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Tobias Riefe

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Gewerbliche Sachversicherung aus Hamburg

Ihren Betrieb professionell versichern - L&R FinanzKonzepte - Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Egal, ob Sie die bestehende Absicherungssituation Ihres Unternehmens überprüft haben möchten oder sich als Existenzgründer selbstständig machen – wir sind der persönliche Ansprechpartner für Ihre gewerblichen Sachversicherungen, gewerblichen Haftpflichtversicherung und betriebliche Vorsorge!

Sachversicherung – die Inhaltsversicherung

Versicherungsmakler für gewerbliche Sachversicherung in Hamburg

Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Schadenbeispiele für die Inhaltsversicherung

BRAND IM BÜROGEBÄUDE
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein relativ kleines Feuer in einem Raum. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf das komplette Büro in Hamburg Bergedorf über. Der Raum musste z.T. mit Möbeln und Technik neu ausgestattet werden. Kostenpunkt 3000 EUR.

EINBRUCH UND VANDALISMUS IN EINER STEUERBERATUNGSKANZLEI
In der Nacht brechen Unbekannte in eine Steuerberatungskanzlei in Ahrensburg bei Hamburg ein. Da die elektronischen Geräte in einem gesicherten Raum verschlossen sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Die offen zugängliche Büroeinrichtung wird zerschlagen, die Toiletten verstopft und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar.

ÜBERFLUTUNG EINES ELEKTRONIKLAGERS
Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektroniklagers einer IT-Firma aus Hamburg Schnelsen, die dort Hardware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits bestellte Hardware der nächsten sechs Wochen.

VERDORBENE VORRÄTE
Durch einen Stromausfall bleiben Medikamente und Impfstoffe, die in einer Arztpraxis in Norderstedt bei Hamburg auf Vorrat gelagert werden, über ein „langes Wochenende“ ungekühlt und verderben. Die Praxisinhaltsversicherung ersetzt den Schaden.

Was ist über die Inhaltsversicherung abgesichert?

  • Bewegliche Sachen am Versicherungsort,
  • technische und kaufmännische Betriebseinrichtung,
  • fertige und halbfertige Produkte,
  • Rohmaterialien und Werkzeuge.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen (bei erweiterter Elementarschadendeckung) – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versicherbar?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
  • Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
    • Vorsatz
    • Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
    • Krieg
    • Kernenergie

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Gut zu wissen - die Betriebsunterbrechnungsversicherung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen.
Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschadens entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.
Es gibt drei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung
  • Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden
  • Große Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe

Inhaltsversicherung
- kurz und knapp:

  • Die "Hausratversicherung" für den Betrieb
  • Versicherungsschutz auch für alle Rohstoffe und Produkte
  • Kombination mit Betriebsunterbrechnungsversicherung sinnvoll
  • Für jegliche Betriebsart möglich

Sachversicherung – die Elektronikversicherung

Sachversicherung

Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.
Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?

Schadenbeispiele für die Elektronikversicherung

SOMMERGEWITTER
Während eines Sommergewitters schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigte den Server und diverse Arbeitsstationen eines Architekturbüros aus Hamburg Altona. Die Schadenhöhe an der Hardware wurde auf 3.500 € geschätzt. Weitere 1.500 € waren nötig, um die Rechner neu einzurichten.

MISSGESCHICK
Ein handwerklicher Mitarbeiter einer Firma will auf der Büroetage des Unternehmens aus Hamburg Moorburg eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter um und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt.

WOCHENENDE
Nach Sprechstundenschluss am Freitagmittag vergaßen die Mitarbeiter einer Arztpraxis in Hamburg Veddel, die Fenster des EDV-Raumes zu schließen. Während des Wochenendes kam es zu mehreren starken Regenfällen. Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte den Server sowie die Telefonanlage. Die Schadenhöhe inkl. der Neuinstallation wurde auf 7.500 € geschätzt. Hinzu kam, dass durch den Ausfall dieser Geräte der Praxisbetrieb über drei Tage nicht möglich war.

