Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Altersvorsogeprodukte lösen die Riester-Rente ab
Zum 1.1.2027 wird die bisherige Riester Rente durch staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte (Altersvorsorgerente, Altersvorsorgedepot, Standarddepot) abgelöst. Wir informieren über die Grundlagen: Wechsel von Riester auf Altersvorsorgeprodukte, Fördersystematik, Förderberechtigte.
Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen Ihre Möglichkeiten rund um die Altersvorsorgeprodukte, staatliche Zulagen und steuerlichen Vorteile.
Altersvorsorgeprodukte erläutern lassen
Was bei einem Wechsel von der Riester-Rente zu beachten ist
Der aktuelle Stand der Reform
Fördervoraussetzungen für das Altersvorsorgedepot
Welches Altersvorsorgeprodukt passt zu Ihrer Situation
Ob sich ein Altersvorsorgeprodukt für Sie lohnt, hängt von Ihrer Förderberechtigung, möglichen Kinderzulagen, Ihrem Einkommen und den vertraglichen Bedingungen ab. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Lösung verständlich einzuordnen.
Altersvorsorgedepot richtig einordnen
Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge renditestärker, verständlicher und flexibler zu gestalten als das bisherige Riester-System.
Im Mittelpunkt steht das neue Altersvorsorgedepot. Damit wird erstmals eine staatlich geförderte private Altersvorsorge ohne zwingende Beitragsgarantie in den Regelfall eingebunden. Ergänzt wird diese Produktwelt durch standardisierte Depotlösungen und Garantieprodukte mit festgelegten Sicherungsniveaus.
Wichtig ist aber auch: Nicht alle Umsetzungsfragen sind praktisch schon erledigt. Für das öffentlich organisierte Standarddepot ist eine weitere Ausgestaltung vorgesehen. Das bedeutet für Verbraucher: Die rechtlichen Leitplanken stehen, die konkrete Marktumsetzung wird sich jedoch erst mit dem Produktstart und den tatsächlichen Angeboten der Anbieter vollständig zeigen.
Wichtige Regeln verstehen
Steuern richtig einordnen
Altersvorsorgedepot verstehen
Die Reform führt im Kern zwei Produktkategorien ein: erstens das Altersvorsorgedepot einschließlich des Standarddepots, zweitens Garantieprodukte. Daneben bleibt die Förderung rund um selbst genutztes Wohneigentum über die Eigenheimrenten- bzw. Tilgungsförderung grundsätzlich erhalten. Das Altersvorsorgedepot ist die renditeorientierte Variante ohne starre Garantien. Das Standarddepot ist die vereinfachte Version davon, mit gesetzlich vorgegebenen Standardeinstellungen für Menschen, die nicht selbst laufend Anlageentscheidungen treffen möchten. Garantieprodukte richten sich dagegen eher an sicherheitsorientierte Sparer und können künftig mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie ausgestaltet sein.
Teilweise ja – aber nicht ausschließlich. Das neue Altersvorsorgedepot ist ausdrücklich so konzipiert, dass auf Garantien verzichtet werden kann, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. Laut BMF können darüber auch Fonds wie ETFs bespart werden. Genau das ist einer der großen Brüche mit der bisherigen Riester-Welt. Wichtig ist aber: Das neue System besteht nicht nur aus einem Produkt ohne Garantie. Wer mehr Sicherheit möchte, kann stattdessen ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen.
In der Auszahlungsphase wird das neue System deutlich flexibler als die klassische Riester-Rente. Künftig soll man zu Beginn der Auszahlung zwischen zwei Varianten wählen können: einer lebenslangen Leibrente oder einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Bei der lebenslangen Rente steht die dauerhafte Absicherung bis ans Lebensende im Vordergrund. Beim Auszahlungsplan bleibt man flexibler, trägt aber auch das Risiko, dass nach Ende des Plans keine weiteren Leistungen mehr fließen. Grundsätzlich beginnt die Auszahlungsphase frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70 Jahren, wobei ein früherer Beginn möglich sein kann, wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung gezahlt wird. Für Verbraucher wichtig: In der Auszahlungsphase werden die Leistungen – wie bisher – nachgelagert besteuert. Dafür bleiben Leistungen aus privaten Riester-Verträgen bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei
Ja, aber die konkrete Antwort hängt von der Auszahlungsform ab. Grundsätzlich ist das Vermögen aus einem Altersvorsorgevertrag vererbbar. Stirbt der Sparer, müssen allerdings die staatlichen Zulagen und mögliche steuerliche Vorteile im Regelfall zurückgezahlt werden. Eine wichtige Ausnahme gilt für den überlebenden Ehegatten: Das noch nicht ausgezahlte Vermögen kann ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Bei den neuen Produkten gibt es außerdem mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Hinterbliebene. Bei Leibrentenprodukten kann künftig eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbart werden. Dann laufen die Zahlungen nach dem Tod bis zum Ende dieser Garantiezeit weiter. Beim Auszahlungsplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen ohnehin vererbbar. Eine reine lebenslange Leibrente ohne Garantiezeit endet dagegen mit dem Tod.
