Kontakt

Tobias Riefe

Sie haben Fragen oder möchten ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie uns!

   Termin online buchen

  Telefon: 040 / 180 44 590-0

  info@lr-finanzkonzepte.de

Oder schreiben Sie uns direkt:

  • Existenzrisiken
    Ihr Finanzberater aus Hamburg
    Existenzrisiken
  • Existenzrisiken
    Ihr Finanzberater aus Hamburg
    Existenzrisiken

Die Krankenversicherung aus Hamburg

Gesundheit absichern - L&R FinanzKonzepte – Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Sie können nicht alle Eventualitäten des Lebens absichern. Es gibt aber Risiken, die Ihre finanzielle Existenz bedrohen können. Diese sollten auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben. Dazu gehört auch das Risiko einer Erkrankung. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie diese absichern können. Anschließend analysieren wir Ihren individuellen Bedarf und suchen das für Sie passende Produkt auf dem Markt.

Finanzberatung in Hamburg zur Krankenversicherung

Warum ist eine Krankenversicherung wichtig?

Da niemand immer gesund ist, gibt es seit 2009 für jeden Bürger in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Die Kosten einer Behandlung sind je nach Art der Erkrankung kaum abschätzbar und bei schweren Verläufen selten selbst tragbar. Steigende Kosten durch höhere Lebenserwartung, technische Möglichkeiten und Personalmangel machen Krankenversicherungen für die Zukunft teurer!

Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze habe dabei die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Angestellte unterhalb dieser Grenze müssen sich gesetzlich krankenversichern.

Was gibt es bei der Wahl der Krankenversicherung zu beachten?

Gehören Sie zur Gruppe, die eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzliche Krankenkasse und privater Krankenversicherung hat, sollte diese Entscheidung gut durchdacht werden. Ein beliebiger Wechsel zwischen beiden Systemen ist nämlich für die Zukunft nicht möglich. Die Vor- und Nachteile der beiden Krankenversicherungssysteme sollten gut abgewogen werden. Dazu zählt insbesondere auch die persönliche Lebens- und Familienplanung sowie der Anspruch an die eigene Gesundheitsversorgung.

Ein wesentlicher Unterschied bei der Wahl einer dieser Systeme ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen unabhängig vom Gesundheitszustand einen Versicherungsschutz gewähren müssen. Private Krankenversicherungen hingegen prüfen bei Antragstellung den Gesundheitszustand der zu versichernden Person und können auf Basis der gemachten Angaben den Versicherungsschutz zu Normalkonditionen, mit Zuschlägen oder Ausschlüssen gewähren oder im Extremfall sogar ablehnen.

Wer heute noch nicht die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Systemen hat, der kann daher über einen Optionstarif seinen heutigen Gesundheitszustand für eine spätere Antragsstellung sichern. Mit einem Anwartschaftstarif kann man sich hingegen eine Rückkehr in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung darstellen, wenn man vorübergehend aus dieser ausscheiden muss.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird das gesetzliche Krankenkassensystem, welches nach dem sog. Umlageverfahren organisiert ist, nicht in der Lage sein eine Versorgung auf hohem Niveau für alle zu gewährleisten. Daher gibt es inzwischen für gesetzlich Krankenversicherte eine Vielzahl von Krankenzusatzversicherungen (auch Ergänzungstarife genannt).

Unsicher, ob eine private Krankenversicherung lohnt? - Hier Termin vereinbaren!

Welche Krankenzusatzversicherungen gibt es?

  • Ambulante
  • Stationäre
  • Zahn
  • Krankentagegeld
  • Auslandsreise

Zusatzversicherungen sind für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse geeignet, denen eine optimale Versorgung wichtig ist. Wir als Versicherungsmakler zeigen Ihnen im Folgenden auf, welche Leistungen Sie erwarten können.

Welche Krankenzusatzversicherung für Sie die richtige Wahl ist, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Versicherungsmakler aus Hamburg!

Stationäre Krankenzusatzversicherung

stationaer

Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung. Sie können den behandelnden Arzt frei wählen, es wird modernste Medizintechnik eingesetzt und Sie werden auf der privatärztlichen Station im 1- oder 2-Bettzimmer untergebracht.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl (Chefarztbehandlung), Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) hinaus).

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsschutz beginnt meist nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten.

