
Zum 1. Januar 2021 sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut angehoben wurden: um zehn Prozent und im Sozial- und Familienrecht sogar um 20 Prozent. Grund, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.
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Zum 1. Januar 2021 sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut angehoben wurden: um zehn Prozent und im Sozial- und Familienrecht sogar um 20 Prozent. Grund, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.
Tobias Riefe
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