
Seit dem 01.01.2023 gibt es ein „Notvertretungsrecht“ für Eheleute und Lebenspartner. Braucht es dann noch eine Vorsorgevollmacht? Wie sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu äußert.
Sie haben Fragen oder möchten ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie uns!
Telefon: 040 / 180 44 590-0
Oder schreiben Sie uns direkt:
Seit dem 01.01.2023 gibt es ein „Notvertretungsrecht“ für Eheleute und Lebenspartner. Braucht es dann noch eine Vorsorgevollmacht? Wie sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu äußert.
Erneut zeigt eine Umfrage, dass die Deutschen die Bedeutung wichtiger Versicherungen unterschätzen. So sagen etwa nur sechs von zehn Personen, eine Privathaftpflicht sei „besonders wichtig“: ein fataler Irrtum, denn ohne diesen Schutz droht eine lebenslange Schuldenfalle.
Im Jahr 2023 treten wieder viele neue Regeln und Gesetze in Kraft. Neu geordnet wird auch die sogenannte CO2-Abgabe. Bisher trägt der Mieter hier 100 Prozent der Kosten: künftig werden auch Vermieter beteiligt. Ziel ist es, dass Immobilien-Besitzer vermehrt in energieeffiziente Sanierung investieren.
Der Staat fördert den Neukauf von Elektroautos und will damit eine klimafreundlichere Verkehrspolitik unterstützen. Doch ausgerechnet hier wird 2023 der Rotstift angesetzt. Wer mit dem Neukauf eines Stromers oder Brennstoff-Autos liebäugelt, wird künftig weniger unterstützt.
Aktuelle Nachrichten
Kontakt