 

Leistungsbeispiele:

a) Behandlung durch Spezialisten:

Herr Sonntag aus Hamburg leidet seit langem unter starken Hüftschmerzen. Er hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch Re-cherche im Internet erfährt er von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Süddeutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Herr Sonntag eine Krankenzusatzversicherung bei seinem Versicherungsmakler in Hamburg für den sta-tionären Bereich abgeschlossen hat, kann er von dem Spezialisten behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung. Die übernommen Kosten belaufen sich auf knapp 18.000 EUR.

b) Krankenhausaufenthalt:

Frau Müller besuchte ihre Freundin im Krankenhaus in Hamburg Volksdorf. Diese erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihr die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Ihre Freundin musste sich mit drei weiteren Patientinnen ein Zimmer teilen. Sie beklagte sich, dass sie kaum Schlaf bekommt. Frau Müller beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung bei Ihrem Versicherungsmakler zu informieren. Ihr ist es sehr wichtig, dass sie, nicht im Mehr-bettzimmer liegen muss und eine freie Arzt- und Krankenhauswahl hat.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Ambulante Krankenzusatzversicherung:

Mit der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Heilpraktiker, Sehhilfen, Hilfs- und Heilmittel, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Leistungsbeispiele:

a) Heilpraktiker

heilpraktiker

Seit Jahren litt Herr Meyer aus Hamburg an schlimmen Kopfschmerzen. Er hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Herr Meyer einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihm gut helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Herr Meyer bereits vor Auftreten der Beschwerden eine private Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich über seinen Versicherungsmakler abgeschlossen hatte, bekommt er einen Teil der Kosten von dieser erstattet.

 

b) Sehhilfen:

sehhilfen

Frau Fischer war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich ihre Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss sie die Rechnung privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte sie zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.

 

Zahnzusatzversicherung

zahnzusatzversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

Folgendes ist u. a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate.

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn angerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.

Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert und schützen somit die Versichertengemeinschaft. Natürlich gibt es von der Regel Ausnahmen, so dass es auch Tarifbausteine gibt, die sofortigen Versicherungsschutz bieten. Dies gilt sogar für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen.

Praxisbeispiele:

a) Zahnersatz:

Herr Nonnen aus Hamburg Eimsbüttel hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotz-dem benötigt er Zahnersatz und entscheidet sich für ein Implantat. Er ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von seiner gesetzlichen Krankenkasse erhält er nur einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss er aus eigener Tasche bezahlen, in diesem Fall knapp 2000 EUR. Er beschließt bei seinem Versicherungsmakler nach einer Zahnzusatzversicherung zu fragen.

b) Vorsorgeuntersuchung:

Bei einer Vorsorgeuntersuchung zeigt sich, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Die Zahnärztin rät zu Inlays, da es sich um größere Kauflächen handelt. Auf Frau Sinister aus Hamburg Bergstedt kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro zu. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen geringen Festzuschuss. Die restlichen Kosten muss sie selber bezahlen. Glücklicherweise hat Frau Sinister bereits vor Jahren bei Ihrem Versicherungsmakler eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die auch für Inlays aufkommt.

Krankentagegeldversicherung

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitneh-mern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert (Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung gesetzlich verpflichtet). Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.

Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2022: 4.837,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

Bei Selbstständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Ausgestaltung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll. Auch eine Staffelung der Tagegelder ist möglich.

Praxisbeispiele:

a) Verdienstausfall Angestellter:

Ein leitender Angestellter eines Unternehmens in Hamburg mit einem Bruttoeinkommen von monat-lich 6.000 € bzw. 3.400 € netto kann als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Wo-che mit einem Krankengeld von etwa 2.690€ rechnen. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihm damit jeden Monat rund 710 €. Das bei der privaten Krankenversicherung über seinen Versicherungsmakler zusätzlich abgeschlossene Krankentagegeld von 25 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus.

b) Verdienstausfall Freiberufler / Selbstständiger:

Ein selbstständiger IT-Systemadministrator mit Sitz in Hamburg hat einen durchschnittlichen Gewinn von 75.000 EUR p.a. Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter hat er eine private Krankentagegeld-versicherung über seinen Versicherungsmakler abgeschlossen, die ab dem 15. Krankheitstag 100 EUR pro Tag und ab dem 43. Krankheitstag nochmals 100 EUR pro Tag bezahlt. Durch die Staffelung konnte eine Beitragsersparnis geschaffen werden, trotzdem ist bei längerfristiger Krankheit ein Großteil des Gewinns abgesichert.

