Wer eine Riester-Rente besitzt und seine Zulagen für 2020 noch nicht beantragt hat, muss nun tätig werden. Bis Jahresende können die Zulagen rückwirkend geltend gemacht werden - dann verfällt der Anspruch. Darauf macht aktuell die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.
Ratsam ist es hierbei auch, zu prüfen, ob der volle Förderbeitrag eingezahlt wurde. Der Grund: steigt das Einkommen, so werden in der Regel auch höhere Einzahlungen in den Vertrag notwendig, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Werden fehlende Beiträge nicht ergänzt, so werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Seit 2018 beträgt die Grundzulage jährlich 185 Euro. Wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das Anrecht auf Kindergeld hat, besteht zudem Anrecht auf die Kinderzulage. Der Staat zahlt 185 Euro Riester-Zulage für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde. Sogar 300 Euro pro Jahr werden für Kinder zugesprochen, die ab 2008 geboren wurden. Bei verheirateten Elternpaaren wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet, auf Antrag kann sie auch auf den Vater übertragen werden.
Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Schon wenn sich das Einkommen erhöht, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden.
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