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Tobias Riefe

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betriebliche Vorsorge aus Hamburg

betriebliche Altersvorsorge, Arbeitskraftsicherung und Krankenversicherung - L&R FinanzKonzepte - Ihr persönlicher Versicherungsmakler

Wer Spitzenpersonal an sich binden und gute Arbeitnehmer gewinnen möchte, kommt an Mitarbeiterbindungsinstrumenten heute nicht mehr vorbei. Dazu gehören betriebliche Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge, Gruppenunfallversicherung und betriebliche Krankenversicherung. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Angebotsmix gepaart mit verständlichen Informationen, um große Akzeptanz in der Belegschaft sowie eine dauerhafte Mitarbeiterbindung zu erreichen.

Betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS)

Finanzberatung zur betriebliche Arbeitskraftabsicherung

In einer Welt voller Unsicherheiten ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ein wesentlicher Aspekt der finanziellen Planung. Dies gilt besonders für Akademiker die viel Zeit und Geld in ihrer Ausbildung investiert haben. Daher soll nachfolgend geklärt werden, ob die Absicherung der Arbeitskraft über den Betrieb eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zur individuellen Absicherung sein kann.

Bedeutung der Arbeitskraftabsicherung

Die Fähigkeit, durch Arbeit Einkommen zu erzielen, ist oft das größte Vermögen, das eine Person besitzt. Der Verlust dieser Fähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann dramatische finanzielle Folgen haben und wird daher auch als Existenzrisiko bezeichnet. Eine angemessene Absicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch ein wichtiges psychologisches Sicherheitsgefühl.

Betriebliche vs. individuelle Absicherung

Individuelle Lösungen bieten große Flexibilität und sind nicht an den Arbeitgeber gebunden. So kann zum einen die passende Gesellschaft, zum anderen die optimale Absicherung selbst bestimmt werden. Betriebliche Lösungen bieten hingegen oft Vorteile wie vereinfachte Gesundheitsprüfungen und können Teil eines attraktiven Mitarbeiterbenefits-Programms sein, indem der Arbeitgeber einen Teil oder die gesamten Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung trägt. Jeder der sich schon einmal persönlich mit der gewissenhaften Beantwortung der Gesundheitsfragen für seine Arbeitskraftabsicherung beschäftigt hat, wird sich über eine vereinfachte, im optimalen Fall sogar nicht vorhandene, Gesundheitsprüfung freuen!

Die Wahl hängt daher von individuellen Faktoren wie dem Gesundheitszustand, der Karriereplanung, dem Angebot des Arbeitgebers und den persönlichen Finanzen ab.

Wie funktioniert eine betriebliche Arbeitskraftabsicherung?

Wie bei der betrieblichen Altersvorsorge wird der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und dem Versicherer geschlossen. Der Arbeitgeber ist gleichzeitig Beitragszahler für diesen Vertrag. Gleichzeitig erhalten die Arbeitnehmenden eine Zusage auf betriebliche Arbeitskraftabsicherung durch den Arbeitgeber. Sollte der Leistungsfall eintreten, also der Arbeitnehmende z.B. berufsunfähig werden, so zahlt der Versicherer die Versicherungsleistung an den Arbeitnehmenden. Die versicherte Person und der Leistungsempfänger ist somit unwiderruflich der Arbeitnehmende. Im Leistungsfall wird der Versicherer die Korrespondenz hinsichtlich der Abwicklung mit der versicherten Person führen.

Wer bezahlt die betriebliche Arbeitskraftabsicherung?

Der Frage nach der Bezahlung kann in jedem Unternehmen individuell gestaltet werden. Der Arbeigeber kann die Beiträge für die betriebliche Arbeitskraftsicherung vollständig übernehmen oder einen Zuschuss im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung gewähren. Im letzteren Fall wandelt der Arbeitnehmende also einen Teil seines Bruttoeinkommens in eine Arbeitskraftabsicherung um. Es werden also in gewissen Grenzen keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Dafür ist im Leistungsfall die Rente zu versteuern.  Unabhängig von der gewählten Finanzierungsvariante schließt der Arbeitgeber den Vertrag und verwaltet diesen mit dem Versicherer zusammen.