Auslandsreisekrankenversicherung

Günstig, aber für alle die beruflich oder privat ins Ausland reisen besonders wichtig! Damit erspart man sich im Krankheitsfall Diskussionen mit den behandelnden Ärzten. Folgendes ist u.a. versicherbar: Langfriste- oder kurzfristige Auslandsreisen, Kosten des Rücktransports, Kosten von Akutbehandlun-gen vor Ort

Praxisbeispiel

Herr Winter aus Hamburg Bergedorf erleidet bei seinem Urlaub in Südafrika einen schweren Unfall. Sobald er transportfähig ist, organisiert seine Auslandsreisekrankenversicherung den Rücktransport mit einem Spezialflug. Alleine die Kosten für das Flugzeug inkl. Personal belaufen sich auf über 20.000 EUR.

Was ist bei der Wahl einer privaten Krankenvollversicherung zu beachten?

Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige oder Freiberufler (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2022 über 64.350 € liegt.

Leistungsbeispiele für die private Krankenvollversicherung

Stationäre Absicherung

Stationäre Absicherung

Herr Meyer aus Hamburg Hammerbrook erhält bei einem Zufallsbefund die Diagnose Hirntumor. Nach dem ersten Schock findet er mit Hilfe von Bekannten einen Experten in den USA (New York), der sich auf diese Form von Hirntumor spezialisiert hat. Da der Versicherungstarif von Herrn Meyer auch eine gezielte Behandlung im Ausland abdeckt, fliegt er nach New York und wird dort von einem Spezialistenteam behandelt. Inzwischen ist Herr Meyer wieder in Hamburg und seine Prognose ist positiv. Die Kosten der Behandlung gingen deutlich in einen sechsstelligen Bereich.

 

sehhilfen

Ambulante Absicherung

Frau Louis aus Hamburg Eimsbüttel hat – möglicherweise stressbedingt – seit einigen Monaten Magenprobleme. Sie war schon bei diversen Ärzten, keine konnte aber wirklich weiterhelfen. Daraufhin empfahl ihr Hausarzt ein Besuch bei einem Kollegen, der sich auf Ernährungsmedizin spezialisiert hat. Dieser Kollege behandelt allerdings nur Selbstzahler oder Privatpatienten, konnte allerdings durch eine gezielte Ernährungsumstellung bei Frau Louis eine Beschwerdefreiheit erreichen.

 

Zahnärztliche Absicherung

Herr Weber aus Hamburg Langenhorn geht zum Zahnarzt, weil er Zahnersatz benötigt. Als Privatpati-ent werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung über den 3,5fachen Satz der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Implantate, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.

Was ist bei der privaten Krankenvollversicherung zu beachten?

  • Risikozuschläge auf den Beitrag oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu entrichten
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Erziehungsurlaub
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
  • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht Durchgeführt

Wonach richten sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?

  • Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
  • Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
  • Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

Beitragsanpassungen in der Zukunft sind sehr wahrscheinlich. Dies liegt u.a. an medizinischen Fortschritt sowie Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Diese Kostensteigerungen müssen durch alle Versicherten getragen werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, kann ein privater Krankenversicherer die Leistungen nicht einseitig reduzieren.

Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Wer keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 € fällt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2022 unter 58.050 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.

Besonderheiten bei Beamten

Beamte

Beamte sind von normalen Arbeitnehmern komplett abzugrenzen, da diese nicht in einem Arbeits-verhältnis zu ihren Dienstherren stehen, sondern in einem Beamtenverhältnis, das einem besonde-ren öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis entspricht. Dazu gehören z. B. Finanzbeamte, Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen, aber auch Soldaten, Polizisten und Vollzugsbeamte sowie häufig Lehrer.

Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Ernennung und endet mit der Entlassung. Die Möglichkeit zu kündigen bzw. gekündigt zu werden, besteht nicht. Mit diesem besonderen Treueverhältnis gehen viele Pflichten einher, die beide Seiten gegenüber dem anderen zu erfüllen haben. Eine der Pflichten, die der Dienstherr gegenüber seiner Bediensteten zu erfüllen hat, ist die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Hier gibt es jedoch verschie-dene Formen, die wir nun erläutern.