BLUMEN
Beim Blumengießen stolperte ein unachtsamer Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei über einen Papierkorb. Beim Versuch, den Sturz abzufangen, riss er einen Laptop vom Schreibtisch, bei dem durch den Sturz Display und Festplatte beschädigt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

Was ist über die Elektronikversicherung absicherbar?

Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z. B.:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Elektronische Kassen und Waagen
  • Bild- und Tontechnik
  • Medizintechnik
  • Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z. B. Festplatten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Überschwemmung

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versicherbar?

  • Abnutzung und Alterung
  • Werkzeuge und Verschleißteile
  • Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
  • Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Ersetzt werden in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte, bzw. deren Reparatur, sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Datensicherung
Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind auch Datenverluste z.B. durch Fehlbedienungen mitversichert.


Betriebsunterbrechungsversicherung
Oft werden elektrische Geräte ganz speziell für einen Betrieb entwickelt. Ein rascher Ersatz oder ein Ausweichen auf andere Geräte ist dann nicht möglich. Bei einem Ausfall des Gerätes ist die direkte Folge ein Ertragsausfall für das Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen die Kosten, die Sie nicht erwirtschaften können, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss.


Mehrkostenversicherung
Diese Versicherung bietet sich an, wenn bei Ausfall einer wichtigen elektronischen Anlage zwar mittels anderer Anlagen weitergearbeitet werden kann, dies jedoch nur mit Mehrkosten möglich ist, z. B. Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen oder Lohnfertigungsleistungen oder der Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten sowie einmalige Umprogrammierungskosten.

Inhaltsversicherung
- kurz und knapp:

  • Besonders wichtig bei sensibler und komplexer Technik
  • Es sind u.a. Bedienungsfehler versicherbar
  • Versichert ist die Neuanschaffung oder Reparatur

Sachversicherung – die Cyberversicherung

Sachversicherung

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2020 mehr als 108.474 Straftaten. Tendenz steigend! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sowie Freiberufler sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Schadenbeispiele für die Cyberversicherung

MAILBOMBE
Ein Callcenter aus Hamburg Mitte wickelt u. a. für eine Direktbank die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein Kunde der Bank startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe*, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.
*Unter einer Mailbombe versteht man das organisierte Verschicken einer Vielzahl von E-Mails (mit oder ohne Anhängen), um die E-Mail-Kommunikation des Empfängers zu blockieren. Dies führt – abhängig von Stückzahl und Mailgröße – zu immensen Verzögerungen im Arbeitsalltag. Nicht selten dauert es mehrere Stunden, bis alle Mails empfangen wurden und man sich wieder z. B. der Kommunikation mit Kunden zuwenden kann. Es ist zudem möglich, dass der Mailserver durch die Bombe überlastet wird und gar keine Mails mehr verarbeitet werden können.

DOS-ATTACKE (DENIAL OF SERVICE)
Ein mittelständischer Versand für Outdoor- und Military-Zubehör aus Hamburg Harburg betreibt auch einen erfolgreichen Onlineshop, dessen Anteil am Gesamtumsatz über die Jahre auf 70 % anstieg. Bedingt durch das Sortiment machen ein paar studentische Aktivisten aus „dem linken Lager“ das Unternehmen als „Naziversand“ aus und starten über ein Bot-Net eine DDoS-Attacke*, bei der der Shop tausende von Malen immer und immer wieder angefragt wird, bis der Server kapituliert. Da die Attacke über eine komplette Woche fortgesetzt wird, ist der Shop erst nach einigen technischen Änderungen wieder erreichbar. Die entstandenen Kosten: Technische Optimierung, Untersuchung, entgangener Umsatz für eine Woche, Imageschaden wg. Nichterreichbarkeit, etc.
*Denial of Service (kurz DoS; engl. für „Dienstverweigerung“) bezeichnet in der Informationstechnik die Nichtverfügbarkeit eines Dienstes, der eigentlich verfügbar sein sollte. Obwohl es verschiedene Gründe für die Nichtverfügbarkeit geben kann, spricht man von DoS in der Regel als die Folge einer Überlastung von Infrastruktursystemen. Dies kann durch einen mutwilligen Angriff auf einen Server, einen Rechner oder sonstige Komponenten in einem Datennetz verursacht werden. Wird die Überlastung von einer größeren Anzahl anderer Systeme verursacht, so wird von einer verteilten Dienstblockade oder Distributed Denial of Service (DDoS) gesprochen.

