Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht die „vorvertragliche Anzeigepflicht“. Dies bedeutet, dass der Kunde einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen muss, der vom Versicherer zur Bewertung potenzieller Risiken verwendet wird.
Neben Gesundheitsfragen, die die Krankengeschichte der letzten fünf Jahre abdecken, werden auch Informationen über gefährliche Hobbys und Sportarten abgefragt. Diese Angaben sind essenziell, da sie das Risiko erhöhen können, dass die Versicherung im Schadensfall leisten muss. Dies basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Ehrlichkeit ist Pflicht: Konsequenzen bei Falschangaben
Wer bei der Antragstellung nicht ehrlich antwortet, riskiert erhebliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wodurch der Versicherungsschutz trotz jahrelanger Beitragszahlungen verloren gehen kann. Alternativ kann der Versicherer die Vertragsbedingungen anpassen, indem er die Prämien erhöht oder bestimmte Risiken ganz vom Versicherungsschutz ausschließt. Deshalb ist es wichtig, riskante Hobbys wahrheitsgemäß anzugeben.
Beispiele für anzeigepflichtige Hobbys
Obwohl es keine vollständige Liste gefährlicher Hobbys gibt und Versicherer unterschiedlich mit diesen Risiken umgehen, sollten folgende Aktivitäten grundsätzlich angegeben werden:
• Tauchen
• Bergsteigen und Klettern
• Motorsport
• Rennrad- und Mountainbike-Fahren
• Gefährliche Mannschaftssportarten (Rugby, Eishockey)
• Kampfsport
• Gleitschirm- und Drachenfliegen
• Kitesurfen
• Jagd
• Reitsport
• Skisport
Wann Hobbys relevant werden
Diese Hobbys sind vor allem dann relevant, wenn sie regelmäßig ausgeübt werden. Wer nur gelegentlich, etwa im Urlaub, kitesurft, muss dies nicht angeben. Anders verhält es sich, wenn das Hobby regelmäßig betrieben wird. Folgende Indikatoren könnten ausschlaggebend sein:
• Regelmäßige Ausübung des Hobbys
• Mitgliedschaft in einem Verein
• Teilnahme an Wettkämpfen
Anonyme Voranfrage: Der sichere Weg
Auch wenn man einem gefährlichen Hobby nachgeht, sollte man auf wichtige Versicherungen wie die Risikolebensversicherung und BU nicht verzichten. Statt das Hobby zu verschweigen, sollte es in den Versicherungsschutz integriert werden, was in der Regel einen Prämienaufschlag oder einen Zusatzbaustein durch eine spezialisierte Sportversicherung bedeutet. Da die Bedingungen je nach Anbieter stark variieren, empfiehlt sich eine anonyme Voranfrage durch einen Vermittler. Dieser holt verschiedene Angebote ein, ohne dass der Name des Interessenten preisgegeben wird.
Warum eine anonyme Voranfrage sinnvoll ist
Eine anonyme Voranfrage schützt vor einem Eintrag in die HIS-Auskunftei der Versicherungsbranche, die ähnlich wie die Schufa funktioniert. Wird man von einem Versicherer abgelehnt, könnte dies die Chancen auf einen Vertragsabschluss bei anderen Anbietern mindern. Experten raten daher, über einen Vermittler anonym verschiedene Angebote einzuholen. So lassen sich die besten Konditionen für Kunden finden, die einem riskanten Hobby nachgehen. Oft sind die Vertragsbedingungen gar nicht so nachteilig, sobald ein Versicherer bereit ist, das zusätzliche Risiko mitzuversichern.
Fazit
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein wichtiger Bestandteil beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ehrlichkeit bei der Angabe gefährlicher Hobbys schützt vor schwerwiegenden Konsequenzen und hilft, den passenden Versicherungsschutz zu finden. Eine anonyme Voranfrage durch einen Vermittler kann dabei helfen, die besten Angebote zu ermitteln und Risiken zu minimieren.
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