Wer privat oder betrieblich für das Alter vorsorgt, kann sich ab 2025 über verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen freuen. Der Staat hat die steuerlichen Fördergrenzen erhöht, was Arbeitnehmern und Selbstständigen zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerersparnis bietet.
Private Altersvorsorge: Höhere Absetzbarkeit der Rürup-Rente
Die Basis-Rente (Rürup-Rente) wird steuerlich noch attraktiver. Ab 2025 können Sparer jährlich bis zu 29.344 Euro als Sonderausgaben geltend machen – knapp 2.000 Euro mehr als im Vorjahr. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag entsprechend. Diese Regelung betrifft auch Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, wodurch vor allem gutverdienende Angestellte und Selbstständige profitieren.
Neben der Rürup-Rente gibt es weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, etwa Riester-Verträge, private Rentenversicherungen oder fondsgebundene Sparpläne. Diese bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, je nach individueller Lebenssituation und Sparziel. Während die Riester-Rente insbesondere für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Zulagen geeignet ist, profitieren Selbstständige oft mehr von flexibleren Vorsorgeprodukten. Fondsgebundene Rentenversicherungen oder ETF-Sparpläne können langfristig attraktive Renditechancen bieten, sind aber auch mit höherem Risiko verbunden.
Betriebliche Altersvorsorge: Mehr steuerfreie Einzahlungen möglich
Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet nun höhere steuerliche Vorteile. Arbeitnehmer können künftig 3.864 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Wer möchte, kann denselben Betrag noch einmal zusätzlich steuerfrei investieren, sodass sich insgesamt eine maximale steuerfreie Einzahlungssumme von 7.728 Euro pro Jahr ergibt. Ein weiterer Vorteil: Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss auf die Arbeitnehmerbeiträge zu leisten, wenn die Entgeltumwandlung genutzt wird.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt für viele Arbeitnehmer eine wichtige Säule der Ruhestandsplanung dar. Sie wird in der Regel vom Arbeitgeber angeboten und kann in verschiedenen Formen bestehen, etwa als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Arbeitnehmer haben durch die Entgeltumwandlung die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge einzuzahlen. Dies reduziert die unmittelbare Steuerlast und kann langfristig eine attraktive Zusatzrente generieren.
Höhere Freibeträge für Rentner
Nicht nur Sparer profitieren von den Neuerungen, sondern auch Rentner. Der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten wurde auf 187,25 Euro pro Monat erhöht. Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro bleiben somit beitragsfrei, was vor allem für Rentner mit einmaligen Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge von Vorteil ist.
Jetzt handeln: Altersvorsorge optimieren
Diese neuen Regelungen machen die private und betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver. Wer bisher noch keine geeignete Lösung gefunden hat, sollte sich jetzt beraten lassen, um die erhöhten Steuerfreibeträge optimal zu nutzen. Frühzeitige Planung kann langfristig erhebliche Vorteile bringen und die eigene finanzielle Zukunft absichern.
Fazit: Die Erhöhung der steuerlichen Förderung ist eine große Chance für alle, die für den Ruhestand vorsorgen wollen. Wer strategisch plant, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch langfristig sein Vermögen gezielt aufbauen.
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