DATENMISSBRAUCH
Die Kundendatenbank eines Steuerberaters aus Pinneberg bei Hamburg wird gehackt. Dabei erbeuten die Täter u. a. sämtliche gespeicherten Bankverbindungen, Kreditkartendaten und Steuersätze der Kunden. Dem Steuerberater entstehen Kosten für Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der betroffenen Banken, Kunden, etc.

DATENSABOTAGE
Ein Auszubildender eines Ingenieurbüros aus Hamburg Eppendorf nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren - trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

DIGITALE ERPRESSUNG
Hackern gelingt es, Zugriff auf die Patientenakten eines Allgemeinmediziners aus Hamburg Rothenbaum zu erlangen. Nachdem die Datenbank erfolgreich kopiert wurde, schreiben sie den Praxisinhaber per Mail an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen – natürlich mit dem Vermerk, woher die Daten stammen. Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme in BitCoins könne er die Veröffentlichung verhindern.
Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“ statt, Schadprogramme (wie z. B. Trojaner). Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu veröffentlichen, etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz.

Cybercrime kann inzwischen jeder - geschädigt werden auch!

Fallen die Begriffe „Hackerangriff“ und „Cybercrime“, denken viele automatisch noch an eher verschrobene Technikfreaks mit laxen Moralvorstellungen, die im Keller sitzen und das Tageslicht scheuen. Mag dieses Bild in den frühen Tagen der Hackerszene vielleicht noch korrekt gewesen sein, hat sich die Welt seit den 80er Jahren doch gewaltig geändert. Ging es früher in erster Linie darum zu zeigen, was technisch möglich ist und dies evtl. mit einem (zumeist) harmlosen Scherz zu verbinden, steht heute meist mutwillige Schädigung im Mittelpunkt solcher Aktivitäten.

Es bedarf heute auch keiner besonderen Finesse im Umgang mit dem Computer oder ausgefeilten Programmierkenntnissen, um als Täter aktiv zu werden. Auch Sie selbst könnten theoretisch innerhalb von 24 Stunden eine cyberkriminelle Laufbahn starten. Die nötigen Tools und Anleitungen sind in einschlägigen Foren schnell gefunden und heruntergeladen. Selbst auf Plattformen wie youtube finden Sie beispielsweise Anleitungen zum Versand von Mailbomben.

Der einfache Zugang zu benötigtem Equipment und Informationen lässt erwarten, dass die Zahl der Täter von Jahr zu Jahr steigen wird. Hierbei steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Akt der Rache eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf, ebenso wächst die Gruppe der „Script Kiddies“, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten. Auf die verschiedenen gängig gewordenen Formen von Cybercrime möchten wir an gesonderter Stelle noch ausführlicher eingehen.

Wichtig an dieser Stelle: Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden. Grundsätzlich kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden und ggf. auch als „unfreiwilliger Helfer“ schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, dass man bei Ihnen an deren Daten kam. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.

Was ist über die Cyberversicherung abgesichert?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

Welche Kosten sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden.
Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Welche Kosten sind oft nicht versicherbar?

Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
  • Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
  • Auswirkungen von Krieg oder Terror
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
  • Geldbußen oder Geldstrafen
  • Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
  • Garantiezusagen

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zu Deckungsumfang und Ausnahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben können. Die Tarife am Markt unterscheiden sich sehr. Gerne finden wir den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unternehmens passen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Cyberversicherung
- kurz und knapp:

  • Modulare Absicherung möglich
  • Von Haftung aufgrund von Datenmissbrauch bis hin zu Eigenschäden
  • Kosten u.a. füg Forensik, PR, Wiederherstellung, versicherbar

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Normannenweg 17 – 21
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