Egal, ob Sie die bestehende Absicherungssituation Ihres Unternehmens überprüft haben möchten oder sich als Existenzgründer selbstständig machen – wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie!
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Die untere Stufe der Firmenversicherung – die existenziellen Risiken, die den Fortbestand des Betriebes gefährden können. Dorthin gehören z.B. die Betriebshaftpflicht- und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die mittlere Stufe – Risiken, die zu hohen finanziellen Schäden führen können. Dorthin können Inhaltsversicherung und Elektronikversicherung gehören.
Die obere Stufe – kleinere Risiken, die auch im schlimmsten Fall nicht schwerwiegend sind, dafür gibt es z.B. die Glasversicherung.
Beispiel Vermögensschadenshaftpflichtversicherung:
a) Fahrlässiger Steuerberater
Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Gesamtschaden 133.000 EUR.
b) Programmierungsfehler
Ein freiberuflicher Informatiker entwickelte Software für ein Speditionsunternehmen (Fuhrpark-Management-System). Bei der Schnittstellenprogrammierung und Anbindung trat ein Fehler auf, der Spannungsschwankungen in den Bordsystemen der LKW zur Folge hatte. Der Betrieb der Spedition war erheblich gestört. Die Software musste in einer Spezialwerkstatt aufwendig neu installiert werden. Gesamtschaden 97.000 EUR.
Beispiel Rechtsschutzversicherung:
Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Feststellung, dass der Leasingvertrag weiterhin besteht, und bekommt Recht. Die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten belaufen sich bei einem Streitwert von 15.300,– € auf 4.200,– €.
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