 

Krankenversicherung für Beihilfeberechtigt

Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beamte erhält eine anteilige Erstattung seiner anfal-lenden Behandlungskosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach seinem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften (Bundes- oder Landesbeam-te) –Beamte mit Kindern und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Auch Ehegatten und Kin-der eines Beamten haben über diesen grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (Voraussetzung: keine eigene Krankenversicherung bzw. noch vorhandene Kindergeldberechtigung).

Beamte sind dazu verpflichtet, das Vorhandensein einer Krankenversicherung nachzuweisen. Der Beamte hat hier die Möglichkeit, den nicht seitens der Beihilfe übernommenen Teil der anfallenden Kosten über eine private Krankenversicherung abzudecken. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die Beihilfegegebenheiten angepasst werden (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand oder Nachwuchs).

Natürlich kann sich der Beamte auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Diese Variante wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewählt, da der volle Beitragssatz vom Beamten selbst getra-gen werden muss. Aktuell stellt nur Hamburg eine Ausnahme dar.

Einschränkungen bei der Beihilfe

Wie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, werden auch in der Beihilfe nicht immer alle Kosten voll übernommen. Je nach Bundesland gibt es in Teilbereichen verschiedene Einschrän-kungen, die beachtet werden sollten. Hierunter können zum Beispiel Kürzungen beim Zahnersatz, bei Brillengläsern und -fassungen oder bei Schutzimpfungen oder auch Selbstbehalte für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte fallen. Diese Regelungen wurden sowohl in der Beihilfeverordnung des Bundes als auch in den Ländergesetzen an verschiedenen Stellen festgeschrieben. Es werden also nicht automatisch alle Aufwendungen erstattet, sodass man in einigen Bereichen Zuzahlungen leisten muss.

Notwendige Absicherungen als Zusatz zur Beihilfe

  • PKV-Vollversicherung als Restkostentarif für den verbleibenden Teil je nach Beihilfesatz für den Beihilfeempfänger und die Beihilfeberechtigten jeweils inkl. Pflegepflichtversicherung
  • Beihilfeergänzungstarif für die von der Beihilfe ausgeschlossenen Kosten (je nach Bundesland) wie z. B. Differenzkosten für Einbettzimmer oder Heilpraktikerleistungen
  • Krankenhaustagegeld für evtl. entstehende Differenzkosten für stationäre Wahlleistungen (je nach Bundesland)
  • Auslandsreisekrankenversicherung, da die Leistungen der Beihilfe auf deutsche Sätze beschränkt ist und um die Beitragsrückerstattungen nicht zu gefährden und die Zahlung hoher Selbstbeteiligungen zu verhindern

Beamtenausbildung – Beamtenanwärter und Referendare

Auch während der Ausbildung zum Beamten (Beamte auf Widerruf) gewähren die Dienstherren Bei-hilfe. Für diese Gruppe gibt es bei den Versicherern sogenannte Anwärtertarife. Diese haben i.d.R. die gleichen Leistungen wie die Restkostentarife, werden aber zu stark vergünstigten Prämien ange-boten, was auf der Tatsache beruht, dass Anwärtertarife keine Alterungsrückstellungen bilden.

Kontrahierungszwang und Beamtenöffnungsaktion

Paragraph

Da auch Beamte unter die in Deutschland geltende Versicherungspflicht fallen, wurde ein beihilfefä-higer Basistarif geschaffen. In diesen müssen Beamte aufgenommen werden, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Um trotz mangelnder Gesundheit dennoch eine Chance auf einen Restkosten-tarif außerhalb des Basistarifs zu haben, gibt es eine Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer.

Teilnahmeberechtigter Personenkreis ab dem Zeitpunkt der Erstverbeamtung (Ausstellung der Ernennungsurkunde) sind

  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Zeit
  • Beamte auf Widerruf
  • Beamte auf Lebenszeit
  • Richter mit Anspruch auf Beihilfe
  • Geistliche mit Anspruch auf Beihilfe
  • Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
  • Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die einen beihilfeähnlichen Anspruch haben
  • erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige

Was bietet die private Krankenversicherung?

  • Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif (stärkere Leistungen = höherer Beitrag und umgekehrt)
  • Freie Tarifwahl, also eine individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes je nach persönlichem Bedarf und Vorstellung
  • Beiträge für Single mit hohem Einkommen häufig günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenkasse
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Bessere Behandlung (Methodik und Zeit), da die Ärzte mehr Geld bekommen
  • Stationäre Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer / freie Arztwahl, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer Arbeitsunfähigkeit bis zu 100% absichern.

