzepte, Finanzberatung
Normannenweg 17 – 21
20537 Hamburg

Telefon: 040 / 180 44 590-0
Telefax: 040 / 180 44 590-9
E-Mail: info@lr-finanzkonzepte.de
Web: www.lr-finanzkonzepte.de