Steuerliche und vertragliche Aspekte

Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidungsfindung ist die steuerliche Behandlung der Rente aus bzw. die Beiträge für diese Versicherung. Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung wird in der Regel als Direktversicherung analog zu einer betrieblichen Altersvorsorge behandelt. Somit ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person. Es sollte daher strikt darauf geachtet werden, dass weder im Antragstellungs- noch im Leistungsprozess dem Arbeitgeber Gesundheitsdaten der Mitarbeiter zugänglich gemacht werden müssen.

Mitarbeitermehrwerte

Für Angestellte bieten betriebliche Lösungen oft Mehrwerte, wie günstigere Konditionen (auch Steuervorteile) oder vereinfachte Gesundheitsprüfungen, die gerade für Personen mit Vorerkrankungen vorteilhaft sein können. Wichtig ist für den Arbeitnehmenden: Bei Ausscheiden oder Wechsel des Arbeitgebers, kann der Vertrag privat ohne Gesundheitsprüfung fortgeführt werden.

Jetzt Beratungsgespräch zur betrieblichen Arbeitskraftsicherung vereinbaren!

Handlungsempfehlungen und Schlussfolgerungen

Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist ein noch sehr selten genutzten Modul der betrieblichen Vorsorge. Als Arbeitgeber kann man sich mit einem entsprechenden Angebot im Wettbewerb um Fachkräfte positiv absetzen. In vielen Fällen besteht bei Erwerbstätigen entweder noch gar keine Absicherung für den Berufsunfähigkeitsfall oder die Absicherung ist der Höhe nach nicht ausreichend. Eine entsprechende Sensibilisierung kann daher die Wertigkeit einen Angebots der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung nochmals steigern.

Als Arbeitgeber sollte man seinen Mitarbeitenden ein Angebot zur betrieblichen Arbeitskraftsicherung anbieten und die Vorteile deutlich herausstellen! Für die Mitarbeitenden wird häufig eine Kombination von betrieblicher und individueller Absicherung die beste Lösung sein.

betriebliche Arbeitskraftsicherung
- kurz und knapp:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung bereits ab 10 Mitarbeitern möglich
  • Beiträge häufig von Steuern und Sozialabgaben befreit
  • Echter Mehrwert für Mitarbeitende

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Betriebliche Altersvorsorge

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig!
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen - von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup, etc.
Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z.B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung.

Die Direktversicherung

ARBEITNEHMERFINANZIERTE DIREKTVERSICHERUNG

Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt dem Mitarbeiter die Wahl der Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt. Der Arbeitgeber fördert die Besparung mindestens in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge (Pauschal 15%).

ARBEITGEBERFINANZIERTE DIREKTVERSICHERUNG

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmen Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter einzahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren somit die Steuerlast Ihres Unternehmens.
Auch Mischformen sind möglich. Sie können sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen Zuschuss in die Direktversicherung des Mitarbeiters fließen lassen, der oberhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt.

STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITNEHMER

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen.
Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei, die nächsten 4% sind nur steuerfrei).
Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet.

STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITGEBER

Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei.

GERINGVERDIENERFÖRDERUNG

Seit 2018 erhalten Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie Mitarbeitern mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro brutto / Monat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Zahlen Sie einen Beitrag zwischen 240 Euro und 960 Euro jährlich ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.

WAS PASSIERT BEI INSOLVENZ?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Handelt es sich um eine Arbeitgeberfinanzierung, entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit. Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

WAS PASSIERT BEI ARBEITGEBERWECHSEL?

Scheidet ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, geben sich folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag.
  • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
  • Der Arbeitnehmer kann den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiter finanzieren.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.

Die Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen. Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Finanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog. kongruenten Rückdeckung.

Man kann zwei Arten von Unterstützungskassen unterscheiden. Zum einen gibt es firmeneigene Unterstützungskassen. Diese Form ist eher für Großunternehmen geeignet. Zum anderen gibt es eine Reihe von Gruppenunterstützungskassen. Letztere stehen als überbetriebliche Versorgungseinrichtungen grundsätzlich jedem Unternehmen offen und sind somit auch für kleine und mittelständische Betriebe gut geeignet.

Die Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen.

ARBEITGEBERFINANZIERUNG

Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Finanzierung, zahlen Sie einen bestimmten monatlichen Beitrag (Zuwendungen) in die Unterstützungskasse ein. Auf Grund von steuerrechtlichen Anforderungen müssen diese bis zum Rentenbeginn fortlaufend, gleich bleibend oder steigend vorgesehen werden. Einmalige oder variable Zuwendungen sind nicht möglich.

