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Tobias Riefe

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Die private Haftpflichtversicherung aus Hamburg

Haftpflichtrisiken individuell reduzieren - L&R FinanzKonzepte – Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Sie können nicht alle Eventualitäten des Lebens absichern. Es gibt aber auch Risiken, die Ihre finanzielle Existenz bedrohen können. Diese sollten auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben. Dazu gehört unter anderem die Haftung. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie diese absichern können. Anschließend analysieren wir Ihren individuellen Bedarf und suchen das für Sie passende Produkt auf dem Markt.

Haftung – die private Haftpflichtversicherung

Ein ausgeschüttet Glas Wasser symbolisiert die Finanzberatung in Hamburg zur privaten Haftpflichtversicherung

Warum ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig?

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen! In Extremfällen drohen jahrelange Gehaltspfändung oder Privatinsolvenz. Diese Versicherung schützt Sie bereits bei kleinen Unachtsamkeiten für großer finanzieller Belastung.

Schadenbeispiele für die private Haftpflichtversicherung

Daneben: Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses der Nachbarin. Die Schadenhöhe wurde auf 400 € geschätzt.

Zu schnell: Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden in Hamburg um die Binnenalster. In Gedanken versunken, bemerkte er einen Läufer, der den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich der Läufer den Oberschenkel gebrochen und das Knie stark geprellt. Er machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 55.000 € geschätzt.

Für wen ist die Privathaftpflicht sinnvoll?

berufsunfähigkeit

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jede sinnvoll und wichtig. Evtl. kann man eine gemeinsame Versicherung haben. Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehepartner
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.
  • Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:

  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs

Was ist im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer der eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen (passive Rechtsschutzfunktion). Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Was ist die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherungund welche Höhe ist sinnvoll?

berufsunfähigkeit

Die Deckungssumme ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer einen Schaden maximal erstattet. Da die Beitragsunterschiede zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen eher gering sind, empfehlen wir die Wahl einer hohen Versicherungssumme, optimalerweise 50 Mio. EUR. Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen sehr großen Schaden eher gering ist, werden Sie als Versicherungsnehmer sicherlich nicht mehr glücklich, wenn Sie aufgrund einer zu geringen Deckungssumme auf hohen Kosten „sitzen bleiben“ und dafür gerade einmal 10 EUR p.a. „gespart“ haben

Welche Ursachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

  • Vorsatz (z.B. Ausübung einer Straftat)
  • Geldstrafen und Bußgelder

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass folgende Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind, obwohl es sich um grundsätzliche Ausschlüsse handelt:

  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten

Was gibt es bei einer privaten Haftpflichtversicherung zu beachten?

  • Ein aktuelles Bedingungswerk enthält oft umfangreichere Deckung als Alttarife
  • Einschluss deliktunfähiger Kinder empfehlenswert
  • Rabatte durch geschickte Einbindung einer Selbstbeteiligung für Kleinstschäden
  • diverse Arten: Neben der Privathaftpflichtversicherung gibt es diverse weitere Haftpflichtarten, u.a. Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen

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Was können wir für Sie als Versicherungsmakler aus Hamburg hinsichtlich der Privathaftpflichtversicherung tun?

  • individuelle Risikoerfassung inkl. Erläuterung der einzelnen Klauseln hinsichtlich Relevanz (z.B. Schlüsselverlust, Gefälligkeitshandlungen, Ehrenamt, Ausfalldeckung, Mietsachschäden)
  • Überprüfung und Hinweise zu neu hinzukommenden Risiken und veränderten (gesetzlichen) Regelungen, z.B. Drohnen, erweiterte Vorsorge
  • Vertragsoptimierung, hinsichtlich des Personenkreises, je nach Familienkonstellation, z.B. zu pflegende Eltern
  • Auswahl einer geeigneten Privathaftpflichtversicherung, u.a. nach Kriterien wie Leistungsumfang, finanzielle Stärke und Servicequalität des Versicherers

Private Haftpflichtversicherung
- kurz und knapp:

  • Jeder benötigt diese Absicherung!
  • Günstiger Versicherungsschutz möglich!
  • Umfangreiche Leistungen wichtig!
  • Massive Tarifunterschiede am Markt vorhanden!

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Haftung – die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!

Ein Mensch mit zwei Hunden an der Leine symboliert die Finanzberatung zur Tierhalterhaftpflichtversicherung in Hamburg

Schadenbeispiele für die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Freilaufender Hund: Bei einem Spaziergang durch den Hamburger Forst lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Pferd schlägt aus: Beim Ausführen einer Stute im Hamburger Umland erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Tierbesitzer ein „Muss“. In manchen Bun-desländern ist dies sogar eine Pflichtversicherung, z.B. für Hunde!

