Ambulante Krankenzusatzversicherung

Ambulante Krankenzusatzversicherung:

Mit der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Heilpraktiker, Sehhilfen, Hilfs- und Heilmittel, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Leistungsbeispiele:

a) Heilpraktiker

Seit Jahren litt Herr Meyer aus Hamburg an schlimmen Kopfschmerzen. Er hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Herr Meyer einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihm gut helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Herr Meyer bereits vor Auftreten der Beschwerden eine private Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich über seinen Versicherungsmakler abgeschlossen hatte, bekommt er einen Teil der Kosten von dieser erstattet.

b) Sehhilfen:

sehhilfen

Frau Fischer war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich ihre Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss sie die Rechnung privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte sie zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.