Der Arbeitnehmer erhält von der Unterstützungskasse eine schriftliche Zusage über die betriebliche Altersversorgung. Prinzipiell gibt es keine steuerliche Begrenzung über die Höhe der Zuwendungen. Allerdings ist in der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung eine maximale Leistung an Versorgungsberechtigte geregelt (§ 2 KStDV).

Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse können als Betriebsausgaben abgesetzt werden und wirken somit steuermindernd für Ihr Unternehmen. Die spätere Auszahlung an die Mitarbeiter ist als Kapitalleistung oder monatliche Rentenzahlung möglich. Sie erfolgt entweder über Ihr Unternehmen oder wird ebenfalls direkt von der Unterstützungskasse übernommen. Je nach Unterstützungskasse fallen unterschiedliche Verwaltungsgebühren an. Zudem sind Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten. Der PSVaG stellt sicher, dass die (unverfallbaren) Leistungen an ihre Mitarbeiter auch dann erfüllt werden können, wenn das Unternehmen insolvent werden sollte. Diese Kosten können ebenfalls abgesetzt werden. Bei laufenden Renten besteht eine Anpassungsprüfungspflicht im Abstand von drei Jahren. Das bedeutet, dass die zugesagten Renten regelmäßig hinsichtlich der Wertstabilität zu prüfen sind. Diese Pflicht entfällt, wenn eine jährliche Anpassung der Leistungen um wenigstens 1% vereinbart ist. Bei Kapitalleistungen besteht keine Anpassungsprüfungspflicht.

ARBEITNEHMERFINANZIERUNG

Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, die Beiträge an die Unterstützungskasse aus eigenem Einkommen zu finanzieren (Entgeltumwandlung). Auch hier ist der Arbeitgeber Vertragspartner der Unterstützungskasse. Im Rahmen der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung wird schriftlich festgelegt, welchen Betrag der Mitarbeiter monatlich einzahlen will. Die gewünschte Summe wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse überwiesen. Der Arbeitnehmer spart sich somit die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge und die auf den Betrag anfallenden Steuern.

INSOLVENZSCHUTZ

Für den Fall der Insolvenz des Trägerunternehmens (Arbeitgeber) besteht für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Versorgungsleistungen eine Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
bAV-Anwartschaften aus Zusagen, die nach dem 31.12.2017 erteilt wurden, bleiben bereits dann erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 21. Lebensjahres (also ab dem 21. Geburtstag) eintritt und die Zusage bereits mindestens 3 Jahre bestanden hat (bisher galt eine Unverfallbarkeitsfrist von 5 Jahren und eine Altersgrenze von 25 Jahren)


STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITGEBER IM ÜBERBLICK

  • Für die zugesagten Versorgungsleistungen sind keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
  • Zahlungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben (§ 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c EStG).
  • Verwaltungskosten, die an die Unterstützungskasse gezahlt werden, und Beiträge an den PSV sind ebenfalls Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).

STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITNEHMER IM ÜBERBLICK

Bei Arbeitgeberfinanzierung:

  • Die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse haben für den Arbeitnehmer keine lohnsteuerlichen Auswirkungen.
  • Bei Bezug der Leistungen (Rente oder Kapital) sind diese mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz zu versteuern (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
  • Die erhaltenen Leistungen werden auch auf die Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung angerechnet und erhöhen ggf. deren Beitrag (privat Vollversicherte sind davon nicht betroffen).
  • Für Kapitalleistungen besteht die Fünftelungsmöglichkeit (§ 34 EStG).

Bei Arbeitnehmerfinanzierung / Entgeltumwandlung:

  • Es fallen keine Steuern auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile an, egal wie hoch der Umwandlungsbetrag ist.
  • Die umgewandelten Beiträge sind zudem bis zu 8% der BBG GRV (West) steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei, die nächsten 4% nur noch steuerfrei).