Was versichert die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
  • Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es grundsätzlich nur für Hunde und Pferde. Andere Tiere sind häufig über die private Haftpflichtversicherung mitversichert

Was gilt es bei dieser Versicherung zu beachten?

  • Bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) sind anfragepflichtig.
  • Das Tierhüterrisiko ist zusätzlich versicherbar
  • Bei Pferden gibt es Zusatzbausteine z.B. für die Absicherung einer Reitbeteiligung
  • Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es grundsätzlich nur für Hunde und Pferde. Andere Tiere sind häufig über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.

Wie können wir Sie als Versicherungsmakler für Hamburg und Umgebung bei der Wahl der richtigen Tierhalterhaftpflichtversicherung unterstützen?

  • individuelle Risikoerfassung inkl. Erläuterung der einzelnen Klauseln hinsichtlich Relevanz für Hunde- oder Pferdehalter
  • Auswahl einer geeigneten Tierhalter-Haftpflichtversicherung, u.a. nach Kriterien wie Leistungsumfang und Servicequalität des Versicherers

Tierhalterhaftpflichtversicherung
- kurz und knapp

  • kleinere Tiere, wie Katzen oder Hamster sind häufig über die private Haftpflichtversicherung mitversichert
  • größere Tiere, wie Hunde oder Pferde müssen gesondert versichert werden
  • in einigen Bundesländern handelt es sich sogar um eine Pflichtversicherung

Haftung – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Ein Spielzeughaus wird über einem zusammenstürzenden Bauklötzeturm als Symbol der Finanzberatung für die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Hamburg dargestellt

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Schadenbeispiele für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

berufsunfähigkeit ursachen

Verkehrssicherungspflicht: Im Winter“ vergaß“ der Vermieter eines Mehrfamilienhauses in Hamburg Wandsbek seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg und brach sich den Arm. In der Folge machte er Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung seiner Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 11.500 € geschätzt.

Das Loch im Rasen: Herr Müller möchte sein unbebautes Grundstück in Hamburg Volksdorf verkaufen. Eine potentielle Käuferin schaut sich das Grundstück genauer an. Bei ihrer Besichtigung tritt sie in ein Erdloch, dass durch leicht erhöhtes Gras nicht erkennbar war, knickt weg und bricht sich den Fuß. Sie fordert nun Schadensersatz in Höhe von 4.500 €.

Für wen ist die Versicherung sinnvoll?

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften
  • Eigentümer eines unbebauten Grundstückes

Für die selbstgenutzte Immobilie besteht regelmäßig Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Immobilieneigentümer einem Dritten zugefügt hat.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
  • Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
  • Schwammbildung
  • Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum

Wo gilt die Versicherung?

Sie gilt für das / die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene/n Gebäude oder Grundstück.

Welche Aufgabe übernehmen wir als Versicherungsmakler aus Hamburg in Sachen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

  • individuelle Risikoerfassung der Grundstücke und Objekte inkl. Erläuterung der einzelnen Klauseln
  • Auswahl einer geeigneten Haftpflichtversicherung, u.a. nach Kriterien wie Leistungsumfang und Servicequalität des Versicherers
  • Ganzheitliche Betrachtung Ihrer Absicherungssituation und daher in diesem Zusammenhang auch Hinweise auf Gewässerschadenhaftpflicht, Immobilien-Rechtsschutz, Wohngebäudeversicherung, etc.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- kurz und knapp

  • Für selbstgenutztes Wohneigentum regelmäßig über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt
  • Für unbebaute Grundstücke oder vermietete Objekte wichtig
  • Stichwort: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Hundebesitzer und deckt Schäden ab, die ihr Tier Dritten zufügt. Gleichzeitig bietet sie auch Schutz für Personen, die vorübergehend die Betreuung eines Tieres übernehmen – sogenannte Tierhüter.
Die Absicherung von Immobilien und Grundstücken gehört zu den wichtigsten Verantwortungen von Eigentümern. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese Police schützt Eigentümer vor finanziellen Belastungen, die entstehen, wenn Dritten durch das Grundstück oder das darauf befindliche Gebäude Schäden zugefügt werden.
Als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt ist man nicht nur für die Gesundheit der Patienten verantwortlich, sondern auch für die finanziellen Risiken, die durch mögliche Fehler entstehen können. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Sie schützt vor den erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen, die aus Behandlungsfehlern oder Versäumnissen resultieren können.

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L&R FinanzKonzepte, Finanzberatung
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