Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Hundebesitzer und deckt Schäden ab, die ihr Tier Dritten zufügt. Gleichzeitig bietet sie auch Schutz für Personen, die vorübergehend die Betreuung eines Tieres übernehmen – sogenannte Tierhüter.
Doch wann genau greift dieser Schutz, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm beleuchtet die Wichtigkeit, die rechtliche Rolle von Tierhütern genau zu verstehen.
Was ist ein Tierhüter, und warum ist diese Rolle relevant?
Ein Tierhüter ist eine Person, die ausdrücklich mit der Betreuung eines Tieres beauftragt wurde. Ein Beispiel: Wenn ein Hund während des Urlaubs seines Besitzers bei dessen Eltern untergebracht wird und diese ausdrücklich die Betreuung übernehmen, gelten sie als Tierhüter. In solchen Fällen umfasst die Tierhalterhaftpflichtversicherung:
1. Die Prüfung, ob ein Schaden tatsächlich durch das Tier verursacht wurde.
2. Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen.
3. Die Übernahme berechtigter Schadensersatzansprüche.
Allerdings greift der Versicherungsschutz ausschließlich bei Schäden, die Dritten entstehen. Eigene Schäden des Tierhüters sind nicht gedeckt. Ohne einen klaren Betreuungsauftrag können Betroffene hingegen eigene Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Tierhalters geltend machen.
Der Fall vor Gericht: Mutter oder Tierhüterin?
Ein konkreter Fall zeigt, wie entscheidend die Einstufung als Tierhüter sein kann. Eine Mutter stürzte über den Hund ihres Sohnes und verletzte sich schwer. Sie forderte Schmerzensgeld sowie die Übernahme der medizinischen Kosten von der Haftpflichtversicherung des Sohnes. Die Versicherung lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Mutter als Tierhüterin einzustufen sei.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied jedoch anders: Da die Mutter keinen klaren Auftrag zur Betreuung des Hundes hatte, wurde sie nicht als Tierhüterin eingestuft. Der Vater des Hundehalters war für das Tier verantwortlich. Die Mutter wurde daher als Dritte betrachtet und hatte Anspruch auf Schadensersatz. Das Urteil zeigt, dass gelegentliche Interaktionen mit dem Tier oder bloße Anwesenheit nicht ausreichen, um als Tierhüter zu gelten.
Wichtige Prinzipien der Tierhalterhaftpflichtversicherung
• Tierhüter: Personen mit einem klaren Betreuungsauftrag. Sie genießen Versicherungsschutz, wenn das Tier Dritten Schäden zufügt. Eigene Schäden sind jedoch nicht abgedeckt.
• Keine Tierhüter: Personen ohne Betreuungsauftrag, beispielsweise Verwandte oder Freunde, können eigene Ansprüche geltend machen, wenn sie durch das Tier geschädigt werden.
Professionelle Beratung als Schlüssel
Die genaue Auslegung und Anwendung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können komplex sein. Professionelle Beratung hilft dabei, die richtige Versicherung auszuwählen und die Vertragsdetails zu verstehen. Ein Experte analysiert Ihre individuelle Situation und unterstützt Sie bei der Absicherung von Risiken – sei es als Tierhalter oder als potenzieller Tierhüter. Klare Absprachen und fundiertes Wissen minimieren Unsicherheiten und bieten verlässlichen Schutz für alle Beteiligten.
Fazit: Klarheit schafft Sicherheit
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm verdeutlicht, wie wichtig es ist, die rechtliche Rolle von Tierhütern klar zu definieren. Klare Absprachen zwischen Tierhalter und Betreuern schützen vor Missverständnissen und finanziellen Belastungen. Wer sich zusätzlich durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung absichert, legt den Grundstein für eine rechtssichere und sorgenfreie Betreuung des geliebten Vierbeiners
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