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet und auch nicht automatisch in das neue System umgestellt. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch davor abgeschlossen werden, gilt ein Bestandsschutz. Das bedeutet: Sie können Ihren bisherigen Vertrag grundsätzlich mit den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Förderung weiterführen. Niemand muss also vorschnell kündigen, nur weil die Reform beschlossen wurde. Gleichzeitig eröffnet die Reform zusätzliche Wahlmöglichkeiten: Wer möchte, kann mit seinem bisherigen Vertrag unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen auch nur in die neue Fördersystematik wechseln, wenn der Anbieter dies entsprechend umsetzt.
Hier gibt es keine pauschale Einheitsantwort. Wer einen alten Riester-Vertrag hat, sollte vor allem drei Punkte prüfen: die bisherige Förderhöhe, die Vertragskosten und die Frage, ob die neue Förderlogik zur eigenen Sparleistung besser passt. Nach altem Recht hängen die vollen Zulagen vom Mindesteigenbeitrag ab. Nach neuem Recht wird die Zulage beitragsproportional berechnet. Das kann vor allem bei kleinen bis mittleren Eigenbeiträgen attraktiver und transparenter sein. Gleichzeitig kann ein alter Vertrag weiterlaufen oder auch ruhend gestellt werden. Nach den BMF-FAQ besteht zudem die Möglichkeit, neben dem Altvertrag grundsätzlich weitere neue Altersvorsorgeverträge abzuschließen. Für die Entscheidung zählt also nicht nur die Reform an sich, sondern auch die individuelle Familiensituation, die Kinderzulagen, die Steuerwirkung und die Produktqualität des bestehenden Vertrags.
Ja, genau das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Nach den offiziellen FAQ können Sparer von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln, ohne die bisher erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Das senkt eine der größten Hürden, die viele Verbraucher bislang vom Wechsel abgehalten haben. Trotzdem ist der Schritt nicht automatisch immer sinnvoll. Denn ein Wechsel kann Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten auslösen. Außerdem muss entschieden werden, ob das neue Zielprodukt eher ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt sein soll. Ebenfalls wichtig: Wer den Altvertrag nicht vollständig umstellen möchte, kann unter Umständen auch lediglich in die neue Fördersystematik wechseln und die übrigen Vertragskonditionen bestehen lassen.
Wechsel ins Altersvorsorgedepot
Ein Vergleich zwischen Altersvorsorgedepot und Riester-Rente zeigt, wie sinnvoll ein Wechsel in Ihrer persönlichen Situation wirklich ist. Entscheidend sind dabei Unterschiede bei Zulagen, Beitragsgarantie und Förderung.
Altersvorsorgedepot und Riester-Rente verständlich vergleichen
Eignung
L&R FinanzKonzepte begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zur klaren Empfehlung. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, ordnen die Produkte (Altersvorsorgedepot, Standarddepot, Garantieprodukte) verständlich ein und zeigen transparent auf, welche Lösung für Sie sinnvoll sein kann.
Was wir für Ihre Altersvorsorgeprodukte tun
- Prüfung Ihrer Förderberechtigung, Zulagen und steuerlichen Vorteile
- Vergleich passender Altersvorsorge-Lösungen mit Blick auf Kosten, Garantie und Flexibilität
- Verständliche Einordnung von Beiträgen, Rentenbeginn, Auszahlung und wichtigen Vertragsregeln
- Klare Empfehlung, für wen sich ein Altersvorsorgeprodukt besonders lohnen kann
- Begleitung bei Anpassung oder Wechsel Ihrer Riester Rente
Altersvorsorgedpeot sinnvoll planen
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgereformgesetz wirft in der Praxis viele Fragen auf. Besonders wichtig sind Förderung, Zulagen, steuerliche Behandlung und die Regeln für die spätere Auszahlung sowie ein Wechsel von der Riester-Rente. Die folgenden Antworten greifen genau diese Punkte verständlich auf.
Sie haben Fragen?
Genau diese Frage greift die Reform ausdrücklich auf. Beim Standarddepot wird die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten – also die Effektivkosten – auf 1,0 Prozent begrenzt. Das ist ein zentraler Hebel, um die neue Vorsorge transparenter und günstiger zu machen. Zusätzlich sollen Abschlusskosten künftig stärker über die Vertragslaufzeit verteilt werden, damit ein späterer Anbieterwechsel nicht doppelt belastet. Neben privatwirtschaftlichen Angeboten ermöglicht das Gesetz außerdem, dass auch ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten kann. Nach den offiziellen BMF-FAQ ist dafür aber noch eine Verordnung der Bundesregierung erforderlich, die derzeit noch nicht vorliegt. Für die Website ist daher die richtige Formulierung: Ein Kostendeckel für das Standardprodukt ist vorgesehen, ein öffentlich organisiertes Standarddepot ist gesetzlich ermöglicht, aber in der praktischen Umsetzung noch nicht vollständig ausgestaltet.