BESONDERHEITEN BEI DER VERSORGUNG VON GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRERN ÜBER EINE UNTERSTÜTZUNGSKASSE

Bei Zusagen an einen GGF sind aus steuerlichen Gründen folgende Voraussetzungen zusätzlich zu erfüllen:

  • Der Arbeitsvertrag muss steuerlich anerkannt sein
  • Der Erdienbarkeitszeitraum (10 Jahre) muss eingehalten werden
  • Die Höhe der Versorgung muss angemessen sein (75% der Jahresbruttobezüge möglich)
  • Keine Überversorgung
  • Maximales Pensionsalter 70 Jahre
  • Bei einem beherrschenden GGF ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG (z.B. Beiträge für eine Rürup-Rente) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur GRV (BBG Ost) zu kürzen.

VORTEILE FÜR ARBEITGEBER IM ÜBERBLICK

  • Die Unterstützungskasse übernimmt die komplette Verwaltung
  • Beiträge und Verwaltungskosten können als Betriebsausgaben steuerwirksam geltend gemacht werden
  • Die von der Unterstützungskasse übernommenen Leistungsversprechen sind bilanzneutral; es sind keine Rückstellungen zu bilden
  • Ihr Unternehmen wird als Arbeitgeber attraktiver (Mitarbeitergewinnung, /-bindung und Motivation)

VORTEILE FÜR ARBEITNEHMER IM ÜBERBLICK

  • Höheres Versorgungsniveau als bei anderen Durchführungswegen absicherbar
  • Während der Ansparphase sind die eingezahlten Beiträge Pfändungs- und Hartz-IV-sicher
  • Mit anderen Vorsorgeformen gut kombinierbar (z.B. Direktversicherung)

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge interessant?

RECHTSANSPRUCH ERFÜLLT

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
GUT FÜR IMAGE, MOTIVATION UND MITARBEITERBINDUNG
Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.

MITTEL ZUR MITARBEITERGEWINNUNG

Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z.B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.

ERSPARNIS

Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Beiträge, die Sie als Arbeitgeber freiwillig zuschießen, sind Betriebsausgaben

ZUSCHUSSPFLICHT

Seit 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15% des umgewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden. Für bereits bestehenden Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht seit 2022.
Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Dies raten wir immer zu prüfen!

FLEXIBLE PRODUKTAUSWAHL

Sie bzw. Ihr Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Versicherungstarifen auswählen - von klassischer Kapitalanlage bis Anlage in Fonds.

Wissenswertes

DIE VORTEILE FÜR ARBEITGEBER AUF EINEN BLICK

  • Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Imageverbesserung
  • Motivation und Mitarbeiterbindung
  • Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
  • Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
  • Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
  • Bilanzneutral und gut kalkulierbar
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Flexible Produktauswahl
  • Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters


DIE VORTEILE FÜR ARBEITNEHMER AUF EINEN BLICK

  • Steuerlich geförderte Altersvorsorge
  • Individuelle Gestaltung möglich
  • Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Auch für kleine Beiträge gut geeignet
  • Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden

Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge interessant?

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter interessant, der plant langfristig in Ihrem Unternehmen zu bleiben.
Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Rente aufzubessern.
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die mögliche Anrechnung einer Betriebsrente auf die Grundsicherung entschärft. Dadurch lohnt sich bAV auch für Mitarbeiter mit kleinem Einkommen wieder.

TARIFVERTRÄGE

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Sie sollten sich daher gegebenenfalls vorab informieren, ob auch für Ihr Unternehmen tarifvertragliche Regelungen gelten.

MINIJOBRENTE

Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer bAV vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 520 € im Monat nicht überschreiten.

UMWANDLUNG VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) belasten den Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben.

Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur bAV. Die Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum das Nettogehalt erhöht.

Der Anteil an Sozialabgaben, den Sie als Arbeitgeber sparen, führen Sie ab 2019 bzw. 2022 quasi kostenneutral als Arbeitgeberzuschuss den bAV-Verträgen Ihrer Mitarbeiter zu.

betriebliche Altersvorsorge
- kurz und knapp:

  • Mit Arbeitgeber-Zuschüssen die Attraktivität steigern
  • Honorarberatung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfehlenswert
  • Jeder Durchführungsweg hat Vor- und Nachteile
  • Akzeptanz in der Belegschaft benötigt gute Kommunikation

Gruppenunfallversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Firma. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das zu besonders attraktiven Konditionen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

FINGER WEG
Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung in Hamburg Bergedorf beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.


AUF DER BAUSTELLE
Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle in Hamburg Hohenfelde, um sich ein Bild ihres Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.

Warum ist der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen?

  • Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen.
  • Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert - nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Für wen ist die Gruppenunfallversicherung geeignet?

Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.
Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:

  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Was ist über eine Gruppenunfallversicherung versichert?

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. - diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).
In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätig) vorgesehen.
Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.

Vorteile einer Gruppenunfallversicherung

BEITRAGSVORTEIL
Der Beitrag zur Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung.

ZUSÄTZLICHE SOZIALLEISTUNG
Durch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden.

BESONDERES ANGEBOT FÜR IHRE MITARBEITER
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die günstigen Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn selber finanzieren.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, etc.).
Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. Auf Wunsch können auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen abgesichert werden.

Die steuerliche Behandlung einer Gruppenunfallversicherung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar.

Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

OHNE DIREKTANSPRUCH

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Arbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall vorgelegt werden.

MIT DIREKTANSPRUCH

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern.
Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20 % (zzgl. Soli und pauschaler KiSt) auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen.

Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt.
Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.

Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.

Gruppenunfallversicherung
- kurz und knapp:

  • Absicherung der gesamten Belegschaft oder einzelner Gruppen möglich
  • Kostengünstige Gruppenkonditionen
  • Einfaches An- und Abmeldeverfahren
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beachten

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Betriebliche Krankenversicherung

EIN BONUS FÜR IHRE MITARBEITER UND FÜR IHRE FIRMA!
Dass die Zahl der Arbeitnehmer abnimmt und dass die Belegschaften älter werden, müssen immer mehr Firmen schmerzlich erfahren.
Drei Problemfelder entstehen dadurch für den Arbeitgeber:

  • Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
  • Die Belegschaften in den Unternehmen altern. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
  • Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.

Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem Markt - aufgrund der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen - vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation.
Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote von allen Mitarbeitern oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung geboten. Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.

Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma geben kann. Andere verlangen auch, dass die Firma Versicherungsnehmer und damit Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es auch unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen.

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitnehmer?

  • Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
  • Vergünstigte Konditionen
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit


EIN BEISPIEL
Einer Ihrer Kundendienst-Mitarbeiter aus Hamburg hatte schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall hat er nun beschlossen etwas für seine Gesundheit zu tun und beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer seiner Joggingrunden übersieht er allerdings ein Schlagloch. Er stolpert so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Stehen und erst recht Autofahren sind ihm nun leider nicht mehr möglich. Glücklicherweise hatten Sie in der Woche zuvor eine betriebliche Krankenversicherung mit einem Tarif abgeschlossen, der Ihren Mitarbeitern für ambulante und stationäre Operationen wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einbettzimmer absichert. Ihr Mitarbeiter kann daher einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren.
Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwehrt geblieben.

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber?

  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung steigt

WEITER IM BEISPIEL
Auch für Sie ergibt sich durch Ihre Entscheidung für die betriebliche Krankenversicherung hier nun ein unmittelbarer Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Speziallisten verheilen die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da Ihr Mitarbeiter durch die Zusatzversicherung als Privatpatient gilt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit Ihres Mitarbeiters nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre.

Und auch Ihr Mitarbeiter freut sich, dass ihm aufgrund Ihrer Fürsorge viele Wochen mit Schmerzen erspart wurden.

Beiträge

Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die zunächst günstig sind, im Zeitverlauf aber ansteigen.

Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:

  • Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer.

Diese Variante ist die für den Arbeitgeber einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten.

  • Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Bei dieser Variante tauchen keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante auf. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.

  • Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung

Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV sind wiederum zwei Möglichkeiten gegeben. Laut des Urteils des Bundesfinanzhofs sind die Beiträge zur bKV als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist nunmehr als verbindlich anzusehen.

    • Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen.
    • Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.

Der Vorteil: So lange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 50 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Ein echter Mehrwert also sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber in Ihrer Gestaltung der bKV frei sind. Somit kann es sich sowohl um Bar- als auch Sachlohn handeln. Je nachdem, ob die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber direkt an das Versicherungsunternehmen abgeführt werden oder auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters fließen.

betriebliche Krankenversicherung
- kurz und knapp:

  • Fehlzeiten der Mitarbeiter durch top Gesundheitsschutz reduzieren
  • Versicherungsschutz z.T. ohne Risikoprüfung
  • z.T. auch für Angehörige der Mitarbeiter möglich
  • Budgettarife, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden

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