Welche gesetzliche Krankenkasse kann Ihr Versicherungsmakler aus Hamburg empfehlen?

Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich auf den ersten Blick von den Leistungen, Services und Beiträgen erheblich. Dies liegt allerdings primär an der Eigendarstellung der jeweiligen Krankenkasse und den diversen Vergleichen im Internet, Magazinen oder Verbraucherschutzorganisationen. Tatsächlich ist der Großteil der Leistungen den Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben, verglichen werden also nur die Leistungen, bei denen es Unterschiede gibt. Diese können selbstverständlich für den einen oder anderen ausschlaggebend für seine Entscheidung sein, machen aber nur einen Bruchteil der Gesamtleistungen aus. Unterschiede in den Zusatzbeiträgen können einfach verglichen werden, können aber schnell dazu führen, dass ein Kassen-Hopping notwendig wird – davon raten wir schon aus rein praktischen Gründen ab. Die Serviceunterschiede (z.B. großes Filialnetz oder reine online-Kasse) können erheblich sein, sollten zum jeweilen Kundenbedarf passen, müssen sich interessanter Weise nicht im Zusatzbeitrag widerspiegeln. Für alle unsere Kunden, die nach den Kriterien Beitrag, Leistung und Service die für sie geeignete Kasse auswählen wollen, bieten wir mit einem Kooperationspartner hier eine Vergleichsmöglichkeit an.

Ansonsten greifen wir gerne auf den persönlichen Erfahrungsschatz unserer Kunden mit den Krankenkassen zurück und teilen dieses Wissen gerne mit Ihnen!

Welche Existenzabsicherung gibt es neben der Krankenversicherung noch?

Neben der Krankenversicherung gibt es weitere wichtige Absicherungen, die Ihre Existenz schützen können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen ab, falls Sie durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Ohne diese Absicherung droht ein erheblicher Einkommensverlust.

Ebenso essenziell ist die private Haftpflichtversicherung, die Sie vor finanziellen Schäden bewahrt, wenn Sie unbeabsichtigt anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen. Ohne diese Versicherung könnten hohe Kosten auf Sie zukommen.

Was können wir als Versicherungsmakler aus Hamburg für Sie bei der Krankenversicherungswahl tun?

  • Systemvergleich zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungssystem
  • Eingehende Analyse möglicher privater Absicherungen entsprechend Ihres Gesundheitszustandes
  • Risikovoranfragen bei privaten Krankenversicherern, um auf Basis Ihres Gesundheitszustandes eine fundierte Einschätzung zur Versicherbarkeit zu erhalten
  • Vergleich des Leistungsumfangs von privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungen, wie Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeld, stationäre Zusatzversicherung oder ambulante Zusatzversicherung
  • Onlinevergleichsrechner für gesetzliche Krankenkassen
  • Sinnvolle Strategie zur Absicherung der größten Kostenrisiken, wenn Sie eine gute Versorgung für sich und Ihre Kinder wünschen

Krankenversicherung
- kurz und knapp

  • Die private Krankenvollversicherung ist eine Alternative für Menschen, die ein garantiertes Versorgungsniveau schätzen
  • Wechselmöglichkeit in die Krankenvollversicherung besteht für Selbstständige, Beamte und Angestellte ab einem gewissen Einkommen
  • Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es viele Möglichkeiten den Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen aufzustocken
  • Wir bieten anonyme Risikovoranfragen, um Ihnen schon von Antragstellung eine Einschätzung zur Versicherbarkeit zu geben
Die geplante, deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), unterstreicht die finanzielle Belastung, die auf besserverdienende Versicherte zukommt.
Ein Studium im Ausland ist eine einmalige Chance, die persönliche und akademische Entwicklung zu bereichern. Allerdings wird oft übersehen, wie wichtig die richtige Absicherung durch eine umfassende Versicherung, insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge, ist.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) erlebt in Deutschland einen erheblichen Aufschwung. Aktuell bieten 39.300 deutsche Unternehmen ihren Angestellten eine vollständig vom Arbeitgeber finanzierte bKV an.

Kontakt

L&R FinanzKonzepte, Finanzberatung
Normannenweg 17 – 21
20537 Hamburg

Telefon: 040 / 180 44 590-0
Telefax: 040 / 180 44 590-9
E-Mail: info@lr-finanzkonzepte.de
Web: www.lr-finanzkonzepte.de