Mit der Altersvorsorgereform wird die klassische Riester-Welt grundlegend umgebaut. Ziel ist eine private Altersvorsorge, die einfacher, flexibler, kostengünstiger und renditestärker ist. Dafür wird die bisherige Produktlogik erweitert: Neben klassischen Garantieprodukten sollen künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich sein. Zusätzlich kommt ein Standarddepot hinzu, das besonders einfach aufgebaut ist und Menschen mit wenig Kapitalmarkterfahrung den Einstieg erleichtern soll. Gleichzeitig wird die Förderung verständlicher gestaltet und der Kreis der Förderberechtigten erweitert.
Die steuerliche Grundlogik bleibt erhalten: Beiträge werden in der Ansparphase gefördert, die Auszahlungen im Alter später versteuert. Neu ist vor allem die einfachere Zulagenberechnung. Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu bestimmten Grenzen einen festen Zuschuss. Konkret sind 50 Cent je Euro bis 360 Euro Jahresbeitrag vorgesehen und 25 Cent je Euro für die nächsten 1.440 Euro. Damit liegt der maximal geförderte Eigenbeitrag bei 1.800 Euro pro Jahr und die Grundzulage kann bis zu 540 Euro jährlich erreichen. Für Kinder kommt zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind hinzu. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, soll außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Parallel bleibt die Günstigerprüfung über die Einkommensteuer bestehen. Das macht die Förderung vor allem für kleine und mittlere Sparbeiträge deutlich transparenter als im bisherigen Riester-System.
Im Sozialrecht ist gefördertes Altersvorsorgevermögen grundsätzlich geschützt, soweit es steuerlich gefördert wurde. Dieser Teil muss bei Grundsicherungsleistungen also nicht ohne Weiteres verwertet werden. Anders ist es beim ungeförderten Teil eines Vertrags: Dieser kann als normales Vermögen berücksichtigt werden. Ebenfalls wichtig: Wird das Vermögen vorzeitig förderschädlich verwendet, kann dieser Schutz verloren gehen. In der Auszahlungsphase gibt es zusätzlich einen Freibetrag für freiwillige Zusatzrenten bei der Grundsicherung im Alter: 100 Euro Sockelbetrag plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags, aktuell bis zu 281,50 Euro monatlich. Dieser Freibetrag gilt aber nur für Leistungen, die lebenslang monatlich gezahlt werden. Langlaufende Auszahlungspläne werden davon laut BMF gerade nicht erfasst. Für Verbraucher ist das ein zentraler Unterschied zwischen Rente und Auszahlungsplan.
Ein großer Reformpunkt ist die Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises. Förderberechtigt bleiben die bisher typischen Gruppen wie Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neu hinzu kommen aber auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Riester-Logik, weil dadurch erstmals deutlich mehr Menschen Zugang zur Förderung erhalten sollen. Für Ehepaare bleibt außerdem die mittelbare Förderberechtigung erhalten, wenn ein Partner unmittelbar förderberechtigt ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenfalls praxisrelevant: Wer seine Pflichtversicherung verliert, etwa durch Aufgabe der Berufstätigkeit, ist nicht automatisch dauerhaft förderberechtigt. In bestimmten Fällen – etwa bei Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit oder Bürgergeld – kann die Förderberechtigung aber unter Voraussetzungen fortbestehen.
Grundsätzlich bleibt das Kapital auch im neuen System Altersvorsorgevermögen und soll nicht frei verfügbar sein. Ein vorzeitiger Zugriff ist deshalb nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen förderunschädlich möglich. Dazu gehört weiterhin die Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung. Das kann entweder über die Entnahme von Kapital aus dem Vertrag oder über die Förderung von Tilgungsleistungen für ein entsprechendes Darlehen erfolgen. Neu ist: Anbieter müssen diese Wohnoption künftig nicht mehr zwingend in jedem Vertrag vorhalten. Wer Wohn-Riester nutzen möchte, sollte also gezielt einen Vertrag wählen, der diese Möglichkeit enthält. Außerdem entfällt die bisherige Vorgabe, dass bei Teilentnahmen 3.000 Euro Restkapital im Vertrag verbleiben müssen. Darüber hinaus bleiben etwa eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase oder die Abfindung einer Kleinbetragsrente möglich.
Riester-Rente erklärt
Rund um die Riester-Rente stellen sich viele Fragen zu Förderung, Zulagen, steuerlicher Behandlung und späterer Auszahlung. In unserem Blog finden Sie verständliche Informationen, praktische Hinweise und hilfreiche Einordnungen dazu, was bei der Riester-Rente zu beachten ist und für wen sie sich lohnen kann.
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